Stodulka / Lechner | Rechtsleitfaden zum (Freizeit-)Reit- & Pferdesport | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 144 Seiten, Format (B × H): 185 mm x 250 mm

Stodulka / Lechner Rechtsleitfaden zum (Freizeit-)Reit- & Pferdesport

Für Sachverständige, Ausbilder, Reiter & Pferdehalter
1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-7020-2279-2
Verlag: Stocker, L
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Für Sachverständige, Ausbilder, Reiter & Pferdehalter

E-Book, Deutsch, 144 Seiten, Format (B × H): 185 mm x 250 mm

ISBN: 978-3-7020-2279-2
Verlag: Stocker, L
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Die Autoren beleuchten in ihrem neuesten Buch alle Facetten des Freizeitreitens und des Pferdesports unter Berücksichtigung sämtlicher tierschutzrechtlicher Rahmenbedingungen in Deutschland und Österreich, um darzustellen, wie man diesen wunderbaren Sport mit dem Lebewesen Pferd betreiben kann, sodass beide Beteiligten Freude an ihrer Zusammenarbeit haben. Eine artgerechte Haltung gehört hier ebenso dazu wie eine vorsichtige und liebevolle Ausbildung mit einer Ausrüstung, die speziell an das einzelne Pferd angepasst und ihm angenehm ist.

Auch auf viele weitere rechtlich relevante Punkte, wie Verhalten im Straßenverkehr, Registrierung im Vis (Verbrauchergesundheitsinformationssystem), Haftung im Schadensfall und Kauf bzw. Verkauf von Pferden inkl. Wertminderung, wird näher eingegangen.

