Buch, Deutsch, Band 42, 470 Seiten, Format (B × H): 167 mm x 251 mm, Gewicht: 882 g
Reihe: Education and Society in the Middle Ages and Renaissance
Buch, Deutsch, Band 42, 470 Seiten, Format (B × H): 167 mm x 251 mm, Gewicht: 882 g
Reihe: Education and Society in the Middle Ages and Renaissance
ISBN: 978-90-04-21241-1
Verlag: BRILL ACADEMIC PUB
Die gelehrten Juristen sind im Spätmittelalter eine neue, aufstrebende Funktionselite. Die hier vorgelegte Studie nähert sich diesem Phänomen über eine Einzelperson: Dietrich von Bocksdorf, Juraprofessor in Leipzig, gelehrter Rat des Kurfürsten von Sachsen, Bischof von Naumburg. Dabei geht das Buch neue Wege: Es bietet nicht nur eine Biographie, sondern erschließt auch umfangreiche Sammlungen von über 500 rechtspraktischen Arbeiten des Leipziger Ordinarius. Auf der Grundlage dieser einzigartigen Überlieferung werden erstmals Wirkungsräume, Klientenkreis und Tätigkeitsfelder eines deutschen Juristen des Spätmittelalters erkennbar. Gutachten und Prozeßschriftsätze ermöglichen dabei ebenso wie die von Dietrich von Bocksdorf geschaffenen Hilfsmittel für die gelehrte Praxis des Gemeinen Sachsenrechts tiefe Einblicke in die Frühphase des epochalen Umbruchs von der traditional-archaischen Gerichtsverfassung des Mittelalters zur schriftlichen und wissenschaftlichen Rechtspflege der Neuzeit.
Zielgruppe
Historians interested in late medieval Institutional, Educational and University History; Legal Historians interested in the Reception of Learned Law (Jus commune) and in particular in the competition between Jus commune and Particular (Saxon) Law and in the transformation of the latter into a scientific discipline.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
I. Einleitung
1. Der Ausgangspunkt. Spätmittelalterliche Jurisprudenz. Kontexte und Perspektiven, Leistungen und Desiderate der Forschung
2. Dietrich von Bocksdorf
3. Zielstellung, Perspektiven und Aufbau der Arbeit
II. Dietrich von Bocksdorf (ca. 1410-1466). Konturen einer spätmittelalterlichen Biographie in den Kontexten ihrer Zeit
1. Herkunft und Familie
2. Studium in Leipzig und Perugia
a) Leipzig
b) Perugia
3. Leipzig 1439-1463 – der Jurist zwischen Universität, Stadt und Fürstendienst
a) An der Juristenfakultät
b) In der Universität
c) Das Verhältnis zur Stadt
d) Im Dienst Kurfürst Friedrichs II. von Sachsen
4. Pfründenkarriere
5. Wirtschaftliche Verhältnisse: Besitz und Einkünfte
6. Die Testamente (1459, 1463, 1464) – Spiegel oder Zerrbild von Lebenswelt, Beziehungsnetz und Selbstverständnis eines spätmittelalterlichen Juristen?
Exkurs: Dietrich von Bocksdorfs professionelles Selbstverständnis als Jurist und die Frage einer beruflichen Kollektividentität gelehrter Juristen im deutschen Spätmittelalter
7. Die Stipendien- und Bücherstiftung 1459/63
Exkurs: Zwischen Fürsorglichkeit und Misstrauen – Das Engagement des einflussreichen Rechtsgelehrten für seine Familie
8. Der Fürstendiener auf dem Altenteil – Bischof von Naumburg 1463-1466
9. Memoria, Tod, Grablege
III. Der gelehrte Jurist in der Rechtspraxis
1. Überlieferung
2. Befunde – Wirkungsräume und Funktionen des gelehrten Rechtspraktikers
a) Wirkungsräume – Schwerpunkte, Reichweite und Grenzen rechtspraktischer Tätigkeit im politisch-geographischen und im sozialen Raum
1. Räumliche Ausdehnung
2. Sozialständische Zusammensetzung
b) Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder
1. Tätigkeit im geistlichen Gericht
2. Tätigkeit im weltlichen Gericht
3. Außerhalb des Gerichts: Gutachten und Rechtsmitteilungen
4. Inhaltliche Schwerpunkte und Spektrum
Exkurs: Spätmittelalterliche Rechtsgutachten und Prozeßschriftsätze. Potentiale einer bisher kaum genutzten Quellengattung. Wiederholung eines Plädoyers.
c) Arbeitsweisen
1. Frequenz und Umfang der Tätigkeit
2. Formaler Aufbau, verwendete Quellen und Literatur. Abhängigkeit der Form vom Tätigkeitsfeld
3. Gemeines Sachsenrecht, städtische Willkür und lokale Gewohnheit
in Dietrich von Bocksdorfs juristischer Argumentation
3. Handreichungen für den Praktiker des sächsischen Rechts – Dietrich von Bocksdorf und sein Werk
IV. Zusammenfassung. Über die Aussagekraft einer Einzelfallanalyse.