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E-Book

E-Book, Deutsch, 373 Seiten

Reihe: Edition Springer Pflege

Weiß / Meißner / Kempa Anteil EPB

Praxiskommentar
1. Auflage 2018
ISBN: 978-3-658-20945-2
Verlag: Springer
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Praxiskommentar

E-Book, Deutsch, 373 Seiten

Reihe: Edition Springer Pflege

ISBN: 978-3-658-20945-2
Verlag: Springer
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark



Im Gesetz zur Reform der Pflegeberufe - dem (Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) - werden die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen (Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege) hin zu einer einzigen gleichfalls dreijährigen Pflegeausbildung zusammengeführt. Damit trägt der Gesetzgeber den unter den Veränderungen des Gesundheitsmarktes gestiegenen Anforderungen an eine zeitgemäße und professionelle Pflegeausbildung Rechnung. Das Gesetz schafft die Grundlagen für die neu aufzusetzenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für die verschiedenen Pflegeberufe. Der vorliegende Praxiskommentar präsentiert die Gesetzestexte, gibt Erläuterungen zu Hintergründen und Entstehungsgeschichte und liefert Hinweise für konkrete Umsetzungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung der neuen Ausbildungswege.

Prof. Dr. jur. Thomas Weiß ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kiel, Lehrbeauftragter für Arbeits- und Sozialrecht an der Fachhochschule in Kiel, Vorsitzender der Schiedsstelle SGB XI in Schleswig-Holstein und Mitglied im Beirat des Pflegerechtstages in Berlin.Thomas Meißner ist Mitglied des Deutschen Pflegerates Berlin, Gründungs- und Vorstandsmitglied AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitseinrichtungen e. V. (AVG) Berlin, Geschäftsführer und Gesellschafter Häusliche Krankenpflege Meißner u. Walter GmbH Berlin und Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin.
Stephanie Kempa ist im Landesamt für soziale Dienste, Dezernat Gesundheitsberufe in Schleswig-Holstein tätig.

