Seefelder | Die GmbH & Co. KG auf Aktien | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band Band 5, 104 Seiten

Reihe: Die GmbH & Co. KG auf Aktien

Seefelder Die GmbH & Co. KG auf Aktien


1. Auflage 2018
ISBN: 978-3-95554-484-3
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

E-Book, Deutsch, Band Band 5, 104 Seiten

Reihe: Die GmbH & Co. KG auf Aktien

ISBN: 978-3-95554-484-3
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Überblick über die GmbH & Co. KGaA mit Mustervorlagen für Gründung und Beschlussfassung
Die GmbH & Co. KG auf Aktien ist eine Mischung aus einer Kommanditgesellschaft und einer Aktiengesellschaft. Die Geschäfte werden von der Komplementär-GmbH geführt und dieses Recht ist fest in der Satzung verankert. Dadurch kommt es zum wesentlichen Unterschied zur Aktiengesellschaft. Denn bei der Aktiengesellschaft wird der Vorstand vom Aufsichtsrat und der Aufsichtsrat von den Aktionären bestimmt. Es gibt bei der GmbH & Co. KGaA also keine Bestellung des Geschäftsführungsorgans durch Entscheidungen eines anderen Organs. Damit ist die Frage, wer die Geschäfte des Unternehmens führt, nicht von wechselnden Mehrheiten abhängig.

Das Buch gibt einen Überblick über die rechtlichen Strukturen der GmbH & Co. KGaA und über die Verzahnung von Personengesellschaftsrecht und Aktienrecht. Es stellt dar, welche Vorteile diese Rechtsform gegenüber anderen Rechtsformen wie insbesondere der AG, der GmbH oder der GmbH & Co. KG hat. Das Buch beinhaltet Beispiele, Tipps und Checklisten. Es richtet sich insbesondere an Unternehmer, Unternehmensgründer, Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater.

