Üge | Rechte an Daten im digitalen Zeitalter | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 271 Seiten

Reihe: InTeR-Schriftenreihe

Üge Rechte an Daten im digitalen Zeitalter


1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-8005-9794-9
Verlag: Fachmedien Recht und Wirtschaft
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

E-Book, Deutsch, 271 Seiten

Reihe: InTeR-Schriftenreihe

ISBN: 978-3-8005-9794-9
Verlag: Fachmedien Recht und Wirtschaft
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Technologische Entwicklungen wie das Internet der Dinge oder Industrie 4.0 führen zu einem enormen Anstieg der generierten Datenmengen, aus denen wertvolle Informationen und Erkenntnisse gewonnen werden können. Unternehmen, die faktischen Zugriff auf diese Daten haben, genießen erhebliche Wettbewerbsvorteile. Daten werden immer wertvoller - damit steigt auch das Bedürfnis der Dateninhaber die generierten Daten umfassend zu schützen. Das Werk gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Schutzmöglichkeiten von Daten und untersucht, ob neue Rechte an Daten notwendig sind. Dabei werden Ansätze zur Ausgestaltung eines neuen Datenrechts behandelt, wobei die Interessen beteiligter Akteure entlang der Wertschöpfungskette berücksichtigt werden. Besonders berücksichtigt werden dabei die Nutzer datengenerierender Geräte, die zunehmend daran interessiert sind, die von ihnen erzeugten Daten für eigene Wertschöpfungsprozesse zu nutzen. Eine zentrale Rolle nimmt in dem Werk daher auch die Untersuchung des EU Data Acts ein, der den Anspruch erhebt, den Zugang und Nutzung von Daten umfassend zu regulieren. Die Autorin widmet sich der Frage, ob der EU Data Act in der Lage ist, Probleme der fehlenden Zuweisung von Daten zu lösen und einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Akteuren zu gewährleisten.

Dr. Duygu Üge hat Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin studiert und an der Juristischen Fakultät der Freien Universität Berlin promoviert. Sie ist als Rechtsanwältin in der Kanzlei NORDEMANN und als Lehrbeauftragte an der Technischen Universität Berlin tätig.
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Zielgruppe


Juristen und Rechtsexperten, insbesondere im Bereich des Datenschutzes und des IT-Rechts, Unternehmensberater und Entscheidungsträger, Fachleute aus der IT-Branche, die sich mit Datenmanagement und -sicherheit beschäftigen


