Buch, Deutsch, Band 17, 315 Seiten, fadengeheftete Broschur, Format (B × H): 155 mm x 232 mm, Gewicht: 476 g
Eine Untersuchung zur Reichweite des § 630c Abs. 2 S. 1 BGB mit besonderem Blick auf den Indikationsbegriff
Buch, Deutsch, Band 17, 315 Seiten, fadengeheftete Broschur, Format (B × H): 155 mm x 232 mm, Gewicht: 476 g
Reihe: Studien zum Medizin- und Gesundheitsrecht
ISBN: 978-3-16-164264-7
Verlag: Mohr Siebeck
Im Zentrum der ärztlichen Informationspflichten steht die Sicherstellung des Behandlungserfolgs. Doch darf sich der Arzt hierbei auf das klinische Krankheitsbild des Patienten zurückziehen oder kann es geboten sein, auch dessen persönliche und berufliche Hintergründe zu erfragen? Robin Stubenrauch untersucht, inwieweit psychosoziale Faktoren zur Ausdehnung der medizinischen Indikation führen und auf das informatorische Arzt-Patienten-Gespräch nach § 630c Abs. 2 S. 1 BGB abfärben können. Der Autor entwickelt Rahmenparameter, welche die haftungsrechtlichen Konsequenzen einer fehlerhaft kommunizierten Behandlungsplanung und die Stellung einer nicht patientengerechten Indikation in den Blick nehmen. In diesem Kontext werden der Kommunikationsprozess sowie der Verantwortungsbereich zwischen Arzt und Patient auch aus einem interdisziplinären Blickwinkel analysiert.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
A. Thematische Heranführung
B. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes
C. Gang der Untersuchung
A. Die Informationspflichten im Regelungsgeflecht des Behandlungsvertragsrechts
B. Inhalt der Informationspflichten gem. § 630c Abs. 2 S. 1 BGB
C. Rechtsgebietsübergreifender Vergleich der Informationspflichten
D. Zwischenfazit: Berücksichtigungsfähigkeit der Lebensverhältnisse des Patienten im Rahmen des § 630 Abs. 2 S. 1 BGB
A. Die Indikation und ihre Reichweite
B. Verhältnis der Informationspflichten zur Indikation
C. Zwischenergebnis
A. Behandlungsfehlerhaftung
B. Kostendruck im Spannungsverhältnis mit dem Gebot der Gesprächsausweitung
C. Verknappung zeitlicher Ressourcen
A. Praktische Relevanz des Darlegungs- und Beweisrechts
B. Sekundäre Darlegungslast der Behandlungsseite
C. Aufklärungsfehler gem. § 630h Abs. 2 BGB
D. Dokumentationsmängel gem. § 630h Abs. 3 BGB
E. Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens
F. Grober Behandlungsfehler gem. § 630h Abs. 5 BGB
G. Zwischenergebnis