Schwarz | Die Verteilung der elterlichen Sorge aus erziehungswissenschaftlicher und juristischer Sicht | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 269 Seiten, eBook

Reihe: Kindheit als Risiko und Chance

Schwarz Die Verteilung der elterlichen Sorge aus erziehungswissenschaftlicher und juristischer Sicht

E-Book, Deutsch, 269 Seiten, eBook

Reihe: Kindheit als Risiko und Chance

ISBN: 978-3-531-92691-9
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark



Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Doris Bühler-Niederberger

Dr. Barbara Schwarz ist Juristin und Erziehungswissenschaftlerin.
Schwarz Die Verteilung der elterlichen Sorge aus erziehungswissenschaftlicher und juristischer Sicht jetzt bestellen!

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1;Geleitwort;6
2;Danksagung;10
3;Inhaltsverzeichnis;11
4;Tabellenverzeichnis;18
5;Abkürzungsverzeichnis;19
6;Einleitung;20
7;1 Der interdisziplinäre Ansatz aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive;24
7.1;1.1 Die Methodenwahl: Diskursanalyse als Komplexitätszugang;26
7.2;1.2 Kindheit als Dispositiv;28
7.3;1.3 Einige Elemente einer Theorie der Kindheit;28
7.4;1.4 Die Entwicklung des Begriffs der generationalen Ordnung;30
7.5;1.5 Das generationale Dispositiv als Untersuchungsperspektive;31
8;2 Abstammung und generationale Ordnung;34
8.1;2.1 Das Geschlecht als Konstruktionselement von Abstammung;34
8.2;2.2 Die Abstammung als Strukturelement der generationalen Ordnung;37
8.2.1;2.2.1 Mutterschaft;38
8.2.2;2.2.2 Vaterschaft;38
8.2.2.1;2.2.2.1 Ehe und Anerkennung als Vaterschaftsvoraussetzung;39
8.2.2.2;2.2.2.2 Die Anfechtung der Vaterschaft durch den rechtlichen Vater, die Mutter, die Behörde und das Kind;41
8.2.2.3;2.2.2.3 Die Anfechtung durch den biologischen Vater und die Rechtsfigur der sozial-familiären Beziehung;42
8.2.2.4;2.2.2.4 Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft;44
8.2.2.5;2.2.2.5 Die rechtliche Klärung der leiblichen Abstammung;45
8.2.3;2.2.3 Das Spannungsverhältnis zwischen biologischer Abstammung und dem Schutz familiär-sozialer Beziehungen;47
8.3;2.3 Die Gleichstellung ehelicher Kinder mit Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern;48
8.3.1;2.3.1 Stichworte zur Geschichte der Nichtehelichkeit;48
8.3.2;2.3.2 Ein Jahrhundertleitbild, das Leitbild der traditionellen Familie, implodiert;50
8.3.3;2.3.3 Die Gleichstellung zwischen Kindern verheirateter und nicht miteinander verheirateter Eltern als Generalisierung von Vater;52
8.3.4;2.3.4 Der „Bastard“ oder das „Niemandskind“ bekam einen Vater.;54
8.4;2.4 Adoption;55
8.4.1;2.4.1 Die Zustimmungsbedürftigkeit durch Mutter und Vater;55
8.4.2;2.4.2 Die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare in Lebenspartnerschaft;56
8.5;2.5 Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung;57
8.6;2.6 Abstammung und sorgerechtliche Befugnisse;58
9;3 Das Verhältnis zwischen Staat, Familie und Kindern im Kontext der generationalen Ordnung;59
9.1;3.1 Altersgrenzen als Abgrenzung;59
9.2;3.2 Der grundrechtliche Schutz durch Art. 6 GG;60
9.2.1;3.2.1 Der Bezug zur UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK);63
9.2.2;3.2.2 Stärkung der Rechte und Interessen der Kinder – Kinderrechte in das Grundgesetz;64