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1;Geleitwort;6
2;Vorwort;8
3;Inhaltsverzeichnis;10
4;Abkürzungsverzeichnis;14
5;Teil A – Das Gesetz;17
6;Gesetzestext im Wortlaut;18
7;Teil B – Erläuterungen;85
8;I. Einführung in das Berufsrecht und das Pflegeberufereformgesetz;86
8.1;1. Das Berufsrecht als Grundlage der Berufsausübung;88
8.1.1;a) Das Berufsrecht der Gesundheits- und Kranken- sowie Kinderkrankenpflege;88
8.1.2;b) Das Berufsrecht der Altenpflege;90
8.1.3;c) Die Abgrenzung der pflegerischen Berufsgruppen und Hilfskräfte untereinander;91
8.1.4;d) Die neue Qualifikation und Qualifizierung der Pflegeberufe;93
8.2;2. Anlass und Zielsetzung des Pflegeberufereformgesetzes;97
8.2.1;a) Die Sicherstellung der zukünftigen Pflegeversorgung;97
8.2.2;b) Die sich wandelnden Anforderungen an die Ausbildung und Ausübung der pflegerischen Tätigkeit;99
8.2.3;c) Die Zielsetzung und Zukunft des Pflegeberufes;100
8.3;3. Das Pflegeberufereformgesetz;110
8.3.1;a) Wesentliche Inhalte des Gesetzes;110
8.3.2;b) Der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens;110
8.3.3;c) Inkrafttreten des Gesetzes;114
8.3.4;d) Zur Finanzierung, den entstehenden Kosten und dem Erfüllungsaufwand;115
8.3.5;e) Die zusammenfassende Bewertung des Gesetzes durch die Fraktionen des Deutschen Bundestages;121
9;II. Kommentierte Textausgabe des Pflegeberufegesetzes (Artikel 1 des Pflegeberufereformgesetzes) mit Materialien;124
9.1;§ 1 Führen der Berufsbezeichnung;125
9.2;§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis;127
9.3;§ 3 Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Erlaubnis;132
9.4;§ 4 Vorbehaltene Tätigkeiten;138
9.5;§ 5 Ausbildungsziel;142
9.6;§ 6 Dauer und Struktur der Ausbildung;146
9.7;§ 7 Durchführung der praktischen Ausbildung;152
9.8;§ 8 Träger der praktischen Ausbildung;157
9.9;§ 9 Mindestanforderungen an Pflegeschulen;160
9.10;§ 10 Gesamtverantwortung der Pflegeschule;164
9.11;§ 11 Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung;166
9.12;§ 12 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen;170
9.13;§ 13 Anrechnung von Fehlzeiten;172
9.14;§ 14 Ausbildung im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c des Fünften Bundes Sozialgesetzbuch;174
9.15;§ 15 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Pflegeberufs;177
9.16;§ 16 Ausbildungsvertrag;179
9.17;§ 17 Pflichten der Auszubildenden;182
9.18;§ 18 Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung;183
9.19;§ 19 Ausbildungsvergütung;186
9.20;§ 20 Probezeit;188
9.21;§ 21 Ende des Ausbildungsverhältnisses;189
9.22;§ 22 Kündigung des Arbeitsverhältnisses;190
9.23;§ 23 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis;191
9.24;§ 24 Nichtigkeit von Vereinbarungen;192
9.25;§ 25 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts;193
9.26;§ 26 Grundsätze der Finanzierung;197
9.27;§ 27 Ausbildungskosten;205
9.28;§ 28 Umlageverfahren;209
9.29;§ 29 Ausbildungsbudget, Grundsätze;210
9.30;§ 30 Pauschalbudgets;214
9.31;§ 31 Individualbudget;217
9.32;§ 32 Höhe des Finanzierungsbedarfs; Verwaltungskosten;220
9.33;§ 33 Aufbringung des Finanzierungsbedarfs; Verordnungsermächtigung;221
9.34;§ 34 Ausgleichszuweisung;225
9.35;§ 35 Rechnungslegung der zuständigen Stelle;229
9.36;§ 36 Schiedsstelle; Verordnungsermächtigung;230
9.37;§ 37 Ausbildungsziele;235
9.38;§ 38 Durchführung des Studiums;238
9.39;§ 39 Abschluss des Studiums, staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung;241
9.40;§ 40 Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen;244
9.41;§ 41 Gleichwertigkeit entsprechender Ausbildungen; Verordnungsermächtigung;250
9.42;§ 42 Erlaubnis bei Vorlage von Nachweisen anderer EWR-Vertragsstaaten;261
9.43;§ 43 Feststellungsbescheid;263
9.44;§ 44 Dienstleistungserbringende Personen;264
9.45;§ 45 Rechte und Pflichten;266
9.46;§ 46 Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde;266
9.47;§ 47 Bescheinigungen der zuständigen Behörden;269
9.48;§ 48 Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung;269
9.49;§ 49 Zuständige Behörden;271
9.50;§ 50 Unterrichtungspflichten;271
9.51;§ 51 Vorwarnmechanismus;272
9.52;§ 52 Weitere Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden;274
9.53;§ 53 Fachkommission; Erarbeitung von Rahmenplänen;276
9.54;§ 54 Beratung; Aufbau unterstützender Angebote und Forschung;279
9.55;§ 55 Statistik; Verordnungsermächtigung;281
9.56;§ 56 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Finanzierung; Verordnungsermächtigungen;282
9.57;§ 57 Bußgeldvorschriften;287
9.58;§ 58 Führen der Berufsbezeichnungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege;290
9.59;§ 59 Gemeinsame Vorschriften; Wahlrecht der Auszubildenden;290
9.60;§ 60 Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger; Ausbildungsziel und Durchführung der Ausbildung;292
9.61;§ 61 Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger; Ausbildungsziel und Durchführung der Ausbildung;293
9.62;§ 62 Überprüfung der Vorschriften über die Berufsabschlüsse in der Gesundheitsund Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege;294
9.63;§ 63 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes;296
9.64;§ 64 Fortgeltung der Berufsbezeichnung;296
9.65;§ 65 Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen; Bestandsschutz;298
9.66;§ 66 Übergangsvorschriften für begonnene Ausbildungen nach dem Krankenpflegegesetz oder dem Altenpflegegesetz;300
9.67;§ 67 Kooperation von Hochschulen und Pflegeschulen;301
9.68;§ 68 Evaluierung;302
10;III. Artikel 1a ff. des Pflegeberufereformgesetzes mit Materialien und zum Teil mit Erläuterungen;304
10.1;Artikel 1a Änderung des Krankenpflegegesetzes;305
10.2;Artikel 1b Änderung des Altenpflegegesetzes;305
10.3;Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch;305
10.4;Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch;310
10.5;Artikel 4 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch;311
10.6;Artikel 5 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte;313
10.7;Artikel 6 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes;313
10.8;Artikel 6a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes;315
10.9;Artikel 6b Änderung der Bundespflegesatzverordnung;315
10.10;Artikel 7 Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes;317
10.11;Artikel 8 Änderung des Strafvollzugsgesetzes;317
10.12;Artikel 9 Änderung der Verordnung über die Ausbildungsförderung für soziale Pflegeberufe;317
10.13;Artikel 10 Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung;318
10.14;Artikel 11 Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung;318
10.15;Artikel 12 Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung;318
10.16;Artikel 13 Änderung der Maritime-Medizin-Verordnung;319
10.17;Artikel 14 Änderung des Berufsbildungsgesetzes;319
10.18;Artikel 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten;320
11;IV. Eckpunkte für eine AusbildungsundPrüfungsverordnungmit Materialien;322
12;V. Gemeinsame Vorschläge nach § 56 Abs. 4 PflBG für die Regelungsinhalte nach § 56 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 PflBG;341
13;Teil C – Anlagen;363
14;Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Dritte Pflegearbeitsbedingungsverordnung);364
15;Quellenverzeichnis;368
16;Stichwortverzeichnis;369



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