Seefelder Beschlüsse der Gesellschafter einer GmbH
2. Auflage 2022
ISBN: 978-3-95554-851-3
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Die Leitung von Unternehmen Band 1
E-Book, Deutsch, Band Band 1, 125 Seiten
Reihe: Die Leitung von Unternehmen
ISBN: 978-3-95554-851-3
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Vorbereitung und Ablauf von Gesellschafterversammlungen
Gesellschafterprotokolle
Gesellschafterbeschlüsse
Mangelhafte Gesellschafterbeschlüsse
Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
Die GmbH ist eine meist partnerschaftlich strukturierte Körperschaft. Vielfach wird die Rechtsform der GmbH als Familiengesellschaft, als Gesellschaft zusammenarbeitender Personen oder gar als Gesellschaftsform für freie Berufe gewählt. Oberstes Organ der GmbH sind die Gesellschafter, die ihre Willensbildung in der Regel in Form von Beschlüssen innerhalb von Gesellschafterversammlungen gestalten.
Das Gesetz gibt viele Regeln vor, wie Meinungsbildung und Beschlussfassung abzulaufen haben, die aber sehr weitgehend durch individuelle Regelungen im Gesellschaftsvertrag geändert bzw. konkretisiert werden können und sollten. Nicht immer verläuft die Willensbildung harmonisch, sondern ist von Konflikten und anderen Meinungen geprägt, was bis zu gerichtlichen Anfechtungen von Gesellschafterbeschlüssen führen kann.
Das Buch gibt einen Überblick darüber, worüber die Gesellschafter beschließen, wie die Einladung erfolgt und die Gesellschafterversammlungen und die Beschlussfassungen ablaufen. Außerdem gibt das Werk einen Überblick zur Protokollierung der Versammlungen und wie Beschlüsse gerichtlich angefochten werden können.
Das Buch beinhaltet zahlreiche Beispiele, Tipps und Muster für Gesellschaftsverträge.
Die 2. Auflage wurde überarbeitet und aktualisiert und die aktuelle Rechtsprechung des BGH eingefügt. Außerdem wurden neue Kapitel, wie insbesondere die Themen der Unterstützung der Geschäftsführung durch einen Beirat und die Überwachung durch einen Aufsichtsrat und die Sonderrechte eines Gesellschafters auf die Geschäftsführung der Gesellschaft aufgenommen.
Zielgruppe
Unternehmer, Unternehmensgründer, Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmensberater.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Der Autor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V
Vorwort zur 2. Auflage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII
Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIII
1. Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
2. Die Gesellschafter der GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
2.1 Die GmbH – Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit . . . . . . . . . . . . . 7
2.2 Die Gesellschafter als Geschäftsherren der GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
2.3 Kompetenzen der Gesellschafterversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
2.4 Beirat, Gesellschafterausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2.5 Aufsichtsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
3. Gesellschafterversammlung, Einberufung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
3.1 Schriftliche Beschlussfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
3.2 Einberufung einer Gesellschafterversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
3.3 Einberufungsverlangen durch eine Minderheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
3.4 Formvorschriften für die Einladung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
3.4.1 Ort der Versammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
3.4.2 Form und Frist der Einladung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
3.4.3 Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
3.5 Minderheitenrecht zur Ergänzung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . 23
3.6 Verzicht auf die Einhaltung der Form- und Fristvorschriften . . . . . . . . . 24
3.7 Teilnahmerecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
3.8 Abstimmung durch Dritte als Bevollmächtigte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
3.8.1 Stimmabgabe durch Bevollmächtigte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
3.8.2 Person des Bevollmächtigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
3.8.3 Notarielle Vollmacht zur GmbH-Gründung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
3.8.4 Allgemeine Stimmrechtsvollmacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
3.8.5 Stimmrechtsvollmacht für eine bestimmte Versammlung . . . . . 28
3.8.6 Stimmabgabe eines vollmachtslosen Vertreters . . . . . . . . . . . . . . 29
3.8.7 Stimmabgabe aufgrund mündlich erteilter Vollmacht . . . . . . . . . 30
3.8.8 Abstimmung bei Personenmehrheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
3.8.9 Stimmrechtsvollmacht zur Abberufung von Geschäftsführern . . 31
3.8.10 Sonderfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
3.8.11 Abstimmung in Versammlungen versus schriftliche
Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
4. Ablauf einer Gesellschafterversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
4.1 Versammlungsleiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
4.2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der
Beschlussfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
4.3 Beschlussfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
4.3.1 Stimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
4.3.2 Vertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
4.3.3 Stimmrechtsausschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