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Zielgruppe


Unternehmer, Unternehmensgründer, Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Inhaltsverzeichnis
Der Autor. V
Vorwort. VII
Abkürzungsverzeichnis. XIII
1. Einführung. 1
1.1 Die GmbH & Co. KGaA als Mischform von Rechtsformen. 1
1.2 Die GmbH & Co. KGaA als Rechtsform einer personalisierten
Gesellschaft mit Zugang zum Kapitalmarkt. 1
1.3 Beispiele aus dem Kapitalmarkt. 4
1.4 Wesensmerkmale der GmbH & Co. KGaA. 6
1.5 Die persönlich haftende Gesellschafterin. 6
1.6 Aufsichtsrat. 7
1.7 Hauptversammlung. 7
1.8 Systematik der anwendbaren Rechtsvorschriften. 7
1.8.1 Juristische Person. 8
1.8.2 Anwendung des KG-Rechts. 8
1.8.3 Besonderheiten der Vorschriften des AktG zur KGaA. 8
1.8.4 Systematik im übrigen Aktienrecht. 9
1.9 Schutz gegen Überfremdung und Übernahme. 9
1.10 Kosten der GmbH & Co. KGaA. 11
1.11 Vergleich AG/GmbH & Co. KGaA. 12
1.12 Nachteil: Hohe Komplexität der Rechtsform. 13
1.13 Mitbestimmung. 15
1.14 Auszahlungen an Gesellschafter. 15
2. Gründe für eine GmbH & Co. KGaA. 16
2.1 Geschäftsführungsmacht und Zugang zum Kapitalmarkt. 16
2.2 Deckung des Finanzierungsbedarfs. 17
2.3 Sicherheit durch Eigenkapitalfinanzierung. 17
2.4 Dynamische Kapitalbeschaffung durch mehrere Kapitalerhöhungen. 18
2.5 Kein weiterer Partner nötig. 18
2.6 Leichte Veräußerbarkeit von Gesellschaftsanteilen. 19
2.7 Anonymität der Beteiligung. 19
2.8 Erhöhtes Prestige. 19
2.9 Generationswechsel und Unternehmensnachfolge. 20
3. Die Errichtung der KGaA. 21
3.1 Errichtung durch Neugründung. 21
3.2 Errichtung durch Formwechsel. 21
3.3 Errichtung durch Verschmelzung, Spaltung oder
Vermögensübertragung. 22
3.4 Sachgründung. 23
4. Steuerrecht. 24
4.1 Steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KGaA. 24
4.2 Steuerliche Behandlung der GmbH als persönlich haftende
Gesellschafterin. 24
4.3 Steuerliche Behandlung der Kommanditaktionäre. 25
5. Aufgabenbereiche und Stellung der aktienrechtlichen Organe. 26
5.1 Die GmbH als Komplementärin. 26
5.1.1 Geschäftsführung und Vertretung. 26
5.1.2 Sorgfaltsmaßstab. 27
5.1.3 Haftung gegenüber der Gesellschaft. 27
5.1.4 Treuepflicht. 28
5.1.5 Darlegungs- und Beweislast. 28
5.1.6 Risiko-Management. 28
5.1.7 Organisatorische Verpflichtungen. 29
5.1.8 Vermögenseinlagen der persönlich haftenden Gesellschafterin 30
5.1.8.1 Vermögensbeteiligung des Komplementärs. 30
5.1.8.2 Bilanzielle Erfassung der Vermögensbeteiligung. 30
5.1.8.3 Weitgehende Vertragsfreiheit bei der Vereinbarung. 31
5.1.8.4 Ausdruck des Verhältnisses der Beteiligung des
Komplementärs. 31
5.1.8.5 Abfindungsansprüche des Komplementärs. 31
5.1.9 Wettbewerbsverbot. 31
5.2 Aufsichtsrat. 32
5.2.1 Überwachung und Beratung. 32
5.2.1.1 Überwachung durch Überzeugung. 32
5.2.1.2 Handlungskompetenzen erst bei groben
Pflichtverletzungen. 34
5.2.2 Einsichts- und Prüfungsrechte. 34
5.2.3 Rechte gegenüber der Komplementär-GmbH. 34
5.2.4 Zusammensetzung des Aufsichtsrats. 36
5.2.5 Bestellung und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder. 36
5.2.6 Innere Ordnung des Aufsichtsrats. 37
5.2.7 Unterschiede zur AG. 38
5.3 Hauptversammlung. 39
6. Beirat, Ausschuss. 42
7. Das Kapital der Gesellschaft. 43
7.1 Überblick. 43
7.2 Grundkapital. 43
7.2.1 Veränderungen des Grundkapitals. 43
7.2.1.1 Die ordentliche Kapitalerhöhung. 44
7.2.1.2 Die Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital. 44
7.2.1.3 Die bedingte Kapitalerhöhung. 45
7.2.1.4 Die Kapitalherabsetzung. 46
7.3 Die Sondereinlage der Komplementäre. 47
8. Aktien. 49
9. Die öffentliche Platzierung von Aktien (going public). 50
9.1 Öffentliche Platzierung an einer Börse. 50
9.2 Öffentliche Platzierung ohne Börsennotierung. 51
9.3 Gründe und Vorteile einer öffentlichen Platzierung. 51
9.3.1 Unzureichende Eigenkapitalausstattung. 51
9.3.2 Fungibles Investment. 51
9.3.3 Vorbereitung auf eine Unternehmensnachfolge. 52
9.3.4 Rekrutierung von geeignetem Führungspersonal. 52
9.3.5 Konfliktregelung bei Familiengesellschaften. 52
9.3.6 Vermögenssicherung der Gründer. 53
9.3.7 Liquiditätssicherung der Gründer. 53
9.3.8 Höhere Bonität des Unternehmens. 53
9.3.9 Formstrenge als Nachteil. 53
9.4 Voraussetzungen für ein öffentliches Angebot von Aktien. 54
9.5 Prospektpflicht. 57
9.6 IPO und Emissionsbanken. 58
10. Musterteil. 60
10.1 Satzungsmuster. 60
10.2 Sondereinlage der Komplementärin. 72
10.2.1 Vereinbarung einer Sondereinlage. 72
10.2.2 Sondereinlage als Sacheinlage. 73
10.2.3 Abfindungsregelung bei Sondereinlage. 73
10.2.3.1 Abfindung nach dem Ertragswertverfahren. 73
10.2.3.2 Abfindung nach tatsächlichen Vermögenswerten. 74
10.2.3.3 Abfindung nach Buchwerten kombiniert mit
tatsächlichen Werten. 74
10.2.3.4 Abfindung nach § 200 BewG. 75
10.2.4 Umwandlung der Sondereinlage in Grundkapital. 75
10.3 Vergütungsvereinbarung mit der Komplementärin. 76
10.4 Muster für einen Beschluss zur Kapitalerhöhung aus einem
genehmigten Kapital. 76
10.5 Muster für die Aufforderung der Kommanditaktionäre zur
Ausübung ihres Bezugsrechts. 77
Erwerb der Formulare und Musterverträge. 79
Bestellformular. 80
Stichwortverzeichnis. 87


