Verhandlungen des Siebenundzwanzigsten Deutschen Juristentages - Gutachten | Buch | 978-3-11-234405-7 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 27, 1/2, 722 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 236 mm, Gewicht: 1229 g

Reihe: Verhandlungen des Deutschen Juristentages

Verhandlungen des Siebenundzwanzigsten Deutschen Juristentages - Gutachten


Nachdruck 2020
ISBN: 978-3-11-234405-7
Verlag: De Gruyter

Buch, Deutsch, Band 27, 1/2, 722 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 236 mm, Gewicht: 1229 g

Reihe: Verhandlungen des Deutschen Juristentages

ISBN: 978-3-11-234405-7
Verlag: De Gruyter


Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Statut des deutschen Juristentages. -- I. Gutachten des Herrn Oberlandesgerichtsrats Konr. Schneider in Stettin über die Frage: Welche Maßnahmen empfehlen sich für die rechtliche Behandlung der Ringe und Kartelle? -- II. Gutachten des Herrn Professor Lehmann in Rostock über die Frage: Wieweit erstrecken sich Recht und Pflicht des Aufsichtsrats und Vorstandes einer Aktiengesellschaft zur Einberufung einer Generalversammlung? -- III. Gutachten des Herrn Justizrats Dr. Hermann Staub zu Berlin über die Frage: Inwieweit erstrecken sich Recht und Pflicht des Aufsichtsrats und Vorstandes einer Aktiengesellschaft zur Einberufung einer Generalversammlung? -- IV. Gutachten des Herrn Professor Dr. Hans Groß in Prag über die Frage: Die strafrechtliche Behandlung der jugendlichen Personen -- V. Gutachten des Herrn Amtsrichters a. D. Klein, Direktors des Strafgefängnisses zu Tegel bei Berlin, über die Frage: Die strafrechtliche Behandlung der jugendlichen Personen -- VI. Gutachten des Herrn Professor DDr. Kahl-Berlin über: Die strafrechtliche Behandlung der geistig Minderwerten -- VII. Gutachten des Herrn Professor Dr. Theodor Kipp zu Berlin über die Frage: Worin besteht der Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines gegenseitigen Vertrages? -- Front matter 2 -- Inhaltsverzeichnis 2 -- VIII. Gutachten des Herrn Professor Dr. Max Pappenheim zu Kiel über die Frage: Empfiehlt es sich, reichsrechtlich oder landesrechtlich dem Staate ein Vorrecht an Altertumsfunden zu gewähren? -- IX. Gutachten des Provinzialkonservators der Rheinprovinz, Herrn Professor Dr. Clemen zu Bonn über die Frage: Empfiehlt es sich, reichsrechtlich oder landesrechtlich dem Staat ein Vorrecht an Altertumsfunden zu gewähren? -- X. Gutachten des Herrn Rechtsanwalt Dr. Scharlach zu Hamburg über die Frage: Welche Maßregeln empfehlen sich für die rechtliche Behandlung der Kartelle? -- XI. Gutachten des Herrn Syndikus der Handelskammer zu Berlin Landgerichtsrat a. D. Dome zu Berlin über die Frage: Welche Maßnahmen empfehlen sich für die rechtliche Behandlung der Ringe und Kartelle? -- XII. Gutachten des Herrn Privatdozenten Dr. Julius Gierke über die Frage: Wie weit ist bei Versicherungsverträgen die Vertragsfreiheit durch zwingende Rechtssätze zu Gunsten des Versicherten einzuschränken? -- XIII. Gutachten des Herrn Privatdozenten Dr. Robert von Mayr in Wien über die Frage: Worin besteht der Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines gegenseitigen Vertrages? -- XIV. Gutachten des Herrn Regierungsrat Josef Ritter von Hattingberg über die Frage: Empfiehlt es sich, gesetzliche Vorschriften zwecks Befreiung des Grund und Bodens von darauf haftenden Lasten und Schulden zu treffen und eine Verschuldungsgrenze festzusetzen?

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Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Statut des deutschen Juristentages. -- I. Gutachten des Herrn Oberlandesgerichtsrats Konr. Schneider in Stettin über die Frage: Welche Maßnahmen empfehlen sich für die rechtliche Behandlung der Ringe und Kartelle? -- II. Gutachten des Herrn Professor Lehmann in Rostock über die Frage: Wieweit erstrecken sich Recht und Pflicht des Aufsichtsrats und Vorstandes einer Aktiengesellschaft zur Einberufung einer Generalversammlung? -- III. Gutachten des Herrn Justizrats Dr. Hermann Staub zu Berlin über die Frage: Inwieweit erstrecken sich Recht und Pflicht des Aufsichtsrats und Vorstandes einer Aktiengesellschaft zur Einberufung einer Generalversammlung? -- IV. Gutachten des Herrn Professor Dr. Hans Groß in Prag über die Frage: Die strafrechtliche Behandlung der jugendlichen Personen -- V. Gutachten des Herrn Amtsrichters a. D. Klein, Direktors des Strafgefängnisses zu Tegel bei Berlin, über die Frage: Die strafrechtliche Behandlung der jugendlichen Personen -- VI. Gutachten des Herrn Professor DDr. Kahl-Berlin über: Die strafrechtliche Behandlung der geistig Minderwerten -- VII. Gutachten des Herrn Professor Dr. Theodor Kipp zu Berlin über die Frage: Worin besteht der Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines gegenseitigen Vertrages? -- Front matter 2 -- Inhaltsverzeichnis 2 -- VIII. Gutachten des Herrn Professor Dr. Max Pappenheim zu Kiel über die Frage: Empfiehlt es sich, reichsrechtlich oder landesrechtlich dem Staate ein Vorrecht an Altertumsfunden zu gewähren? -- IX. Gutachten des Provinzialkonservators der Rheinprovinz, Herrn Professor Dr. Clemen zu Bonn über die Frage: Empfiehlt es sich, reichsrechtlich oder landesrechtlich dem Staat ein Vorrecht an Altertumsfunden zu gewähren? -- X. Gutachten des Herrn Rechtsanwalt Dr. Scharlach zu Hamburg über die Frage: Welche Maßregeln empfehlen sich für die rechtliche Behandlung der Kartelle? -- XI. Gutachten des Herrn Syndikus der Handelskammer zu Berlin Landgerichtsrat a. D. Dome zu Berlin über die Frage: Welche Maßnahmen empfehlen sich für die rechtliche Behandlung der Ringe und Kartelle? -- XII. Gutachten des Herrn Privatdozenten Dr. Julius Gierke über die Frage: Wie weit ist bei Versicherungsverträgen die Vertragsfreiheit durch zwingende Rechtssätze zu Gunsten des Versicherten einzuschränken? -- XIII. Gutachten des Herrn Privatdozenten Dr. Robert von Mayr in Wien über die Frage: Worin besteht der Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines gegenseitigen Vertrages? -- XIV. Gutachten des Herrn Regierungsrat Josef Ritter von Hattingberg über die Frage: Empfiehlt es sich, gesetzliche Vorschriften zwecks Befreiung des Grund und Bodens von darauf haftenden Lasten und Schulden zu treffen und eine Verschuldungsgrenze festzusetzen?



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