Hies | Startschuss Abi 2019/2020 | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 198 Seiten

Reihe: e-fellows.net-Wissen

Hies Startschuss Abi 2019/2020

Tipps zu Studium, Ausbildung, Finanzierung, Praktika und Ausland
13. Auflage 2019
ISBN: 978-3-946706-40-3
Verlag: e-fellows.net
Format: EPUB
Kopierschutz: 0 - No protection

Tipps zu Studium, Ausbildung, Finanzierung, Praktika und Ausland

E-Book, Deutsch, 198 Seiten

Reihe: e-fellows.net-Wissen

ISBN: 978-3-946706-40-3
Verlag: e-fellows.net
Format: EPUB
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In "Startschuss Abi" finden Schüler alle wichtigen Informationen rund um das Thema Studien- und Berufswahl. Nach dem Abitur stellen sich viele Fragen: Wie geht Studieren überhaupt? Wie finde ich die richtige Hochschule und den passenden Studiengang? Wann sind Praktika und ein Auslandssemester am sinnvollsten? Wie kann ich das Studium finanzieren, und wie komme ich an Stipendien? Das Buch "Startschuss Abi" hilft Schülern, auf diese Fragen die richtigen Antworten zu finden. Exemplarisch werden 15 Studiengänge aus Wirtschaft, Technik und Recht vorgestellt. e-fellows.net-Stipendiaten berichten von ihren Erfahrungen und erzählen von ihrem Studiengang. Neben Studieninhalten werden mögliche Berufsfelder und die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt vorgestellt. So wird "Startschuss Abi" zur wertvollen Entscheidungshilfe für die Zeit nach dem Abi - ebenso wie die gleichnamige Veranstaltung, zu der das Buch ebenfalls nähere Informationen enthält.