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Weitere Infos & Material


HIPPOLOGISCHE & HIPPOLOGISCH-FORENSISCHE BEGRIFFSDEFINITIONEN
In diesem Kapitel werden hippologische Grundbegriffe näher erläutert und auch die in der deutschen „Leitlinie für Pferdehaltung und Pferdesport“ und „Tierschutz im Pferdesport“ (bmel.de) sowie dem Handbuch Pferd und anderer Equiden des österreichischen Bundesministerium für Gesundheit enthaltenen und anzuwendenden Definitionen übernommen, um einen einheitlichen Sprachgebrauch in der Verwendung von hippologischen Fachbegriffen sicherzustellen. Der deutschen Leitlinie wird rechtlich der Status eines antizipierten Sachverständigengutachtens verliehen und dient sohin als Argumentationsgrundlage in Tierschutz- und Haltungsfragen vor Gericht. Sollten aus hippologischer Tradition österreichische Aspekte besondere Berücksichtigung finden müssen, so werden diese entsprechend eingearbeitet. Die Dressur ist für das Pferd da und nicht umgekehrt. © Mag. Saskia Stodulka-Prethaler Anbindehaltung3: bezeichnet eine Haltung, bei der jedes Tier einzeln auf einem Standplatz durch eine Anbindevorrichtung fixiert ist. Absolute/aktive Aufrichtung: Das Reiten in absoluter/aktiver Aufrichtung steht nicht im Einklang mit der dazu korrespondierenden, in der klassischen Reitlehre geforderten Hankenbeugung, welche je nach Hankenbeugungsgrad eine relative Aufrichtung erzeugt, und ist daher als tierschutzrelevant einzustufen, da wesentliche biomechanische Zentren im Rücken dysfunktional geschaltet werden. Die aktive Aufrichtung ist als Antithese zur Rollkur zu sehen, da diese mit der Hand des Reiters provoziert wird und nicht mehr im Einklang mit der Rückentätigkeit steht. Anpassungsphase: Sukzessive Anpassung des Organismus an die Trainingsarbeit, um Losgelassenheit und direkte Hilfengebung zu erlernen. Sie stellt die erste Phase der Grundausbildung dar. Nur ein in Balance gehendes Pferd kann auch gesund bleiben und wird in seinem Wohlbefinden nicht gestört. © Mag. Saskia Stodulka-Prethaler Anlehnung: Zustand, den das Pferd über die Dehnungsbereitschaft, an die Hand heranzutreten, zur Reiterhand selbst herstellt, wohingegen der Kontakt lediglich als Verbindung der Reiterhand zum Pferdemaul verstanden wird. Auslauf4: ist eine vom Stallbereich (zeitweise) getrennte Bewegungsfläche ohne Weidemöglichkeit. Autoequilibration: Selbstbalancefindung auf der Kreisbahn (Longe) und später dann unter dem Reiter unter Zuhilfenahme der Kopf-Hals-Achse als Balancierstange, um das reiterliche Gleichgewicht finden zu können. Balance: Durch das Training erworbener Zustand des Gleichgewichtes, der über die Rückentätigkeit zu einem essentiellen Teil für das gesund zu reitende Pferd in Leichtigkeit verantwortlich zeichnet. Im Gegensatz zum physikalischen Gleichgewicht, bei dem sich ein Objekt lediglich in einem Zustand befinden muss, um nicht umzufallen, was aber in diesem Kontext noch keinem hippologischen Topos zuzuordnen ist. Barren: Tierschutzwidrige Trainingsmethode, die zu erheblichen Schmerzen führt. Ziel ist die Erhöhung der Sensibilität im Bereich der Gliedmaßen durch Anheben der obersten Hindernisstange oder Anschlagen mit einem Gegenstand während des Sprungs (so genanntes aktives Barren) oder durch die Verwendung vom Pferd nicht zu sehender Gegenstände (z. B. dünne Eisenstangen, Drähte) vor, hinter oder über der obersten Hindernisstange (so genanntes passives Barren). Beizäumung: Beugung des Genicks, welche sich im Zuge der Versammlung von selbst einzustellen beginnt, jedoch letztere nicht zu erzeugen in der Lage ist. Bestrafung5: Der Vorgang, bei dem der Strafreiz einem bestimmten Verhalten folgt, sodass die Häufigkeit (oder Wahrscheinlichkeit) dieses Verhaltens abnimmt (siehe auch positive Bestrafung und negative Bestrafung). Positive Bestrafung (Bestrafung durch Hinzufügen): Das Hinzufügen von etwas Unangenehmen, um eine unerwünschte Reaktion zu bestrafen und so die Wahrscheinlichkeit dieser Reaktion zu vermindern. Falsche Anwendung der positiven Strafe kann die Motivation eines Tieres, neue Reaktionen auszuprobieren, reduzieren, zu einer Desensibilisierung gegenüber dem Strafreiz führen und mit Angst/Furcht verknüpfte Assoziationen hervorrufen. Sie entspricht nicht mehr dem jetzigen Stand der Wissenschaft. Negative Bestrafung (Bestrafung durch Wegnahme): Das Wegnehmen von etwas Angenehmen (z. B. Futter), um die Wahrscheinlichkeit einer unerwünschten Reaktion zu vermindern und so diese Reaktion auszulöschen. Bewegung, freie6: Die freie Bewegung ermöglicht es dem Pferd, die Bewegung im Hinblick auf die Art der Bewegungsabläufe, Richtung und Tempo bzw. Gangart selbstbestimmt auszuführen. Bewegungen, die das Pferd aus eigenem Antrieb ausführt, sind ein Teil seines natürlichen Bewegungsrepertoires und daher für das Pferd mit den geringsten Anstrengungen verbunden. Sollst fliegen ohne Flügel und kämpfen ohne Schwert! (Koran) © Mag. Saskia Stodulka-Prethaler Bewegung, gelenkte7: Bei einer gelenkten Bewegung werden Bewegungsabläufe, die Art der Bewegung, Tempo und Gangart durch äußere Faktoren beeinflusst bzw. gesteuert; zur gelenkten Bewegung zählen insbesondere das Führen, die Bewegung in einer Führanlage, das Longieren, die Arbeit unter dem Sattel, sportliche Betätigung wie Spring- oder Dressurreiten und das Ziehen von Lasten. Blistern8: Aufbringen von chemischen Substanzen mit Reiz- oder Ätzwirkung auf bestimmte Bereiche mit dem Ziel, eine lokale Entzündung zu erzeugen. Tierschutzwidrig ist das Aufbringen dieser Substanzen mit dem Ziel, lokal eine Erhöhung der Sensibilität zu erzeugen. Clipping/Clippen9: Kürzen oder Entfernen von Tasthaaren am Kopf des Pferdes. Die Haare in den Ohrmuscheln haben eine sinnvolle Schutzfunktion und dürfen ebenfalls nicht entfernt werden. Doping10: Verabreichung von Substanzen an Pferde oder Anwendung verbotener Methoden bei Pferden mit dem Ziel, die natürliche, aktuelle Leistungsfähigkeit, insbesondere bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen, zu beeinflussen. Feinmotorikphase: 3. Ausbildungsphase in der Medizinischen Reitlehre nach Dr. Stodulka®, in der das Pferd aufgrund fortgeschrittener propiozeptiver Fähigkeiten lernt, die Bewegungen der Hohen Schule auszuführen. Fitnesskontrolle11: Sie ist nach Beendigung von Geländewettbewerben (Reiten und Fahren) von Tierärzten durchzuführen. Die Pferde werden auf Lahmheiten, Verletzungen und Überanstrengung kontrolliert. Fluchttier: Pferde sind aufgrund ihrer Biologie Fluchttiere und Beutetiere, die versuchen, bei Gefahr zu fliehen. Dieses Verhalten ist angeboren und auch durch bestes Training nur bedingt modifizierbar. Forensik: Sammelbegriff für wissenschaftliche und technische Arbeitsgebiete, in denen kriminelle Handlungen systematisch untersucht und aufgearbeitet werden. Ganzjährige Haltung im Freien (ganzjährige Freilandhaltung)12: Dabei werden die Tiere auf einer mit Futterpflanzen bewachsenen landwirtschaftlichen Nutzfläche ganzjährig im Freien gehalten. Die Fläche ist ausschließlich oder zum überwiegenden Teil zum Beweiden der Tiere vorgesehen. Begrifflich abzugrenzen ist die ganzjährige Freilandhaltung vom Weidegang, vom Auslauf und der Offenstallhaltung. Geraderichtung: Fähigkeit des Pferdes, durch systematische Gymnastizierung die natürliche Schiefe zu kompensieren, indem es die schiebenden und tragenden Hinterbeine der einen Seite zu selbigen auf der anderen Seite werden können lässt. Nur durch die systematische Anwendung des Reitens auf gebogenen Linien in 1. und 2. Stellung sowie durch die Seitengänge ist es möglich, diese Fähigkeit zu erlangen. Die natürliche Schiefe ist nicht durch das Reiten im Gelände von A nach B ohne Gymnastik kompensierbar. Die Versammlung und die Lektionen in der klassischen Reitlehre sind kein Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck. Hier ein Mezair, eine Galoppschule zu zwei Zeiten, das die Hankenbeugung und Federkraft...


Lechner, Peter
RA Dr. jur. Peter Lechner ist Rechtsanwalt aus Innsbruck und seit 1979 Sachverständiger für Reiten und Pferdesport im Allgemeinen sowie Pferdehaltung.

Stodulka, Robert
Univ. Lektor FTA Mag Dr. med. vet. Robert Stodulka ist Tierarzt sowie allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Veterinärmedizin.



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