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Kapitel 1: Einleitung


„Daten bilden die Lebensader der wirtschaftlichen Entwicklung.“1

A. Anlass der Untersuchung


Das Zeitalter der Digitalisierung führt zu einer Veränderung der Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln.2 Unternehmen stehen immer mehr unter Druck, ihre Geschäftsmodelle zu überdenken und an neue Wettbewerbsbedingungen anzupassen.3 Die digitale Transformation von Unternehmen durch datenbasierte Geschäftsmodelle ermöglicht die Entwicklung neuer datenbasierter Produkte und Dienstleistungen, für deren Realisierung Daten die entscheidende Schlüsselressource sind.4 Insbesondere der vermehrte Einsatz von künstlicher Intelligenz in Unternehmen führt dazu, dass das Training mit unternehmensinternen Daten eine größere Bedeutung erlangt. Umso wichtiger wird es für Unternehmen, durch effektive Datenstrategien die riesigen Datenmengen, die im Rahmen unterschiedlicher Geschäfts- und Produktionsprozesse anfallen, effektiv und systematisch zu nutzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt aufrechtzuerhalten. Die Nutzung und Auswertung der gewonnenen Daten können Informationen und Erkenntnisse liefern, die Unternehmen einen entscheidenden Wettbewerbsvorsprung einräumen können.5 Durch die intelligente Auswertung der erzeugten Datenmassen gewinnen Unternehmen wertvolle Informationen, die die Grundlage für die Entwicklung neuer und innovativer Produkte und Dienste sein können.6 Vermehrt werden Daten zur Erbringung und zur Realisierung von Leistungswerten eingesetzt oder selbst als handelbares Gut vermarktet.7 Der in den letzten Jahren beobachtbare exponentielle Anstieg der generierten Datenmengen ist technologischen Entwicklungen, wie dem Internet der Dinge oder der Industrie 4.0, geschuldet.8 Im Zuge der Industrie-4.0-Revolution installieren daher immer mehr Hersteller Hardware- und Softwareinstrumente zur Generierung und Übertragung von Daten über die Art und Weise der Nutzung von Maschinen, Abnutzung, Wartungsbedürftigkeit oder Nutzergewohnheiten.9 Anlagenherstellern wie auch den Anlagennutzern werden Einsichten in Produktverbesserungen und eine vorausschauende Wartung gewährt.10 Verkompliziert wird dies, wenn an der Entwicklung der Produkte mehrere Vertriebsstufen erforderlich sind, an denen mehrere Zulieferer oder Vertriebspartner beteiligt sind.11 In solch gelagerten Konstellationen werden in der Regel alle Akteure sämtlicher Betriebsstufen Interesse an den erzeugten Daten haben. Durch ihre Verwendung werden neue Datenquellen erschlossen, die die Grundlage für die Entwicklung neuer digitaler Produkte und Dienste bilden können.12 Gleichzeitig wirft die Entwicklung Fragen hinsichtlich der Verteilung und Chancengleichheit im Hinblick auf die Wertschöpfung aus Daten auf, die sich unmittelbar auf die Machtverhältnisse verschiedener Akteure auswirkt.13 Die Frage, wem welche Rechte an Daten zustehen, wird mit zunehmender wirtschaftlicher Bedeutung der Daten immer relevanter.14 In der Vergangenheit waren Daten daher immer wieder Gegenstand rechtswissenschaftlicher Diskussionen, in denen es um die rechtliche Zuweisung von Daten anhand bestehender oder noch zu schaffender Rechte ging.15 Technische Schutzmaßnahmen gewährleisten Unternehmen derzeit die exklusive Nutzung von Daten. Diese exklusive Nutzungsmöglichkeit schafft Unternehmen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Nutzungsinteressenten.16 Die fehlende Bereitschaft dieser Unternehmen ihre Daten zu teilen, wirkt sich nachteilig auf die Wertschöpfung aus Daten aus, denn oftmals sind sie nicht imstande, das Informationspotenzial der erzeugten Daten vollständig auszuschöpfen.17 Die Folge ist, dass die Daten nur einseitigen Analyseverfahren zugeführt werden, obwohl sie das Potenzial tragen, durch die Kombination mit anderen Datenquellen wichtige Informationen und Erkenntnisse für die Entwicklung neuartiger Dienste und Produkte zu liefern.18 Besonders gravierend gestaltet sich die gegenwärtige Situation für Start-Ups sowie für kleine und mittelständische Unternehmen, die für die Entwicklung neuer datenbasierter Geschäftsmodelle und Datenprodukte auf den Zugang zu Daten angewiesen sind.19 Für die Etablierung auf dem Markt müssen sie die erforderlichen Daten entweder selbst erheben oder – bei fehlenden technischen oder wirtschaftlichen Ressourcen – den Zugang von datenreichen Unternehmen begehren.20 Die oftmals fehlende Bereitschaft von datenreichen Unternehmen, Zugang zu ihren Daten zu gewähren, führt dazu, dass solchen Datenzugangspetenten der Zutritt in den Markt faktisch verweigert wird, wodurch Mehrwerte und Synergieeffekte ausbleiben.21 Gleichzeitig würde die Aufhebung von Zugangshindernissen möglicherweise dafür sorgen, dass immer weniger Unternehmen in datenbasierte Technologien investieren würden, da Wohlfahrtseffekte wie die exklusive Nutzungsmöglichkeit der erhobenen Daten sowie der Ausschluss Dritter von der Nutzung der Daten wegfallen würden.22 Eine solche Entwicklung hätte möglicherweise zur Folge, dass immer weniger Unternehmen in die Erhebung und Auswertung von Daten investieren würden, was sich nachteilig auf die Gesamtwohlfahrt auswirken könnte.23 Auch Nutzer vernetzter Geräte und Maschinen sind betroffen. Diese haben bislang keine Möglichkeit, Zugang zu den durch die Nutzung vernetzter Produkte und Maschinen erzeugten Daten zu erlangen und an der Wertschöpfung aus Daten zu partizipieren.24 Ihr faktischer Ausschluss führt dazu, dass sie auf datenbasierte Anschlussdienste der Hersteller angewiesen sind und nicht auf kostengünstigere Dienste anderer Anschlussbetreiber zurückgreifen können.25 Dieser technische Ausschluss führt dazu, dass die durch die Daten erlangten Gewinne einseitig zugunsten der Hersteller verteilt werden.26 Die nachteiligen Auswirkungen auf den europäischen Datenmarkt erkannte auch die Europäische Kommission. In ihrer Mitteilung zum Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft formulierte sie das Ziel, Einschränkungen des Datenzugangs und der Datenübertragung für die volle Wertausschöpfung von Daten im europäischen Datenraum aufzuheben und neue Möglichkeiten für datenbasierte Innovation und Fortschritt zu gewährleisten.27 Für die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens im Umgang mit Daten stellte die Kommission als Teil ihrer angekündigten europäischen Datenstrategie verschiedene Legislativmaßnahmen vor, die die bestehenden Hindernisse aufheben und die volle Wertschöpfung aus Daten gewährleisten sollen.28 Zu diesen Maßnahmen gehört auch der am 11. Januar 2024 in Kraft getretene Data Act.29 Durch Regelungen zur verbesserten Verfügbarkeit und Nutzung soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gefördert und die volle Ausschöpfbarkeit der Daten branchenübergreifend gewährleistet werden.30 Eine besondere Stellung räumt der Data Act Nutzern vernetzter Produkte und damit verbundener Dienste ein, die an der Wertschöpfung aus Daten durch die Regulierung von Zugangs- und Nutzungsrechten beteiligt werden sollen.31 Es stellen sich Fragen, ob der Data Act in der Lage ist, die gegenwärtigen Probleme des Datenmarktes zu lösen und die bestehenden Interessen verschiedener Akteure in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.