Vorwort
Gerade mal zwei Jahrzehnte ist es her, dass die Rechtsprechung die GmbH & Co. KGaA
für zulässig erklärt hat und damit eine weitere Rechtsform für Unternehmen geschaffen
wurde, die bei bestimmten Bedürfnissen der Gesellschafter ideal verwendbar
ist. Die Grundform der GmbH & Co. KGaA ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien
(KGaA). Diese ist eine Rechtsform, bei der eine natürliche Person als Komplementär
die Geschäfte führt und unbeschränkt haftet. Nur selten gibt es natürliche Personen,
die fähig sind, eher größere Unternehmen zu führen und zudem bereit sind, für alle
Geschäfte die persönliche Haftung zu übernehmen. Bei der GmbH & Co. KGaA führt
eine Komplementär-GmbH die Geschäfte und diese haftet unbeschränkt. Aber die
Haftung der hinter der GmbH stehenden Gesellschafter ist lediglich auf ihre Einlage
beschränkt. Ferner ist die Geschäftsführerkompetenz nicht auf eine bestimmte
Person konzentriert, sondern die Gesellschafter der GmbH bestimmen jeweils, wer
als Geschäftsführer die Geschäfte der GmbH und damit die Geschäfte der GmbH & Co.
KGaA führt. So kann die Geschäftsführungskompetenz stets auf diejenigen Personen
konzentriert werden, die fachlich geeignet und persönlich engagiert sind. Und wenn
die Gesellschafter der Komplementär-GmbH mit der Geschäftsführung nicht mehr
zufrieden sind, können sie jederzeit das bisherige Geschäftsführungsorgan abberufen
und durch ein neues ersetzen.
Diese Überlegungen und diese Systematik führten schon seit langer Zeit zu der
immer häufigeren Verwendung der GmbH & Co. KG. Aber der wesentliche Unterschied
der GmbH & Co. KG zur GmbH & Co. KGaA ist der, dass die GmbH & Co. KGaA
für die Beschaffung großer Kapitalien geeignet ist und sich die Rechte und Pflichten
der Kapitalgeber, die hier als Kommanditaktionäre bezeichnet werden, nicht nach
Personengesellschaftsrecht, sondern nach Aktienrecht richten. Dies führt dazu, dass
die GmbH & Co. KGaA anders als die GmbH & Co. KG börsenfähig ist.
Ideal ist die Verwendung der Rechtsform der GmbH & Co. KGaA für größere Familiengesellschaften,
die Wert darauf legen, dass das Unternehmen stets, insbesondere
in der Generationenfolge, durch die Familie geführt wird, indem sie und nicht
die Kapitalgeber die Zusammensetzung des Geschäftsführungsorgans bestimmen.
Grundsätzlich wäre dieses Ergebnis auch mit allen anderen Rechtsformen für Unternehmen
erzielbar, aber diese haben allesamt den Nachteil, dass sie nicht für die
Beschaffung größerer Kapitalien geeignet sind. So ist etwa die GmbH nicht dafür
geeignet, die großen Kapitalgeber am Unternehmen zu beteiligen und die Verwendung der Rechtsform der Aktiengesellschaft führt dann ab einer bestimmten Beteiligungshöhe
schnell dazu, dass die Entscheidungshoheit für die Geschäftsführung
nicht mehr in Familienhand liegt. Die GmbH & Co. KGaA dagegen verbindet beides:

Große Kapitalien können beschafft werden und dennoch bleibt die Geschäftsführungskompetenz
bei der Familie, weil die Geschäftsführung nicht gewählt, sondern
in der Satzung der GmbH & Co. KGaA unabhängig von der Größe des Kommanditaktienkapitals
fest verankert ist.
Herrsching, im Oktober 2018 Günter Seefelder


Seefelder, Günter
Günter Seefelder, Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt (FH), berät und begleitet Unternehmen bei Neugründungen, Erweiterungen, Restrukturierungen und in allen Fragen der Unternehmensführung. Nach 20jähriger Anwaltstätigkeit als Berater, Prozessbevollmächtigter und Strafverteidiger in eigener Kanzlei wechselte er mit seinem Beratungsunternehmen Seefelder Management & Strategy in München in
die Unternehmensberatung. Er beriet Unternehmen bei der Umstrukturierung und übernahm hierzu vielfach auch das Interimsmanagement als Geschäftsführer oder als Mitglied des Aufsichtsrats. Heute ist er wieder als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt der Unternehmensführung tätig und berät und begleitet Unternehmen in den Bereichen Recht, Betriebswirtschaft und Strategie.



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