E-Book, Deutsch, 372 Seiten
Steinle / Förschler Der Zivilprozess
8. überarbeitete Auflage 2020
ISBN: 978-3-17-036200-0
Verlag: Kohlhammer
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Ein Lehrbuch für Referendariat und Praxis
E-Book, Deutsch, 372 Seiten
ISBN: 978-3-17-036200-0
Verlag: Kohlhammer
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Professor Dr. Peter Förschler ist ehemaliger Richter am Landgericht Stuttgart und lehrt Wirtschaftsrecht, Corporate Compliance und Zivilprozessrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Dr. Hermann Steinle ist Direktor des Amtsgerichts Göppingen und ehemaliger Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare am Landgericht Ulm.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
2.Durchbrechungen des Mündlichkeitsgrundsatzes
a)Zugelassene nachgereichte Schriftsätze
III.Der Grundsatz der Unmittelbarkeit
1.Begriff und Anwendungsbereiche
2.Ausnahmen vom Unmittelbarkeitsgrundsatz
IV.Der Grundsatz der Öffentlichkeit
b)Beschränkungen der Öffentlichkeit
2.Ausschließung der Öffentlichkeit
a)Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
c)Gefährdung der Sicherheit, Geheimnisschutz, Jugendliche
3.Ton- und Filmaufnahmen, Fernseh- oder Rundfunkübertragungen
1.Konzentration und Beschleunigung
2.Prozessförderungspflicht des Gerichts
3.Prozessförderungspflicht der Parteien
a)Allgemeine Prozessförderungspflicht
bb)Angriffs- und Verteidigungsmittel
b)Pflicht zur Einhaltung von Fristen
bb)Form und Inhalt der Fristsetzung
4.Zurückweisung verspäteten Vorbringens: Präklusion
b)Voraussetzungen der Präklusion nach § 296 Abs. 1 und 2 ZPO
c)Umgehung der Präklusion nach § 296 Abs. 1 und 2 ZPO
bb)Klageerweiterung – Widerklage
d)Voraussetzungen der Präklusion nach § 296 Abs. 3 ZPO
5.Zurückweisung in der Berufungsinstanz
a)Erstinstanzlich präkludierter Vortrag
b)Erstinstanzlich zurückgehaltener Vortrag
bb)Erkennbares Übersehen eines Gesichtspunktes
cc)Unterbleiben von Vortrag infolge Verfahrensmangels
c)Zweitinstanzlich verspäteter Vortrag
d)Verzichtbare Zulässigkeitsrügen
6.Exkurs: Verlust von Verfahrensrügen nach § 295 ZPO
2.Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs
1. Kapitel Beweisverfahren, Beweisantrag und Beweisaufnahme
2.Notwendigkeit der Beweiserhebung und Beweisarten
a)Zugestandene und nicht bestrittene Tatsachen
bb)Gesetzliche Beweislastumkehr
cc)Beweislastumkehr durch Rechtsprechung
2.Ablehnung eines Beweisantrags
a)Fehlende Entscheidungserheblichkeit
III.Die Anordnung der Beweisaufnahme
1.Die formlose Beweisanordnung
2.Der förmliche Beweisbeschluss
b)Inhalt des Beweisbeschlusses
c)Änderung eines Beweisbeschusses
IV.Verfahrensgrundsätze zur Beweisaufnahme
1.Der Unmittelbarkeitsgrundsatz
b)Ausnahme kommissarische Richter
cc)Sachverständigenbeweis, Parteivernehmung, Urkundenvorlage
c)Ausnahme Vorsitzender KfH, Einzelrichter Berufungsgericht
e)Richterwechsel nach Beweisaufnahme
2.Grundsatz der Parteiöffentlichkeit
V.Die Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht
1.Die Bestimmung des Beweisaufnahmetermins
2.Fortsetzung der mündlichen Verhandlung
VI.Beweisaufnahme im Wege der Rechtshilfe
1.Rechtshilfe durch deutsche Gerichte
2.Der Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland
a)Tätigkeit deutscher Gerichte im EU-Ausland
b)Rechtshilfe durch deutsche Konsularbeamte im Ausland
c)Rechtshilfe durch ausländischen Staat
2. Kapitel Die einzelnen Beweismittel
2.Arten von Urkunden und ihre Beweiskraft
3.Beweisführung durch Urkunden
a)Urkunden im Besitz des Beweisführers
b)Urkunden im Besitz des Gegners
c)Urkunden im Besitz eines Dritten
4.Vereitelung des Urkundenbeweises
II.Der Beweis durch richterlichen Augenschein
3.Durchführung des Augenscheins
a)Richterlicher Augenschein und Sachverständige
b)Vereitelung der Einnahme des Augenscheins
4.Das Zeugnisverweigerungsrecht
a)Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen
bb)Angehörige bestimmter Berufe
b)Zeugnisverweigerung aus sachlichen Gründen
d)Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht
e)Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts
f)Zwischenstreit über Zeugnisverweigerungsrecht
6.Besondere Formen der Zeugenvernehmung
a)Gegenüberstellung von Zeugen
b)Wiederholte und nachträgliche Zeugenvernehmung




