Lutz | Wucherähnliche Verbraucherdarlehens- und Arbeitsverträge. | Buch | 978-3-428-18419-4 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 539, 277 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 430 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Lutz

Wucherähnliche Verbraucherdarlehens- und Arbeitsverträge.

Analyse zweier Anwendungsfelder des § 138 Abs. 1 BGB unter besonderer Berücksichtigung vertragsspezifischer Schutzbedürftigkeit.

Buch, Deutsch, Band 539, 277 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 430 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

ISBN: 978-3-428-18419-4
Verlag: Duncker & Humblot


Maßgebliches privatrechtliches Instrument zur Äquivalenzkontrolle bei Austauschverträgen ist § 138 BGB. Wucher gemäß § 138 Abs. 2 BGB lässt sich jedoch nur selten beweisen. Das Reichsgericht, und ihm folgend der Bundesgerichtshof, griffen deshalb bereits früh auf das wucherähnliche Rechtsgeschäft als Fallgruppe des § 138 Abs. 1 BGB zurück. Insbesondere die Rechtsprechung zu Verbraucherdarlehensverträgen prägte das heutige Verständnis der Wucherähnlichkeit. Diese dogmatische Grundsteinlegung kann für die deutlich jüngere Diskussion um wucherähnliche Arbeitsverträge fruchtbar gemacht werden.

Wucherähnliche Verbraucherdarlehens- und Arbeitsverträge setzen mindestens ein Merkmal neben dem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. Entgegen der herrschenden Auffassung ist dies nicht die verwerfliche Gesinnung des Übervorteilenden, sondern die vertragsspezifische Schutzbedürftigkeit des Übervorteilten. Diese ist für jeden Vertragstypus gesondert zu ermitteln.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Einführung und Grundlagen
Gegenstand und Gang der Untersuchung – Historische Einführung – Grundlagen zu § 138 Abs. 1 BGB
2. Wucherähnliche Verbraucherdarlehensverträge
Rechtsprechungsentwicklung – Rezeption in der Literatur – Zusammenfassung
3. Wucherähnliche Arbeitsverträge
Rechtsprechungsentwicklung – Rezeption in der Literatur – Zusammenfassung
4. Vergleichende und zusammenfassende Thesen
Literatur- und Sachwortverzeichnis


Andreas Lutz studierte Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und legte im Jahr 2015 das erste Staatsexamen ab. Es folgte ein einjähriges LL.M.-Studium am Trinity College Dublin, Irland. Ab 2016 war er Referendar am Landgericht Mainz mit weiteren Stationen unter anderem am Arbeitsgericht Mainz und bei einer Wirtschaftskanzlei in Kapstadt, Südafrika. Das zweite Staatsexamen absolvierte er Ende 2018. Ab Anfang 2019 war Andreas Lutz externer Doktorand bei Prof. Dr. Jürgen Oechsler an der Universität Mainz und wurde im Mai 2021 promoviert. Seit April 2019 ist er als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig.

Andreas Lutz studied law at the Johannes Gutenberg University Mainz and completed the First Legal State Examination in 2015. Afterwards, he obtained a Master of Laws (LL.M.) degree from Trinity College Dublin, Ireland, in 2016. His subsequent Legal Traineeship at the District Court in Mainz included stages at the Labour Court in Mainz and at a commercial law firm in Cape Town, South Africa. The Second Legal State Examination followed in late 2018. From early 2019 on, Andreas Lutz was an external doctoral candidate under Prof. Dr. Jürgen Oechsler at the University of Mainz until he was awarded a Ph.D. (Dr. iur.) in May 2021. Since April 2019 he has worked as a lawyer in Frankfurt am Main.


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