Stodolkowitz | Das Oberappellationsgericht Celle und seine Rechtsprechung im 18. Jahrhundert | Buch | 978-3-412-20792-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band Band 059, 362 Seiten, Format (B × H): 164 mm x 237 mm, Gewicht: 31 g

Reihe: Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich

Stodolkowitz

Das Oberappellationsgericht Celle und seine Rechtsprechung im 18. Jahrhundert


1. Auflage 2011
ISBN: 978-3-412-20792-2
Verlag: Böhlau

Buch, Deutsch, Band Band 059, 362 Seiten, Format (B × H): 164 mm x 237 mm, Gewicht: 31 g

Reihe: Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich

ISBN: 978-3-412-20792-2
Verlag: Böhlau


Das 1711 als oberstes Gericht für Kur-Braunschweig-Lüneburg gegründete Oberappellationsgericht Celle ist ein herausragendes Beispiel hoher Territorialjustiz in der Spätphase des Alten Reiches. Die Untersuchung stellt Gerichtsverfassung und Verfahren dar und setzt sie in Beziehung zu anderen hohen Gerichten, insbesondere den Reichsgerichten und dem Wismarer Tribunal. Dabei legt die Studie besonderes Augenmerk auf das verfassungshistorisch bedeutsame Verhältnis zwischen dem Gericht und dem Landesherrn sowie auf die Verfestigung des Justizwesens im Zeitalter der Entstehung des modernen Staates. Schließlich beleuchtet sie die Rechtsprechungspraxis anhand einer quantitativen Auswertung der erhaltenen Prozessakten.

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A. EINLEITUNG

1. Das Oberappellationsgericht im Kontext rechtshistorischer Forschung
2. Quellenlage und bisheriger Forschungsstand
3. Auswertung des Lauenburger Aktenbestandes

B. RECHTLICHE UND POLITISCHE STELLUNG DES OBERAPPELLATIONS-
GERICHTS IM KURSTAAT

I. DAS BRAUNSCHWEIG-LÜNEBURGISCHE APPELLATIONSPRIVILEG

II. DIE GRÜNDUNG DES GERICHTS UND DIE ENTSTEHUNG DER OBER-
APPELLATIONSGERICHTSORDNUNG
1. Der Beginn. Die Ausarbeitung des Entwurfs einer Gerichtsordnung
2. Die feierliche Eröffnung des Gerichts am 14. Oktober 1711
3. Fertigstellung und Inkrafttreten der Oberappellationsgerichtsordnung

III. DAS PROÖMIUM DER OBERAPPELLATIONSGERICHTSORDNUNG
1. Überblick über die Aussagen des Proömiums und ihre bisherige Würdigung
2. Die Übertragung landesherrlicher Rechtsprechungsgewalt
3. Unparteilichkeit der Rechtsprechung gegenüber dem Landesherrn
4. Versprechen des freien Laufs der Justiz
5. Bewertung des Proömiums

IV. PERSONELLE BESETZUNG DES GERICHTS
1. Vorbemerkungen
2. Qualifikation des richterlichen Personals
a) Vorgaben der Oberappellationsgerichtsordnung
b) Verschärfung der Anforderungen durch den Landesherrn 1778
3. Landschaftliche Präsentationsrechte
4. Bestätigungsrecht des Landesherrn
5. Beteiligung des Gerichts an der Auswahl des richterlichen Personals
6. Schlußfolgerungen

V. DIE SELBSTÄNDIGE RECHTSSTELLUNG DES GERICHTS IM KURSTAAT
1. Die einzelnen Aspekte der Selbständigkeit
a) Beteiligung des Gerichts an der Zusammensetzung der Richterschaft
b) Die Adjunkten: Auswahl und Aufsicht
c) Finanzielle Selbständigkeit
d) Advokaten, Prokuratoren und Notare
e) Aufsicht über die braunschweig-lüneburgischen Obergerichte
f) Auslegung des Rechts, Gemeine Bescheide und die Bedeutung von
Präjudizien
g) Die Würde des Gerichts und der Umgang mit ungebührlichem Verhalten
2. Einschränkung der Selbständigkeit durch Unterordnung gegenüber
dem Landesherrn
3. Das Oberappellationsgericht als Ständeversammlung

