Baldauf | Jahresabschlussprüfung in Form eines Joint Audit's | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 254 Seiten, eBook

Baldauf Jahresabschlussprüfung in Form eines Joint Audit's

Eine fallstudienbasierte Wirkungsanalyse
2008
ISBN: 978-3-8350-5483-7
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Eine fallstudienbasierte Wirkungsanalyse

E-Book, Deutsch, 254 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8350-5483-7
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
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Julia Severus untersucht, ob ein Joint Audit im Vergleich zu einer klassischen Jahresabschlussprüfung zu einer Qualitätsverbesserung in der Abschlussprüfung führt. Sie zeigt, dass ein Joint Audit unter bestimmten Voraussetzungen eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Qualitätssicherungsmaßnahmen sein kann.

Dr. Julia Severus ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung der Universität Innsbruck.

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Zielgruppe


Research

Weitere Infos & Material


1;Geleitwort;6
2;Vorwort;8
3;Inhaltsverzeichnis;10
4;Abkürzungsverzeichnis;14
5;Abbildungsverzeichnis;18
6;Tabellenverzeichnis;20
7;1. Einleitung;22
7.1;1.1. Relevanz der Fragestellung;22
7.2;1.2. Problemstellung und Arbeitshypothesen;25
7.3;1.3. Zielsetzung der Arbeit;28
7.4;1.4. Bezugsrahmen und Vorgangsweise;29
7.4.1;1.4.1. Empirische Forschung im betriebswirtschaftlichen Prüfungswesen;29
7.4.2;1.4.2. Methodische Vorgehensweise;38
7.5;1.5. Aufbau der Arbeit;39
8;2. Zum aktuellen Stand in der Qualitätssicherung;41
8.1;2.1. Normative Aspekte der Qualitätssicherung;41
8.1.1;2.1.1. Ausgangspunkt des Reformprozesses;41
8.1.2;2.1.2. Aktuelle Qualitätssicherungsmaßnahmen;45
8.2;2.2. Formalisierung und Vereinheitlichung von Prüfungsprozess, Prüfungsurteil und Prüfungsqualität;74
8.2.1;2.2.1. Prüfungsprozess;74
8.2.2;2.2.2. Prüfungsurteil;84
8.2.3;2.2.3. Prüfungsqualität;89
8.3;2.3. Einbettung von Joint Audit’s in Normen;100
9;3. Entscheidungsfindungsprozess und Joint Audit;102
9.1;3.1. Entscheidungsfindungsprozess;102
9.1.1;3.1.1. Entscheidungsverhalten von Abschlussprüfern;102
9.1.2;3.1.2. Gruppenentscheidungsmodell und die Eingliederung des Joint Audit’s in dieses Modell;105
9.2;3.2. Joint Audit;109
9.2.1;3.2.1. Begriffsdefinition;109
9.2.2;3.2.2. Umsetzung und praktische Anwendung;118
9.2.3;3.2.3. Vor- und Nachteile sowie erwartete Wirkungen eines Joint Audit’s in der aktuellen Diskussion;119
9.3;3.3. Theoretische Überlegung zur Wirkung eines Joint Audit’s auf die Prüfungsqualität;123
9.3.1;3.3.1. Theoriebildung;123
9.3.2;3.3.2. Variablen;128
9.3.3;3.3.3. Forschungshypothesen;129
10;4. Empirische Untersuchung;131
10.1;4.1. Wahl der empirischen Methode;131
10.1.1;4.1.1. Standardisierte Einzelinterviews;131
10.1.2;4.1.2. Fallstudienbasierte Untersuchung;133
10.2;4.2. Design;134
10.2.1;4.2.1. Unterlagen;134
10.2.2;4.2.2. Ablauf der fallstudienbasierten Untersuchung und Datenerhebung;147
10.3;4.3. Verfahren zur Datenanalyse;149
10.3.1;4.3.1. Mittelwerte;149
10.3.2;4.3.2. Mittelwertvergleiche und der t-Test;151
10.3.3;4.3.3. Kreuztabelle und der Chi-Quadrat-Test;153
10.3.4;4.3.4. Nicht-parametrische Tests;155
10.4;4.4. Datenanalyse;159
10.4.1;4.4.1. Deskriptive Analyse;159
10.4.2;4.4.2. Statistische Analyse;185
11;5. Zusammenfassung und Ausblick;239
12;Literaturverzeichnis;244

Zum aktuellen Stand in der Qualitätssicherung.- Entscheidungsfindungsprozess und Joint Audit.- Empirische Untersuchung.- Zusammenfassung und Ausblick.


