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Loseblattwerk, Deutsch, 2306 Seiten, In 1 Ordner, Format (B × H): 145 mm x 208 mm, Gewicht: 2881 g
Textsammlung mit kommentierender Einführung, Anwendungshinweisen und Arbeitshilfen
Loseblattwerk, Deutsch, 2306 Seiten, In 1 Ordner, Format (B × H): 145 mm x 208 mm, Gewicht: 2881 g
ISBN: 978-3-8029-1145-3
Verlag: Walhalla Fachverlag
Das Tarifrecht des Landes Hessen
Das Loseblattwerk „Tarifrecht des Landes Hessen“ enthält eine Sammlung der wesentlichen Tarifverträge für die Beschäftigten des Landes Hessen nebst Durchführungshinweisen und Arbeitshilfen.
Eine kommentierende Einführung gibt einen fundierten Überblick über die tariflichen Regelungen und hilft, sich mit dieser Materie vertraut zu machen. Allgemeine Erläuterungen zu arbeits- und tarifrechtlichen Grundsatzfragen sind darin ebenso enthalten wie Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung.
Das gezielt für die tägliche Arbeit zusammengestellte Werk macht es leicht, das hessische Tarifrecht rechtssicher anzuwenden.
Enthalten sind:
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) nebst Überleitungstarifvertrag (TVÜ-H) mit Durchführungshinweisen
- Vollständiger Text der Entgeltordnung zum TV-H mit Anwendungshinweisen
- Tarifliche Regelungen für weitere Beschäftigtengruppen (Personenkraftfahrer, Forstbeschäftigte, Beschäftigte an staatlichen Theatern sowie in Konzert- und Theaterorchestern)
- Tarifliche Regelungen zur Eingruppierung der Lehrkräfte (TV EGO-L-H mit Entgeltordnung)
- Tarifrecht der Auszubildenden und Praktikanten (TVA-H BBiG, TVA-H Pflege, TV Prakt-H, TVA-Forst Hessen), Praktikanten-Richtlinie des Landes Hessen
- Tarifverträge des Marburger Bundes für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (TV-Ärzte Hessen, TVÜ-Ärzte Hessen, TVÜ-Zahnärzte Hessen)
- Ergänzende Tarifverträge zum Landesticket, zum mobilen Arbeiten und zur Digitalisierung der Arbeitsprozesse
- Tariftexte zur Entgeltumwandlung und Altersversorgung mit der Satzung der VBL
- Musterverträge und ausgewählte Arbeitsgesetze (etwa ArbSchG, MuSchG, KSchG, TzBfG, NachwG)
Für Tarifbeschäftigten des Landes Hessen, Personalratsmitglieder, Gewerkschaften, Personalabteilungen, Dienststellenleitungen, Arbeitgebervertreter und die arbeitsrechtliche Praxis.