VI. EINFLUSSMÖGLICHKEITEN DES LANDESHERRN
1. Die personelle Zusammensetzung des Gerichts
2. Machtsprüche kraft uneingeschränkter Machtvollkommenheit des
Landesherrn
a) Allgemeines
b) Machtsprüche in Braunschweig-Lüneburg
c) Landesherrliche Kommissionen als Möglichkeit der Einflußnahme
d) Landesherrliche Kommissionen in der Rechtspraxis
3. Visitationen des Gerichts
a) Vorgaben der Oberappellationsgerichtsordnung
b) Bedeutung gerichtlicher Visitationen in Reichs- und Territorialjustiz
c) Behandlung der Visitationen in der Rechtswirklichkeit
aa) Verlangen der Landschaft Hoya nach einer Visitation im Jahre 1732
bb) Verlangen der lüneburgischen Landschaft nach einer Visitation im Jahre 1780
cc) Die Visitation und der einzelne Bürger – der Fall des Amtmannes Wedemeyer
dd) Haltung des Gerichts zur Visitationsfrage um 1800
4. Entscheidungskompetenz des Landesherrn in Rechtswegfragen
a) Allgemeines
b) Kameraljustiz nach der Göhrder Konstitution von 1719

VII. DAS OBERAPPELLATIONSGERICHT IM VORMODERNEN FÜRSTENSTAAT –
URSACHEN UND BEWERTUNG SEINER RECHTSSTELLUNG
1. Bedeutung fürstlicher Herrschaft für die Gerichtsverfassung
a) Verfassungsentwicklung in Braunschweig-Lüneburg
b) Die Landeshoheit als Kernbestand frühneuzeitlicher Territorialherrschaft
c) Beschränkung der Territorialherrschaft durch Einbindung in den
Reichsverband
2. Beständigkeit der Verhältnisse im 18. Jahrhundert
3. Das Oberappellationsgericht im Rahmen des Reichsverbandes – Ergebnisse
eines Vergleichs mit dem Reichskammergericht und dem Wismarer Tribunal
4. Elemente einer unabhängigen Rechtspflege

C. GERICHTLICHES VERFAHREN UND PROZESSDAUER

I. ALLGEMEINE VERFAHRENSGRUNDSÄTZE
1. Der Grundsatz strenger Schriftlichkeit des Verfahrens
2. Verbot des Artikelprozesses und Eventualmaxime

3. Die litis contestatio und ihre Bedeutung im Celler Prozeßrecht
4. Das weitgehende Verbot der Aktenversendung

II. VERFAHRENSART UND SACHLICHE ZUSTÄNDIGKEIT

III. DER ABLAUF DES VERFAHRENS
1. Einleitung des Verfahrens (Extrajudizialverfahren)
2. Entscheidung des Gerichts über den beantragten Prozeß
a) Allgemeines
b) Mögliche Entscheidungen im Extrajudizialverfahren
c) Gerichtliche Praxis am Beispiel des Lauenburger Aktenbestandes
3. Judizialverfahren
4. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Oberappellationsgerichts
a) Grundsätzliches
b) Die Restitutionsklage als Wiederaufnahme des Verfahrens
c) Die Widerlegung der Entscheidungsgründe bei Entscheidungen im
Extrajudizialverfahre
5. Darstellung eines Plenarprozesses
6. Schlußfolgerungen aus dem dargestellten Verfahren

IV. VERFAHRENSDAUER
1. Verfahrensdauer der im Extrajudizialverfahren entschiedenen Fälle
2. Verfahrensdauer bei Durchführung des förmlichen Plenarprozesses

D. PROZESSTÄTIGKEIT DES OBERAPPELLATIONSGERICHTS AM
BEISPIEL DES HERZOGTUMS LAUENBURG

I. QUANTITATIVE ENTWICKLUNG DES PROZESSAUFKOMMENS

II. GERICHTE DER VORINSTANZ
1. Die lauenburgischen Obergerichte: Regierung, Hofgericht und Konsistorium
2. Die französischen Gerichte der napoleonischen Zeit

III. STRUKTURANALYSE DER PROZESSPARTEIEN
1. Allgemeines
2. Rechtsnatur der Parteien
3. Herkunft

4. Soziale Schichtung
a) Methodische Vorbemerkungen
b) Adel, bürgerliche Rittergutsbesitzer und Geistlichkeit
c) Die bürgerlichen Ober- und Mittelschichten
d) Landbevölkerung und Unterschicht
e) Juden
5. Untertanenprozesse
a) Allgemeines
b) Verfahren zwischen der Landbevölkerung adliger Gerichte und ihrer
Gutsherrschaft
aa) Quantitative Auswertung
bb) Die Untertanenprozesse der Dorfschaften Elmenhorst, Groß
Pampau und Sahms aus den Jahren 1751 und 1755
(1) Darstellung
(2) Bewertung
cc) Die Untertanenprozesse der Eingesessenen zu Göttin 1786–1792
(1) Darstellung
(2) Bewertung
dd) Die Entsetzung des Bauervogts Brüggemann von seiner Hofstelle in
Bliestorf im Jahre 1807
(1) Darstellung
(2) Bewertung
ee) Zusammenfassung und Resümee
c) Verfahren zwischen der amtssässigen Bevölkerung und den Ämtern
d) Verfahren zwischen der Bevölkerung und den Städten
e) Verfahren zwischen der Bevölkerung und den lauenburgischen
Zentralbehörden