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Zielgruppe


Schüler und Abiturienten

Weitere Infos & Material


Aus­bil­dung – der Start ins Be­rufs­le­ben
In die­sem Ka­pi­tel er­fährst du, was eine staat­lich an­er­kannte Aus­bil­dung ist, wel­che Aus­bil­dungs­for­men es gibt, wie viel du in der Aus­bil­dung ver­dienst, wel­che Aus­bil­dun­gen ex­klu­siv Ab­itu­rien­ten of­fen­ste­hen, wie du wäh­rend dei­ner Aus­bil­dung die weite Welt er­kun­den kannst. Aus­bil­dung ist nicht gleich Aus­bil­dung. Auf den ers­ten Blick wirkt das deut­sche Aus­bil­dungs­sys­tem ein we­nig wie ein Dschun­gel. Du stößt auf Be­griffe wie be­trieb­li­che, schu­li­sche und duale Aus­bil­dung, Son­de­raus­bil­dung, Vor­be­rei­tungs­dienst, Be­rufs­schule und Be­rufs­fach­schule. Aber was ver­birgt sich ei­gent­lich da­hin­ter? Die­ses Ka­pi­tel soll dir hel­fen, Licht ins Dun­kel zu brin­gen. Was be­deu­tet „staat­lich an­er­kannt“? Der­zeit gibt es in Deutschland rund 326 staat­lich an­er­kannte Aus­bil­dungs­be­rufe. Sie alle ha­ben eine Aus­bil­dungs­ord­nung, die ent­we­der auf dem Be­rufs­bil­dungs­ge­setz oder der Hand­werks­ord­nung be­ruht. Da­rin sind be­stimmte Rechte fest­ge­legt, die je­der Aus­zu­bil­dende hat: Du darfst (bis auf ei­nige Aus­nah­men, zum Bei­spiel in der Gas­tro­no­mie) nicht an Sonn- und Fei­er­ta­gen ar­bei­ten, brauchst keine Ar­bei­ten zu ver­rich­ten, die nicht dem Aus­bil­dungs­ziel die­nen, be­kommst deine Aus­bil­dungs­mit­tel vom Be­trieb be­zahlt und er­hältst am Ende dei­ner Aus­bil­dung ein Zeug­nis. Eine nicht an­er­kannte Aus­bil­dung muss das al­les nicht ge­währ­leis­ten. Aber keine Sorge: Un­ter diese Ka­te­go­rie fal­len nur die we­nigs­ten Aus­bil­dun­gen und keine, über die du hier liest. Be­trieb­lich, prak­tisch, gut: die duale Aus­bil­dung Hin­ter dem Be­griff „Aus­bil­dung“ ste­cken ver­schie­dene Aus­bil­dungs­for­men. Die be­trieb­li­che bzw. duale Aus­bil­dung ist in Deutschland die mit Ab­stand häu­figste Aus­bil­dungs­art und fin­det auf der gan­zen Welt Nach­ah­mer. In ihr ar­bei­test du zwei bis drei­ein­halb Jahre in ei­nem Be­trieb und lernst dort al­les, was du prak­tisch kön­nen musst. Da­mit alle Azu­bis in­ner­halb ei­ner Branche und ei­nes Fach­ge­biets das­selbe Know-how mit­be­kom­men, sind die Lehr­in­halte bun­des­weit ge­re­gelt. Sollte sich dein Be­trieb zu sehr spe­zia­li­siert ha­ben, schnup­perst du in zu­sätz­li­chen, au­ßer­be­trieb­li­chen Lehr­gän­gen auch in an­dere Be­rei­che hin­ein. Für die Theo­rie ist die Be­rufs­schule zu­stän­dig, in der du an ein bis zwei Ta­gen in der Wo­che oder im Block­un­ter­richt Fach­wis­sen und All­ge­mein­bil­dung ver­mit­telt be­kommst. Die meis­ten Aus­bil­dun­gen star­ten zum 1. Au­gust oder 1. Sep­tem­ber, was je­doch nicht heißt, dass du in den Mo­na­ten zwi­schen Abi und Lehr­jah­res­be­ginn noch schnell auf Aus­bil­dungs­platz­su­che ge­hen kannst. Da­mit soll­test du min­des­tens ein Jahr vor­her an­fan­gen – bei gro­ßen Un­ter­neh­men soll­test du dich so­gar ein­ein­halb Jahre vor­her be­wer­ben. Für eine Aus­bil­dung be­wirbst du dich je­weils bei den Un­ter­neh­men di­rekt. Wel­che freien Plätze es gibt, er­fährst du bei­spiels­weise bei der Ar­beits­agen­tur oder über den In­ter­net­auf­tritt des je­wei­li­gen Be­triebs. Wie viel ver­dienst du wäh­rend ei­ner Aus­bil­dung? Ei­ner der größ­ten Vor­teile ei­ner be­trieb­li­chen Aus­bil­dung ge­gen­über ei­nem Stu­dium oder ei­ner schu­li­schen Aus­bil­dung ist ganz klar das Ge­halt. Es wird als „Aus­bil­dungs­ver­gü­tung“ be­zeich­net, und die Höhe ist in dei­nem Aus­bil­dungs­ver­trag fest­ge­legt. Wie viel du ver­dienst, hängt stark von Branche und Re­gion ab und au­ßer­dem da­von, ob dein Be­trieb ta­rif­lich ge­bun­den ist. Doch selbst wenn er das nicht ist, muss er min­des­tens 80 Pro­zent des Ta­rif­lohns zah­len. Da du mit zu­neh­men­der Er­fah­rung mehr und schwie­ri­gere Auf­ga­ben über­neh­men kannst, steigt die Aus­bil­dungs­ver­gü­tung mit je­dem Lehr­jahr an: Durch­schnitt­lich lie­gen zwi­schen dem ers­ten und dem vier­ten Jahr 200 Euro. Wenn dir dein Ar­beit­ge­ber Wohn­raum be­reit­stellt oder dich mit an­de­ren Sach­leis­tun­gen