9.2.3;3.2.3 Gleichberechtigung und Funktionsverlust der Ehe als sittliches Prinzip;67
9.2.4;3.2.4 Die Ehe im Kindschaftsrecht: Eine Entscheidung der Ehepartner für die gemeinsame elterliche Sorge;68
9.3;3.3 Die Familie als familiäre Lebensgemeinschaft;69
9.3.1;3.3.1 Die familiäre Beziehung als abstrakter Rechtsbegriff;70
9.3.2;3.3.2 Der Familienbegriff im Sozialrecht;72
9.3.3;3.3.3 Die Definitionsmacht des Staates über das, was als Familie gilt;73
9.3.4;3.3.4 Funktionen familienrechtlicher Regelungen im generationalen Dispositiv;74
9.3.4.1;3.3.4.1 Die patriarchalische Ordnung der Familie – die Familie als kleinste Einheit des Staates;74
9.3.4.2;3.3.4.2 Die traditionelle Familie als sittliche Instanz;75
9.3.5;3.3.5 Familie als sozial-familiäre Beziehung;77
9.4;3.4 Kinderund Jugendhilfe – sozialstaatliche Einflussnahme auf Kinder und Familien;78
9.4.1;3.4.1 Die Grundorientierung des SGB VIII;79
9.4.2;3.4.2 Beteiligungsmöglichkeiten von Kindernund Jugendlichen;81
9.4.3;3.4.3 Staatliche Ordnungsbestrebungen;83
9.5;3.5 Das Kindeswohl als neue, generalisierende rechtliche Orientierung;85
9.5.1;3.5.1 Das Kindeswohl als verpflichtendes rechtsethisches Prinzip;86
9.5.2;3.5.2 Die Schwierigkeiten eines einheitlichen Kindeswohlbegriffs;87
9.5.3;3.5.3 Die Funktion des Kindeswohls als rechtsethisches Prinzip im Recht der Verteilung der elterlichen Sorge;89
10;4 Aufwachsen in unterschiedlichen Familienformen – Merkmale sozialer Gegebenheiten, psychischer Bedingungen und justizieller Praxis;93
10.1;4.1 Familie und Familienformen im Wandel;93
10.1.1;4.1.1 Familie in Zahlen;95
10.1.2;4.1.2 Unterschiede zwischen Bundesländern, Stadtund Flächenstaaten;98
10.2;4.2 Besonderheiten allein erziehender Familien;98
10.2.1;4.2.1 Durchschnittliche Kinderzahlen, Alter der Kinder;98
10.2.2;4.2.2 Allein erziehend als Trennungsbzw. Scheidungsfolge;99
10.2.3;4.2.3 Alleinerziehende sind überwiegend Mütter;99
10.2.4;4.2.4 Alleinerziehende sind deutlich ärmer;100
10.2.5;4.2.5 Alleinerziehende nehmen häufiger erzieherische Hilfe in Anspruch;101
10.2.6;4.2.6 Zur psychischen Entwicklung der Kinder von Alleinerziehenden;102
10.2.7;4.2.7 Alleinerziehend – eine etablierte Lebensform;104
10.3;4.3 Ehescheidungen;105
10.4;4.4 Sorgerechtsentscheidungen;105
10.5;4.5 Sorgeerklärungen nach § 1626a BGB;109
10.5.1;4.5.1 Die Zufriedenheit mit den unterschiedlichen Sorgerechtsmodellen;109
10.6;4.6 Entscheidungen zum Umgangsrecht;110
10.7;4.7 Kinder in Trennungsund Scheidungssituationen;111
10.7.1;4.7.1 Der so genannte Bindungsstreit;111
10.7.2;4.7.2 Bindung und Resilienz;112
10.7.3;4.7.3 Ergebnisse der Scheidungsforschung;115
10.8;4.8 Der Wandel der Familie als Ausdruck pluraler gesellschaftlicher und innerfamiliärer Prozesse;118
11;5 Sorge nach Trennung oder Scheidung;120
11.1;5.1 Die gegenwärtige Rechtslage;120
11.1.1;5.1.1 Das Widerspruchsrecht des Kindes;120
11.1.2;5.1.2 Die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Getrenntleben;121
11.2;5.2 Zur Geschichte der gemeinsamen elterlichen Sorge unter Einbeziehung der BVerfG Entscheidung vom 03. 11. 1982;121
11.3;5.3 Die Zielsetzung der Kindschaftsrechtsreform von 1998;123
11.4;5.4 Der Einstellungswandel zwischen 1982 und 1998;125
11.4.1;5.4.1 Der Wandel des Vaterbildes;125
11.5;5.5 Die Rechtsprechung zu § 1671 BGB;127
11.5.1;5.5.1 Die BGH-Entscheidung vom 29. Sptember 1999;128