IV. STREITGEGENSTAND
1. Vorbemerkungen. Methodik und herangezogene Quellen
2. Hoheitliche Rechte, Jurisdiktionsrechte, Lehnswesen und Grundherrschaft
3. Streitigkeiten im Rahmen des Familienverbandes
4. Geldwirtschaft, Handel und Gewerbe sowie Grund- und Bodenwirtschaft
5. Kriminalität und Injurien

E. ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE UND SCHLUSSBETRACHTUNG

ANHANG: TABELLEN ZUR AUSWERTUNG DER PROZESSAKTEN DES
OBERAPPELLATIONSGERICHTS

Tab. 1: Quantitative Entwicklung des Prozeßaufkommens
Tab. 2: Verfahrensart
Tab. 3: Entscheidungen außerhalb des förmlichen Plenarprozesses
Tab. 4: Häufigkeit und Anteil des Plenarprozesses
Tab. 5: Durchschnittliche Verfahrensdauer der im Extrajudizialverfahren entschiedenen Fälle
Tab. 6: Durchschnittliche Verfahrensdauer der Plenarprozesse
Tab. 7: Verfahrensdauer der Plenarprozesse
Tab. 8: Gerichte der Vorinstanz
Tab. 9: Rechtsnatur der Parteien: Privatparteien, Obrigkeiten und Kirchen
Tab. 10: Rechtsnatur der Parteien: Städte, Dörfer und Bauernschaften
Tab. 11: Auswertung der Privatparteien, erste Partei
Tab. 12: Auswertung der Privatparteien, zweite Partei
Tab. 13: Herkunft der Prozeßparteien im Herzogtum Lauenburg
Tab. 14: Herkunft nicht dem Herzogtum Lauenburg angehörender Prozeßparteien
Tab. 15: Soziale Schichtung der Prozeßparteien
Tab. 16: Soziale Schichtung der Prozeßparteien, Angaben in Prozent
Tab. 17: Soziale Schichtung der Prozeßparteien: Adel
Tab. 18: Soziale Schichtung der Prozeßparteien: Geistlichkeit
Tab. 19: Soziale Schichtung der Prozeßparteien: Oberschicht
Tab. 20: Soziale Schichtung der Prozeßparteien: Obere Mittelschicht
Tab. 21: Soziale Schichtung der Prozeßparteien: Niedere Mittelschicht
Tab. 22: Soziale Schichtung der Prozeßparteien: Landbevölkerung
Tab. 23: Untertanenprozesse zwischen der Landbevölkerung adliger Gerichte und der Gutsherrschaft
Tab. 24: Aufteilung der Untertanenprozesse auf die adligen Gerichte
Tab. 25: Untertanenprozesse zwischen der amtssässigen Bevölkerung und den Ämtern
Tab. 26: Streitgegenstand
Tab. 27: Streitgegenstand, Angaben in Prozent
Tab. 28: Streitgegenstand. Staatliche/hoheitliche Rechte
Tab. 29: Streitgegenstand. Jurisdiktion und Lehnswesen
Tab. 30: Streitgegenstand. Grundherrschaft
Tab. 31: Streitgegenstand. Familienverband
Tab. 32: Streitgegenstand. Grund- und Bodenwirtschaft
Tab. 33: Streitgegenstand. Geldwirtschaft
Tab. 34: Streitgegenstand. Handel und Gewerbe
Tab. 35: Streitgegenstand anhand der Geschäftsübersichten 1749–1752
Tab. 36: Streitgegenstand anhand der Geschäftsübersichten 1749–1752,
Angaben in Prozent
Tab. 37: Streitgegenstand anhand der Geschäftsübersichten 1780–1782
Tab. 38: Streitgegenstand anhand der Geschäftsübersichten 1780–1782,
Angaben in Prozent
Tab. 39: Streitgegenstand anhand der Geschäftsübersichten 1800/1801
Tab. 40: Streitgegenstand anhand der Geschäftsübersichten 1800/1801,
Angaben in Prozent

QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS

A. UNGEDRUCKTE QUELLEN
1. Oberlandesgericht Celle
2. Niedersächsisches Landesarchiv – Hauptstaatsarchiv Hannover
3. Landesarchiv Schleswig-Holstein
4. Kreisarchiv Ratzeburg

B. GEDRUCKTE QUELLEN

C. LITERATUR


Stodolkowitz, Stefan Andreas
Stefan Stodolkowitz ist Richter am Landgericht Lüneburg und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof Karlsruhe.

Stefan Andreas Stodolkowitz wurde mit vorliegender Studie an der Universität Passau promoviert.



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