B. Untersuchungsgegenstand


In dieser Untersuchung soll herausgearbeitet werden, ob es erforderlich ist, neue Rechte an Daten de lege ferenda einzuführen, und wie ein solches Datenrecht ausgestaltet sein könnte. Hierfür sollen zunächst Reichweite und Grenzen des geltenden Rechts untersucht werden. Im Rahmen der Diskussion um neue Rechte an Daten soll insbesondere der zuletzt in Kraft getretene Data Act der Europäischen Kommission berücksichtigt werden, der den Anspruch erhebt, die Probleme im Umgang mit Daten zu lösen. Unter Berücksichtigung der Interessenlage der jeweiligen Akteure der Wertschöpfungskette wird die konkrete Ausgestaltung der Rechte an Daten, die der Data Act für Nutzer vernetzter Produkte und verbundener Dienste vorsieht, geprüft und auf ihre Eignung für die Lösung der gegenwärtigen Probleme des Datenmarktes untersucht. Auch wenn das Datenschutzrecht keine eigentumsähnliche Zuweisung von personenbezogenen Daten vornimmt, widmet sich die Untersuchung ausschließlich den Rechten an nicht-personenbezogenen Rohdaten.32 Dabei sollen maschinen- und verhaltensgenerierte Daten gleichermaßen untersucht werden, da die Abgrenzung beider Erzeugungsarten in der Praxis nicht immer klar möglich ist. Ausgenommen von der Untersuchung ist der wettbewerbsrechtliche und kartellrechtliche Umgang mit Daten.

C. Gang der Untersuchung


Die Untersuchung ist in sieben Kapitel gegliedert. Sie beginnt im zweiten Kapitel mit der Darstellung der rechtlichen und technischen Grundlagen zu Daten. Für die Untersuchung von Daten als Objekte von Rechten wird zunächst untersucht, was unter dem Begriff „Daten“ zu verstehen ist. Dabei wird der Fokus auch auf den in diesem Kontext oft synonym verwendeten Informationsbegriff gelegt. Im Anschluss werden die einzelnen Erscheinungsformen von Daten beleuchtet. Aus der Perspektive des Rechts werden die vom Datenschutzrecht vorgenommenen Kategorien zwischen personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten untersucht. Die Untersuchung dient gleichsam der Konkretisierung des Untersuchungsgegenstandes der Arbeit auf nicht-personenbezogenen Daten. Im Anschluss werden Daten ökonomisch beleuchtet. Nach der Darstellung der...


Dr. Duygu Üge hat Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin studiert und an der Juristischen Fakultät der Freien Universität Berlin promoviert. Sie ist als Rechtsanwältin in der Kanzlei NORDEMANN und als Lehrbeauftragte an der Technischen Universität Berlin tätig.



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