11.5.2;5.5.2 Die BverfG-Entscheidung vom 18. Dezember 2003;130
11.5.3;5.5.3 Die BverfG-Entscheidung vom 01. März 2004;132
11.5.4;5.5.4 Die BGH-Entscheidung vom 12. Dezember 2007;133
11.5.5;5.5.5 Ergebnisse der Entscheidungen;135
11.5.6;5.5.6 Die Rechtsfigur der tragfähigen sozialen Beziehung – eine formale Beziehung auf der Elternebene;136
11.5.6.1;5.5.6.1 Die Herstellung von Beziehungsfähigkeit unter Bereitstellung öffentlicher Hilfen;138
11.5.7;5.5.7 Abgrenzungskriterien der Unterscheidung zwischen Angelegenheiten des täglichen Lebens und Angelegenheiten, die für das Kin;140
11.6;5.6 Die zweistufige Kindeswohlprüfung nach § 1671 BGB;142
11.6.1;5.6.1 Die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge;142
11.6.2;5.6.2 Die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil;143
11.6.3;5.6.3 Die Übertragungsentscheidung;144
11.7;5.7 Persönlichkeitsrechte und gemeinsame elterliche Sorge;145
11.8;5.8 Die gemeinsame elterliche Sorge als normativer „Normalfall“;146
11.8.1;5.8.1 Zusammenwirken der Eltern als verfassungsrechtliche wie auch rechtsethische Idealform elterlichen Verhaltens;147
11.8.1.1;5.8.1.1 Ein möglicher Bezug zur Governance-Theorie;147
11.8.2;5.8.2 Grenzen des Zusammenwirkens und Ausgrenzungen;148
11.8.3;5.8.3 Das Konzept einer gemeinsamen Sorge ohne gemeinsamen Elternwillen;150
12;6 Die gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern;152
12.1;6.1 Die gegenwärtige Rechtslage (§ 1626a BGB);152
12.2;6.2 Geschichte des § 1626a BGB und Ziel der Reform;153
12.3;6.3 Die Entscheidung des BVerG vom 29. Januar 2003;155
12.3.1;6.3.1 Die grundsätzliche Bedeutung des Urteils;155
12.3.2;6.3.2 Die Auflage an den Gesetzgeber, Prüfung der Entwicklung;156
12.3.3;6.3.3 Die Berücksichtigung der realen Verhältnisse;156
12.3.4;6.3.4 Die Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung vor dem BVerfG;157
12.3.5;6.3.5 Die Ausgestaltung des Elternrechts;158
12.3.6;6.3.6 Die übereinstimmende Willenserklärung als Grundlage gemeinsamer Sorgetragung;159
12.3.7;6.3.7 Die Ausnahmeregelung für Altfälle;160
12.3.8;6.3.8 Gründe der Mütter, keine gemeinsame Sorge anzustreben;160
12.3.9;6.3.9 Das Leitbild der gemeinsamen Sorge in der BVerfG-Entscheidung;161
12.3.10;6.3.10 Die formale Bedeutung des Urteils;162
12.3.11;6.3.11 Die Diskussion des Urteils in der Literatur;162
12.4;6.4 Drei mögliche Reformmodelle;162
12.5;6.5 Exkurs: Die sorgerechtliche Stellung des nichtehelichen Vaters;163
12.6;6.6 Die unterschiedliche Rechtslage in anderen Ländern;164
12.7;6.7 Die Argumentation der Befürworter einer Reform;165
12.7.1;6.7.1 Einzelfallprüfung und „Eigeninteressen“ der Mütter, ihr möglicher „Machtmissbrauch“;165
12.7.2;6.7.2 Die fehlende Berücksichtigung des „natürlichen“ Elternrechts;168
12.7.3;6.7.3 Gemeinsame Sorge durch öffentliche Sorgeerklärung des Vaters;168
12.7.4;6.7.4 Vertrauensmodell gegen Misstrauensmodell;169
12.7.5;6.7.5 Die Benachteiligung des nichtehelichen Kindes;170
12.7.6;6.7.6 Die Minderheitenposition;170
12.8;6.8 Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 03. Januar 2009;171
12.8.1;6.8.1 Die Begründungen des EGMR;171
12.8.2;6.8.2 Die abweichende Meinung von Richter Schmitt;173
12.9;6.9 Die Entscheidung des BVerfG vom 21. Juli 2010;174
12.9.1;6.9.1 Der Verfahrensverlauf;175
