Wolff / Albrecht | Rede über die praktische Philosophie der Chinesen | Buch | 978-3-7873-0795-1 | sack.de

Buch, Deutsch, Latin, Band 374, 324 Seiten, HC runder Rücken kaschiert, Format (B × H): 127 mm x 196 mm, Gewicht: 548 g

Reihe: Philosophische Bibliothek

Wolff / Albrecht

Rede über die praktische Philosophie der Chinesen

Oratio de sinarum philosophia practica

Buch, Deutsch, Latin, Band 374, 324 Seiten, HC runder Rücken kaschiert, Format (B × H): 127 mm x 196 mm, Gewicht: 548 g

Reihe: Philosophische Bibliothek

ISBN: 978-3-7873-0795-1
Verlag: Felix Meiner Verlag


Ich habe nit wuhst, das der wulf so gotlose ist, kommentierte Friedrich Wilhelm I. Wolffs Rede. Bei "Strafe des Stranges" wurde Wolff des Atheismus beschuldigt, aus Preußen ausgewiesen. In seiner Festrede als Prorektor 1721 in Halle hatte er das tugendhafte Leben der nicht-christlichen Chinesen als vorbildlich empfohlen.
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Albrecht, Michael
Michael Albrecht ist außerplanmäßiger Professor für Philosophie an der Universität Trier. Im Meiner Verlag hat er Wolffs 'Rede über die praktische Philosophie der Chinesen' und Mendelssohns 'Jerusalem oder über religiöse Macht und Judentum' (PhB 565) herausgegeben.

Albrecht, Michael
Michael Albrecht ist außerplanmäßiger Professor für Philosophie an der Universität Trier. Im Meiner Verlag hat er Wolffs 'Rede über die praktische Philosophie der Chinesen' und Mendelssohns 'Jerusalem oder über religiöse Macht und Judentum' (PhB 565) herausgegeben.

Albrecht, Michael
Michael Albrecht ist außerplanmäßiger Professor für Philosophie an der Universität Trier. Im Meiner Verlag hat er Wolffs 'Rede über die praktische Philosophie der Chinesen' und Mendelssohns 'Jerusalem oder über religiöse Macht und Judentum' (PhB 565) herausgegeben.

Wolff, Christian
Christian Wolff (geadelt Christian Freiherr von Wolff, in der Encyclopédie Chrétien Wolf; * 24. Januar 1679 in Breslau; † 9. April 1754 in Halle) war ein bedeutender deutscher Universalgelehrter, Jurist und Mathematiker sowie einer der wichtigsten Philosophen der Aufklärung zwischen Leibniz und Kant. Der Aufklärer zählt zu den bedeutendsten Vertretern des Naturrechts und gilt als eigentlicher Begründer der Begriffsjurisprudenz des 19. Jahrhunderts. Die deutsche Philosophie verdankt ihm ihre terminologische Grundlegung; viele von ihm definierte Begriffe wie Bewusstsein, Bedeutung, Aufmerksamkeit oder an sich wurden später in die Alltagssprache übernommen. Wolff hatte auch maßgeblichen Einfluss auf die preußische Gesetzgebung.


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