Widder / Gaidzik | Neurowissenschaftliche Begutachtung | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 696 Seiten, ePub, Format (B × H): 195 mm x 270 mm

Reihe: Referenzreihe Neurologie

Widder / Gaidzik Neurowissenschaftliche Begutachtung

Gutachten in Neurologie und nicht-forensischer Psychiatrie

E-Book, Deutsch, 696 Seiten, ePub, Format (B × H): 195 mm x 270 mm

Reihe: Referenzreihe Neurologie

ISBN: 978-3-13-240091-7
Verlag: Thieme
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Um fundierte Gutachten verfassen zu können, benötigen Neurologen neben medizinischem Fachwissen auch juristisches Know-how. Dieses umfassende Werk liefert Ihnen kompetente und aktuelle Antworten auf alle Fragen zur neurowissenschaftlichen Begutachtung.kompakt: schnelles Auffinden der Inhalte durch modularen Aufbaupraxisnah: mit zahlreichen instruktiven Fallbeispielen und Merksätzenumfassend: alle gutachtlich relevanten Gebiete des Sozial-, Verwaltungs- und Zivilrechtsausführlich: Kriterien zur Begutachtung der wichtigsten Erkrankungen und Schädigungsfolgen in der Neurologie und nicht-forensischen Psychiatriefokussiert: alles, was für die Begutachtung relevant istkonkret: Bewertungstabellen für die gutachterliche Tätigkeithilfreich: Besonderheiten der Begutachtung in Österreich und der SchweizDas Standardwerk zur Begutachtung in der Neurologie ist ideal zur Einarbeitung für Einsteiger, als Nachschlagewerk für erfahrene Gutachter und als begleitendes Kompendium zum Gutachtercurriculum der Arbeitsgemeinschaft Neurologische Begutachtung der DGN.Neu in der 3. AuflageBegutachtung bei psychischen Störungen, die häufig zusammen mit neurologischen Symptomen auftretenBegutachtung für die ArbeitsagenturenAbrufbarkeit wichtiger Präzedenz-Urteile via QR-CodeJederzeit zugreifen: Der Inhalt des Buches steht Ihnen ohne weitere Kosten digital in der Wissensplattform eRef zur Verfügung (Zugangscode im Buch). Mit der kostenlosen eRef App haben Sie zahlreiche Inhalte auch offline immer griffbereit.
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Ärzte

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1 Wichtige Begriffe
B. Widder u. P. W. Gaidzik Tab. 1.1 Wichtigste Rechtsbegriffe der verschiedenen Versicherungs- und Rechtsformen sowie ihre (sinngemäßen) Definitionen in der Bundesrepublik Deutschland. Begriff Vorkommen Definition Adäquanztheorie Zivilrecht Kausallehre des Zivilrechts Anknüpfungstatsache allgemeines Beweisrecht Tatsachen (? Befundtatsache, ? Zusatztatsache), an die der Gutachter mit seinen Schlussfolgerungen „anknüpft“; nach anderer Auffassung alle dem Gutachter vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten „Tatsachen“ (Akten) anspruchsausfüllende Kausalität1 gesetzliche Unfallversicherung, Soziales Entschädigungsrecht Zusammenhang zwischen Gesundheitserstschädigung (Syn.: Primärschaden) und Folgeschäden bzw. Funktionsstörungen (Syn.: Sekundärschäden) anspruchsbegründende Kausalität2 gesetzliche Unfallversicherung, Soziales Entschädigungsrecht Zusammenhang zwischen versichertem bzw. kompensationspflichtigem Ereignis und Gesundheitserstschädigung (Syn.: Primärschaden) Äquivalenztheorie Strafrecht Ermittlung der Conditio sine qua non; Kausallehre des Strafrechts; als „Kausalität im philosophisch-naturwissenschaftlichen Sinn“ auch Element der Kausalitätsprüfung in den anderen Rechtsgebieten arbeitsbedingte Erkrankungen Arbeitssicherheitsgesetz Krankheiten, die unter den Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe häufiger oder regelmäßiger als in der übrigen Bevölkerung auftreten (im Gegensatz zur ? Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht entschädigungspflichtig) Arbeitsunfähigkeit (AU) gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenversicherung wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausüben kann Aussteuerung gesetzliche Krankenversicherung umgangssprachlicher, nicht rechtlich definierter Begriff für den Wegfall von Krankengeld Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (BdL) private Unfallversicherung Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit bei abstrakter Bewertung außerhalb der ? Gliedertaxe Befundtatsache allgemeines Beweisrecht Tatsachen, die der Sachverständige aufgrund seiner beruflichen Sachkunde wahrnimmt begrenzte Dienstfähigkeit Beamtenrecht wenn der Beamte unter Beibehaltung seines Amtes seine Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann Behinderung Schwerbehindertenrecht Abweichung der körperlichen Funktion, der geistigen Fähigkeit oder der seelischen Gesundheit von dem für das Lebensalter typischen Zustand mit Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft über mehr als 6 Monate Berufskrankheit gesetzliche Unfallversicherung bestimmte, listenmäßig in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) erfasste Leiden, die nach medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnis durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind Berufsunfähigkeit (BU) Berufsunfähigkeits-(-zusatz-)versicherung wer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall mehr als 6 Monate außerstande ist, seinen (zuletzt ausgeübten) Beruf oder – im Falle einer im Vertrag enthaltenen „Verweisungsklausel“ – eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht gesetzliche Rentenversicherung vor dem 02.01.1961 Geborene, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als 6 Stunden gesunken ist Versorgungswerke Unvermögen zur Ausübung des versicherten Berufs infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte mit je nach Satzung unterschiedlichen Definitionen betriebsunübliche Pausen gesetzliche Rentenversicherung Arbeitszeitunterbrechungen, die das im Betrieb zulässige Zeitmaß überschreiten Beweiserleichterung Zivilprozessrecht Absenkung des Beweismaßes durch Gesetz (z.B. § 287 ZPO: überwiegende Wahrscheinlichkeit für Folgeschäden im Haftpflichtrecht) oder durch Richterrecht (z.B. Anscheinsbeweis) Brückensymptome allgemeines Beweisrecht wenn bestimmte Symptome eine Brücke zwischen einem nicht ausreichend beweisbaren Schädigungsereignis und einer aufgetretenen Gesundheitsstörung bilden und auf diese Weise eine Kausalbeziehung herstellen ...


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