4.3.3.1 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
4.3.3.2 Kein Richter in eigener Sache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
4.3.3.3 Geschäfte mit sich selbst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
4.3.3.4 Kein Stimmrechtsausschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
4.3.4 Abstimmung in einem Abstimmungsvorgang . . . . . . . . . . . . . . . . 38
4.3.5 Kombinierte Beschlussfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
4.3.6 Treuepflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
4.4 Protokoll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
4.4.1 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
4.4.2 Protokollabschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
4.4.3 Muster eines Protokolls . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
4.4.3.1 Protokoll für eine außerordentliche
Gesellschafterversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
4.4.3.2 Protokoll für eine ordentliche Gesellschafterversammlung
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
4.4.3.3 Protokoll für eine beschlussunfähige
Gesellschafterversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
5. Muster von Gesellschafterbeschlüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
5.1 Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses . 49
5.2 Einforderung von Einzahlungen auf die Stammeinlage . . . . . . . . . . . . . . . 50
5.3 Teilung von Geschäftsanteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
5.4 Einziehung von Geschäftsanteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
5.4.1 Einziehung mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters . 52
5.4.2 Einseitige Einziehung von Geschäftsanteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
5.5 Geschäftsführer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
5.5.1 Bestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
5.5.2 Abberufung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
5.5.3 Sonderrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
5.5.4 Bestellung eines Notgeschäftsführers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
5.5.5 Entlastung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
5.5.6 Tod . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
5.5.7 Amtsniederlegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
5.5.8 Abschluss eines Anstellungsvertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
5.5.9 Beendigung eines Anstellungsvertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
5.6 Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten . . . . . . . . 64
5.7 Maßnahmen zur Prüfung und Überwachung von Geschäftsführern . . . . 65
5.7.1 Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
5.7.2 Geschäftsordnung für die Geschäftsführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
5.8 Sonderprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
5.9 Geltendmachung von Ersatzansprüchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
5.10 Die Vertretung der Gesellschaft in Prozessen gegen die
Geschäftsführer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
5.11 Information über den Verlust des halben Kapitals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
5.12 Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
5.12.1 Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
5.12.2 Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
5.12.3 Kapitalherabsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
5.13 Verweigerung der Informationsrechte (§ 51a Abs. 2 Satz 2 GmbH) . . . 78
5.14 Befreiung vom Wettbewerbsverbot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
5.15 Betriebliche Altersversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
5.15.1 Abschluss einer Pensionszusage (Direktzusage) . . . . . . . . . . . . . . 82
5.15.2 Abschluss einer Direktversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
5.16 Weisung an den Geschäftsführer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
5.17 Liquidation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
5.17.1 Anordnung der Liquidation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
5.17.2 Aufhebung der Liquidation (Fortsetzungsbeschluss) . . . . . . . . . 85
5.18 Satzungsauslegende Beschlüsse bei einer GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
6. Mangelhafte Gesellschafterbeschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
6.1 Nichtige Gesellschafterbeschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
6.1.1 Schwere Einberufungsmängel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
6.1.2 Beurkundungsmängel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
6.1.3 Verstoß gegen gläubigerschützende Vorschriften . . . . . . . . . . . . . 88
6.1.4 Nichtige Jahresabschlussfeststellungsbeschlüsse . . . . . . . . . . . . 88
6.1.5 Nichtigkeit gemäß Sondervorschriften des GmbHG . . . . . . . . . . . 89
6.2 Anfechtbare Gesellschafterbeschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
6.3 Rechtsschutz bei mangelhaften Gesellschafterbeschlüssen . . . . . . . . . . . 89
Erwerb der Formulare und Musterverträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Weitere Bücher des HDS-Verlags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
Die GmbH hat als Rechtsträger für Unternehmen zwei besondere Vorteile. Sie ist
einerseits eine Körperschaft mit dem Vorteil der Beschränkung der Haftung der
Gesellschafter auf ihre Einlage und andererseits ist das Gesellschaftsrecht sehr
flexibel für individuelle Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag.
