Buch, Deutsch, 94 Seiten, Format (B × H): 137 mm x 205 mm, Gewicht: 172 g
Patienten der Heil- und Pflegeanstalt Domjüch bei Neustrelitz in der Zeit des Nationalsozialismus
Buch, Deutsch, 94 Seiten, Format (B × H): 137 mm x 205 mm, Gewicht: 172 g
ISBN: 978-3-946732-54-9
Verlag: Spica Verlag GmbH
„Wenn Sie Ihren Sohn noch einmal sehen wollen, kommen Sie zum Bahnhof“
Mit diesen Worten informierte die Domjücher Pflegerin Anna Dentzer am 10. Juli 1941 die Angehörigen eines Patienten, der einen Tag später mit dem Zug in die Vergasungsanstalt Bernburg an der Saale gebracht werden sollte. Dieser Patient war einer von etwa 100 psychisch und körperlich behinderten Menschen, die am 11. Juli 1941 von der damaligen Heil- und Pflegeanstalt Domjüch bei Neustrelitz abgeholt und zur Tötung in die Anstalt Bernburg gebracht wurden. Dieser Transport, organisiert und durchgeführt von Tarnorganisationen der sogenannten Euthanasieaktion T4, war der Höhepunkt einer zuvor jahrelangen Diskriminierung behinderter Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus.
Dieses Buch erzählt die Geschichte der Ausgrenzung sogenannten „unwerten Lebens“ am Beispiel der Heil- und Pflegeanstalt Domjüch. Es begann mit den 1934 einsetzenden Zwangssterilisationen aufgrund des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ und endet mit den Patiententötungen im Rahmen der zentralen und später dezentralen Euthanasie. Dabei stehen insbesondere Einzelschicksale von Patienten im Mittelpunkt der Dokumentation. Schicksale von Menschen, die aufgrund einer psychischen oder körperlichen Erkrankung nicht in das Idealbild der nationalsozialistischen Rassenpolitik passten.
Viele Jahre war in der Öffentlichkeit über ihr Schicksal nichts bekannt. Dieses Buch soll dazu beitragen, die Erinnerung an diese Opfer einer abartigen Rassenideologie aufrechtzuerhalten und zu verhindern, dass ein solches Verbrechen jemals wiederholt wird. Denn das Vergessen der Vernichtung ist Teil der Vernichtung selbst.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Auf dem Gelände der ehemaligen Landesirrenanstalt Domjüch bei Neustrelitz befindet sich ein Gedenkraum für die Patienten der Anstalt, die in den Jahren 1940 und 1941 von hier aus zur Vernichtung in die Vergasungsanstalten Brandenburg an der Havel und Bernburg geschickt wurden. Die meisten dieser Patienten waren schon viele Jahre auf der Domjüch oder vorher in anderen Anstalten im damaligen Land Mecklenburg. Sie litten an den verschiedensten psychischen oder körperlichen Behinderungen und führten somit nach nationalsozialistischer Weltanschauung ein sogenanntes „unwertes Leben ohne Nutzen für die deutsche Volksgemeinschaft“. Bisher ist ein Teil dieser Opfer namentlich bekannt, von wenigen kennen wir eine ausführliche Lebensgeschichte. Vieles, was wir bisher erfahren konnten, stammt aus 49 noch im Bundesarchiv Berlin vorhandenen Krankenakten ehemaliger Patienten der Heil- und Pflegeanstalt Domjüch, die am 11. Juli 1941 von hier abgeholt und mit hoher Wahrscheinlichkeit noch am gleichen Tag in der Anstalt Bernburg umgebracht wurden.
In ihren Krankenakten finden sich viele unverkennbare Zeichen und Hinweise, dass die Patienten als „unwert“ oder als „Ballastexistenzen“ angesehen wurden. Auffällig sind insbesondere die immer kürzer werdenden Einträge, die oft über das ganze Jahr hinweg nur noch wenige Worte wie „unverändertes Krankenbild“ umfassten. Keine oder nur sehr wenige Einträge zu Therapien oder Medikamentenbehandlungen. Lohnte es sich nicht mehr, sich um diese Menschen zu kümmern, bis sie dann schließlich am 11. Juli 1941 als „ungeheilt“ entlassen wurden?
Auffällig ist auf vielen Akten auch der kurze Vermerk „Sterilisiert“. Dieser Hinweis sollte dem zuständigen Arzt in der Anstalt, dem Hausarzt oder aber auch Beamten im Gesundheitsamt oder einer Fürsorgeeinrichtung signalisieren, dass der Patient in irgendeiner Form „erbkrank“ sei und daher durch Beschluss eines Erbgesundheitsgerichtes unfruchtbar gemacht wurde. Auch für die Patienten der Heil- und Pflegeanstalt Domjüch, die neben einer langen Krankheitsgeschichte zusätzlich noch diesen Vermerk aufwiesen, war die Gefahr groß, Opfer der nationalsozialistischen T4-Euthanasieaktion zu werden, da sie oft schon Jahre vorher „offiziell und höchstrichterlich“ als erbkrank, „minderwertig“ und somit als „unnütz für die nationalsozialistische Volksgemeinschaft“ eingestuft worden waren.
Auch in Neustrelitz existierte von 1934 bis 1945 ein Erbgesundheitsgericht. Dieses Gericht urteilte auf Grundlage eines Gesetzes, welches 1933 bereits wenige Monate nach Machtantritt der Nationalsozialisten zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“ erlassen wurde, über zahlreiche Menschen des damaligen Kreises Stargard. Viele Jahre war die Existenz dieses besonderen Gerichtes, das dem Amtsgericht Neustrelitz angegliedert war, nur Fachleuten bekannt. Auch ich erfuhr nur durch Zufall davon, als ich 2015 einen Artikel über die Euthanasie im damaligen Gau Mecklenburg las. Damals ahnte ich noch nicht, dass mich dieses Thema mehr und mehr in den Bann ziehen würde. Spätestens als ich im Berliner Bundesarchiv die ersten Krankenakten Domjücher Patienten, die 1941 Opfer der Euthanasiemorde wurden, lesen durfte, ließ mir dieses Thema, insbesondere jedoch das Einzelschicksal all jener Menschen keine Ruhe mehr. Unzählige Stunden verbrachte ich in Archiven auf der Suche nach neuen Namen, Hinweisen oder Dokumenten. Ich traf mich mit Historikern, aber auch mit Angehörigen ehemaliger Patienten, die ich manchmal erst über das Schicksal ihrer Verwandten aufklärte. Und immer wieder stieß ich, oft durch Zufall, auf neue Hinweise, die alte Theorien über den Haufen warfen. Und so sammelte sich mit der Zeit ein Berg von Unterlagen, Materialien und Akten, sodass ich mich letztendlich entschloss, ein Buch über die dunklen Jahre, insbesondere über die Schicksale „unserer“ Patienten zu schreiben.
Viele Fragen, insbesondere zu den Einzelschicksalen, sind auch am Ende dieser Dokumentation unbeantwortet. Einige von ihnen werden erst im Laufe der nächsten Jahre durch neuere Forschungen und Recherchen geklärt werden können. Vieles wird jedoch für immer im Dunkel der Geschichte bleiben müssen, weil entscheidende Unterlagen unwiederbringlich vernichtet worden sind. Für mich ist es aber das Wichtigste, die Opfer dieser menschenverachtenden Vernichtung psychisch und körperlich Kranker nicht zu vergessen und alles dafür zu tun, dass diese Verbrechen nie wiederholt werden. Dazu möchte ich mit diesem Buch beitragen.
– Reinhard Simon –