un­ter­stützt, kann er diese von dei­nem Ge­halt ab­zie­hen – 25 Pro­zent dei­nes Netto­lohns be­kommst du aber auf je­den Fall. Wei­tere Ab­züge wer­den ab be­stimm­ten Ein­kom­mens­gren­zen fäl­lig: Ab 325 Euro brutto musst du So­zi­al­ab­ga­ben zah­len und ab 945 Euro kom­men Steu­ern hinzu. An­spruch auf Be­rufs­aus­bil­dungs­bei­hilfe (BAB) hast du dann, wenn du von zu Hause aus­zie­hen musst, weil deine Aus­bil­dungs­stelle zu weit weg ist und dich deine Eltern nicht aus­rei­chend un­ter­stüt­zen kön­nen. Ge­wusst wie: viel Know-how in der schu­li­schen Aus­bil­dung Al­ter­na­tiv gibt es die schu­li­sche Aus­bil­dung. Sie über­wiegt vor al­lem in Ge­sund­heits­be­ru­fen, Päd­ago­gik, Ge­stal­tung und Fremd­spra­chen; sie kommt aber auch in kauf­män­ni­schen und tech­ni­schen Be­ru­fen vor. Hier ver­bringst du den über­wie­gen­den Teil dei­ner ein- bis drei­ein­halb­jäh­ri­gen Aus­bil­dungs­zeit in ei­ner Be­rufs­fach­schule. Da Schu­len den ein­zel­nen Län­dern und nicht dem Bund un­ter­stellt sind, kann sich eine Aus­bil­dung von Bun­des­land zu Bun­des­land stark un­ter­schei­den. Bei dei­ner Ent­schei­dung für eine be­stimmte Ein­rich­tung soll­test du des­halb un­be­dingt dar­auf ach­ten, dass der Ab­schluss auch in an­de­ren Bun­des­län­dern an­er­kannt ist. Pra­xis­kennt­nisse er­hältst du ent­we­der in Prak­ti­kums­pha­sen oder eben­falls an dei­ner Schule. Im Ge­gen­satz zur be­trieb­li­chen Aus­bil­dung be­kommst du hier­für kein Ge­halt – es sei denn, du hast ei­nen be­son­ders ho­hen Pra­xi­s­an­teil, wie bei­spiels­weise in der Al­ten- und Kran­ken­pflege. Eine wei­tere Rolle für dei­nen Geld­beu­tel spielt der Trä­ger dei­ner Be­rufs­fach­schule: Wäh­rend du für Pri­vat­schu­len zah­len musst, sind staat­li­che Ein­rich­tun­gen kos­ten­los. Be­wer­ben oder zu­min­dest in­for­mie­ren soll­test du dich ein Jahr vor Aus­bil­dungs­be­ginn. Bei­spiele für schu­li­sche Aus­bil­dun­gen für Tech­ni­ker: As­sis­tent für Ma­schi­nen­bau­tech­nik, Um­welt­schutz­tech­ni­scher As­sis­tent für Na­tur­wis­sen­schaft­ler: me­di­zi­nisch-tech­ni­scher As­sis­tent (MTA), ve­te­ri­när­me­di­zi­nisch-tech­ni­scher As­sis­tent, phy­si­ka­lisch-tech­ni­scher As­sis­tent (PTA), che­misch-tech­ni­scher As­sis­tent (CTA), bio­lo­gisch-tech­ni­scher As­sis­tent (BTA) für Com­pu­ter­freaks: As­sis­tent für In­for­ma­tik (Fach­rich­tun­gen: all­ge­meine In­for­ma­tik, Me­di­en­in­for­ma­tik, tech­ni­sche In­for­ma­tik, Soft­ware­tech­nik) für Krea­tive: Gra­fik­de­si­gner, As­sis­tent für Pro­dukt­de­sign, As­sis­tent für In­nen­ar­chi­tek­tur für die So­zia­len: Er­zie­her, So­zi­al­as­sis­tent, Hei­l­er­zie­hungs­pfle­ger für hei­lende Hände: Kran­ken­pfle­ger, Al­ten­pfle­ger, Er­go­the­ra­peut, Phy­sio­the­ra­peut, Mas­seur, Lo­go­päde, Atem-, Sprech- und Stimm­leh­rer Aus eins mach zwei: die Ab­itu­ri­en­ten­aus­bil­dung Eine Son­de­raus­bil­dung für Ab­itu­rien­ten, auch dop­pelt qua­li­fi­zierte Erst­aus­bil­dung oder Ab­itu­ri­en­ten­aus­bil­dung genannt, ist spe­zi­ell für Schul­ab­gän­ger mit Hoch­schul­reife kon­zi­piert. Sie wird von dei­nem Be­trieb be­zahlt, dau­ert meist drei Jahre und läuft zwei­stu­fig ab. Dei­nen ers­ten Ab­schluss hast du nach ein­ein­halb bis zwei Jah­ren in der Ta­sche. Da­nach ab­sol­vierst du eine Wei­ter­bil­dung, die dich fit macht für kom­ple­xere Auf­ga­ben und Füh­rungs­po­si­tio­nen. Viele die­ser Aus­bil­dungs­stu­fen kön­nen zwar auch Azu­bis ohne Ab­itur er­lan­gen; ihr Weg dort­hin ist aber um ei­ni­ges stei­ni­ger. Sie müs­sen erst eine drei­jäh­rige Aus­bil­dung ab­sol­vie­ren, an­schlie­ßend Be­rufs­er­fah­rung sam­meln und ihre ein­ein­halb­jäh­rige Wei­ter­bil­dung aus ei­ge­ner Ta­sche be­zah­len. Lei­der sind Ab­itu­ri­en­ten­aus­bil­dun­gen nicht bun­des­ein­heit­lich ge­re­gelt, son­dern wer­den nur in be­stimm­ten Bun­des­län­dern an­ge­bo­ten. Da­her musst du un­ter Um­stän­den zu ei­nem Um­zug be­reit sein. Son­de­raus­bil­dun­gen, die für dich in­teres­sant sein könn­ten: Ge­schäfts­sinn ge­fragt: Han­dels­fach­wirt, Han­del­sas­sis­tent, Be­triebs­wirt Ge­mein­sam ist al­len drei Be­ru­fen, dass du zu­erst eine...



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