Insbesondere diese Möglichkeiten führen dazu, dass diese Rechtsform
die – nach den Einzelunternehmen – am häufigsten verwendete Rechtsform
für Unternehmen ist. Durch diese Vorteile eignet sich die GmbH auch als Ersatz für
Personengesellschaften, wie etwa die BGB-Gesellschaft, die OHG oder auch die Partnerschaftsgesellschaft.
Diese flexible Verwendbarkeit der Rechtsform der GmbH
führt dazu, dass sie meist partnerschaftlich strukturiert ist. Sie wird verwendet als
Familiengesellschaft, als Gesellschaft zusammenarbeitender Personen oder gar als
Gesellschaftsform für freie Berufe. Oberstes Organ der GmbH sind die Gesellschafter,
die ihre Willensbildung in Form von Beschlüssen innerhalb von Gesellschafterversammlungen
gestalten.
Nicht immer verläuft die Willensbildung harmonisch, sondern ist von Konflikten und
anderen Meinungen geprägt. Das Gesetz beinhaltet hierzu viele Regeln, aber meist
sind diese im Detail im Gesellschaftsvertrag näher bestimmt. Die Willensbildung
der Gesellschafter beginnt bereits bei der Einladung zu einer Versammlung und hier
besteht das erste Konfliktpotenzial, wenn etwa die Einladung zu einer erwarteten
außerordentlichen Gesellschafterversammlung nicht erfolgt oder wenn die für die
Versammlung in der Einladung angegebenen Tagesordnungspunkte aus Sicht von
Gesellschaftern unzureichend sind.
Sodann stellen sich Fragen, wer die Versammlung leitet, wer an der Versammlung teilnehmen
kann und wie die Vertretung verhinderter Gesellschafter möglich ist. Ferner
stellen sich Fragen zur Abstimmung, wie etwa wann die Versammlung beschlussfähig
ist, mit welchen Mehrheiten zu welchen Beschlussthemen beschlossen werden muss
und wann Stimmrechte einzelner Gesellschafter ausgeschlossen sind. Außerdem
stellen sich Fragen zur Protokollierung einer Gesellschafterversammlung.
Wenn Gesellschafter mit der konkret erfolgten Beschlussfassung nicht einverstanden
sind, haben sie die Möglichkeit, die Wirksamkeit getroffener Beschlüsse im Wege
von Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Häufig verwendet wird die Rechtsform der GmbH auch für Einpersonengesellschaften,
etwa wenn ein Einzelunternehmer seine persönliche Haftung vermeiden möchte oder auch als Komplementärin einer KG, was zur sogenannten GmbH & Co. KG führt.
Damit befasst sich dieses Buch aber nicht.
Die 2. Auflage wurde überarbeitet und aktualisiert und die aktuelle Rechtsprechung
des BGH eingefügt. Außerdem wurden neue Kapitel, wie insbesondere die Themen
der Unterstützung der Geschäftsführung durch einen Beirat und die Überwachung
durch einen Aufsichtsrat, und die Sonderrechte eines Gesellschafters auf die
Geschäftsführung der Gesellschaft aufgenommen.
Herrsching, im September 2022 Günter Seefelder