1. Einleitung (S. 1)

Nach den Bilanzskandalen der jüngsten Vergangenheit ist die Stellung des Abschlussprüfers weltweit zum Thema geworden. Da der Abschlussprüfer neben anderen Akteuren und Regulierungsbehörden ein für das Funktionieren der Kapitalmärkte wesentliches Element ist und die Zuverlässigkeit seiner Prüfungsurteile ein entscheidendes Kriterium für das Vertrauen der Anleger in das Funktionieren des Systems ist, wird in ständiger Diskussion versucht, durch neue Methoden oder Regelwerke die Qualität der Abschlussprüfung zu verbessern und eine Steigerung der Zuverlässigkeit des Prüfungsurteils herbeizuführen.

1.1. Relevanz der Fragestellung

Neben zahlreichen neuen gesetzlichen Vorschriften gibt es auch in der Literatur eine Vielzahl von aktuellen Beiträgen. Als oberstes Ziel der Neugestaltung zur Abschlussprüfung wird die Erhöhung der Zuverlässigkeit des Prüfungsurteils gesehen. Diese hängt wiederum wesentlich von den Faktoren Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und dessen fachlicher Qualifikation ab. Alle aktuellen Vorschläge sowohl national als auch international zur Neuregelung der Abschlussprüfung orientieren sich neben der anfänglichen Diskussion um die Erhöhung der Haftungsgrenzen, ist doch weltweit die Bereitschaft gestiegen, den Prüfer für (vermeintliche) Fehlurteile zur Verantwortung zu ziehen, nunmehr im Wesentlichen an den Parametern Sicherung der fachlichen Eignung des Abschlussprüfers sowie der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zum geprüften Unternehmen.

Initiativen der nationalen und internationalen Berufsvertretungen sowie die Gesetzgeber sollen die fachliche Aus- und Weiterbildung und die Unabhängigkeitsforderungen, wie sie in der novellierten achten Gesellschaftsrechtrichtlinie vom 17. Mai 2006 und in der Empfehlung der Kommission vom 16. Mai 2002 zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers in der EU verankert sind, sicherstellen. In diesem Zusammenhang können zahlreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Formalisierungs- und Vereinheitlichungsmaßnahmen für die Prüfungsdurchführung und das Prü- fungsurteil wahrgenommen werden.

Die oberste Maxime jeglicher Neuregelung der Stellung des Abschlussprüfers ist, dass sie der Erhöhung der Zuverlässigkeit des Prüfungsurteils dient. Eine ausführliche Darstellung der jüngsten Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt in Kapitel 2. Hier sollen nur zwei Beispiele genannt werden:

Die Einführung der Rotationspflicht stellt eine Methode zur möglichen Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung dar. Die Durchführung der internen Rotation ist im internationalen Vergleich weiter verbreitet und auch die EU Kommission sprach sich explizit gegen eine externe Rotation mit der Begründung aus, dass es keine Anhaltspunkte gäbe, dass diese die Qualität der Abschlussprüfung verbessern würde. Die Rotationspflicht kann als besondere Ausgestaltung der Unabhängigkeitsregeln gesehen werden, da ein langjähriges Prüfungsverhältnis die Gefahr einer unangemessenen Vertrautheit mit dem zu prüfenden Unternehmen birgt. Die novellierte Gesellschaftsrechtrichtlinie hält in Art. 42 fest, dass zumindest der verantwortliche Prüfungspartner nach sieben Jahren zu wechseln ist und nach erfolgter Rotation binnen zwei Jahren auch das Mandat nicht wieder übernehmen kann.

Auch die Einführung einer verpflichtenden externen Qualitätsüberwachung in Form einer Einschau von Berufsangehörigen („Peer Review") oder durch andere Personen – wie jener einer Aufsichtsbehörde - („Monitoring") wird als Neuerung in den Qualitätssicherungsmaßnahmen gesehen, auch wenn mit der freiwilligen Umsetzung der EU Empfehlung aus dem Jahr 20005 fast überall in Europa dieser Notwendigkeit bereits Rechnung getragen wurde. Die externe Qualitätskontrolle soll eine interne Qualitätssicherung in der Prüfungsgesellschaft und eine hohe Qualität der Abschlussprüfung und des gesamten Prüfungsbetriebes gewährleisten. Ob jedoch eine externe Qualitätskontrolle ausreicht, um die notwendigen Qualitätsverbesserungen in der Abschlussprüfung durchzusetzen, ist nicht belegt.

Der US-amerikanische Gesetzgeber hat mit dem Sarbanes Oxley Act (SOA) und der Einrichtung eines Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) als Erster eine externe Überwachung und Aufsicht der Abschlussprüfer eingeführt.


Dr. Julia Severus ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung der Universität Innsbruck.



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