Buch, Deutsch, Band 10, 361 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 232 mm, Gewicht: 481 g
Reihe: Beiträge zum Beamtenrecht
Zur Zulässigkeit eines religiösen und geschlechtsspezifischen Symbols im Staatsdienst.
Buch, Deutsch, Band 10, 361 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 232 mm, Gewicht: 481 g
Reihe: Beiträge zum Beamtenrecht
ISBN: 978-3-428-12775-7
Verlag: Duncker & Humblot GmbH
Kirsten Wiese untersucht, ob muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen ein Kopftuch tragen dürfen. Sie zeigt auf, dass Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches erlaubt sein muss, solange nicht Konflikte im Einzelfall das Ablegen des Kopftuches erfordern. Ein generell-präventives Verbot sei demgegenüber gegenwärtig nicht zulässig. Der hohe Wert der Religionsfreiheit stehe - gerade in Zeiten zunehmenden religiös-weltanschaulichen Pluralismus' - einem solchen Verbot entgegen. Das Tragen des Kopftuches im Schuldienst sei aber nicht problemlos. Als Zeichen für Geschlechterdifferenz hindere das Kopftuch eine Lehrerin daran, Gleichberechtigung in der Schule überzeugend zu vermitteln. Dennoch rechtfertige auch das Verfassungsgebot der Gleichberechtigung kein generell-präventives Verbot des Kopftuches. Da die reformierten Beamten- und Schulgesetze allesamt das Kopftuchtragen verbieten, ohne eine Einzelfallprüfung vorzusehen, hält die Autorin sie insoweit für verfassungswidrig.
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Inhaltsübersicht: § 1 Einleitung - § 2 Verwaltungspraxis, Rechtsprechung und Gesetze zu Lehrerinnen und Referendarinnen mit Kopftuch: Verwaltungspraxis in den Bundesländern vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Gesetze, Gesetzesentwürfe und Verwaltungspraxis der Länder nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Rechtsprechung - § 3 Verfassungsrechtliche Bewertung der Zulässigkeit einer verbeamteten Lehrerin mit Kopftuch: Grundrechtsschutz im öffentlichen Dienst - Schutz der Religionsfreiheit, Art. 4 GG - Schutz anderer Freiheitsrechte - Schutz der Gleichheitsrechte, Art. 33 II-III 1, Art. 3 I-III 1 GG, Art. 140 GG i.V. mit Art. 136 II WRV - § 4 Verfassungsrechtliche Bewertung der Zulässigkeit einer (noch) nicht verbeamteten Lehrerin mit Kopftuch: Bewerberin für das verbeamtete Lehramt - Angestellte Lehrerin im öffentlichen Dienst - Referendarin und Referendariatsbewerberin - § 5 Europa- und völkerrechtliche Bewertung der Zulässigkeit einer Lehrerin mit Kopftuch: Schutz durch das Recht der Europäischen Union - Schutz durch die Europäische Menschenrechtskonvention - Schutz durch sonstiges Völkerrecht - Zwischenergebnis - § 6 Einfachgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot: Anforderungen an eine einfachgesetzliche Regelung - Reformierte Schul- und Beamtengesetze als Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot im Einzelfall - Rechtslage in den Bundesländern, die ihre Schul- und Beamtengesetze nicht reformiert haben - Kopftuchverbot im Konfliktfall in der Übergangszeit - Ermächtigungsgrundlagen für ein Kopftuchverbot nach den Maßstäben von BVerfG und BverwG - § 7 Sonstige Staatsbedienstete mit Kopftuch: Erzieherinnen mit Kopftuch - Richterinnen mit Kopftuch - Polizistinnen mit Kopftuch - § 8 Fazit und Thesen - Literatur- und Sachwortverzeichnis