12.9.2;6.9.2 Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts;175
12.9.2.1;6.9.2.1 Der Eingriff in das Elternrecht des Vaters;176
12.9.2.2;6.9.2.2 Die Ergebnisse der Umfrage;177
12.10;6.10 Die Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern im generationalen Dispositiv;180
13;7 Umgang und elterliche Sorge;182
13.1;7.1 Die geltende Regelung;182
13.1.1;7.1.1 Das Recht des Kindes;183
13.2;7.2 Der Zusammenhang von Fragen der Verteilung der elterlichen Sorge und des Umgangs;183
13.3;7.3 Der grundrechtliche Schutz des Umgangsrechts;184
13.3.1;7.3.1 Beispiele der grundrechtlichen Stellung des umgangsberechtigten Elternteils in der Rechtsprechung des BVerfG;184
13.3.1.1;7.3.1.1 Das Umgangsrecht des biologischen Vaters;185
13.3.1.2;7.3.1.2 Der Bezug zu internationalen Regelungen;186
13.3.1.3;7.3.1.3 Die Umgangspflicht in der Entscheidung des BVerfG vom 01. 04.2008;187
13.3.2;7.3.2 Weitere Beispiele aus der Rechtsprechung zum Umgangsrecht;189
13.4;7.4 Ausschlussoder Einschränkungsgründe;192
13.4.1;7.4.1 Begleiteter Umgang;192
13.4.2;7.4.2 Gewalt gegenüber dem Kind;193
13.4.3;7.4.3 Gewalt zwischen den Eltern;193
13.5;7.5 Die Umgangspflegschaft;194
13.6;7.6 Umgang aus pädagogischer und rechtlicher Sicht;195
14;8 Das Verfahren vor dem Familiengericht;200
14.1;8.1 Das Verfahrensrecht im Zusammenhang mit Fragen der Sorgeverteilung und des Umgangs;201
14.1.1;8.1.1 Elemente des neuen Verfahrensrechts;202
14.2;8.2 Einvernehmen als Verfahrensziel;203
14.2.1;8.2.1 Der Bezug auf das Cochemer Modell;204
14.2.2;8.2.2 Die Überzeugungswirkung von Einvernehmen;205
14.2.3;8.2.3 Die Problematik des Einvernehmens in hochstreitigen, Gewalt belasteten Fällen;206
14.2.4;8.2.4 Einvernehmen in nicht von Gewalt gezeichneten Beziehungen;208
14.2.5;8.2.5 Einvernehmen und das Leitbild der gemeinsamen elterlichen Sorge;209
14.3;8.3 Die Rechte des Kindes bzw. des Jugendlichen im Verfahren;211
14.3.1;8.3.1 Die persönliche Anhörung des Kindes bzw. Jugendlichen;211
14.3.2;8.3.2 Die Neuregelung der Verfahrensfähigkeit;212
14.3.3;8.3.3 Die Anhörungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund des Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention;213
14.3.4;8.3.4 Die Neuregelung des Verfahrensbeistands;213
14.3.5;8.3.5 Der Ergänzungspfleger;215
14.3.6;8.3.6 Die Aufgaben des Jugendamts hinsichtlich der Interessenvertretung des Kindes;216
14.3.7;8.3.7 Die Aufgaben des Gutachters;218
14.4;8.4 Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit, das Beschleunigungsgebot;218
14.5;8.5 Das Eilverfahren;220
14.6;8.6 Die Durchsetzung der Entscheidung in Umgangsfragen;221
14.7;8.7 Der Umgangspfleger;224
14.8;8.8 Beweiserhebung, Freibeweis und Strengbeweis im familiengerichtlichen Verfahren;224
14.9;8.9 Das Kind im prozessualen Ablauf;226
14.10;8.10 Die mangelnde Ergebnisoffenheit des Verfahrens vor dem Familiengericht;227
14.11;8.11 Der Wille des Kindes im Verfahren;227
14.11.1;8.11.1 Das Konzept des Kindeswillens und Altersgrenzen;228
14.11.2;8.11.2 Die Berücksichtigung des Kindeswillens;230
14.11.2.1;8.11.2.1 Der selbst gefährdende Kindeswille;230
14.11.2.2;8.11.2.2 Der induzierte Kindeswille;231
14.11.3;8.11.3 Der Kindeswille aus pädagogischer Sicht;231
14.11.4;8.11.4 Der Kindeswille aus rechtlicher Sicht;232
14.11.5;8.11.5 Der diskreditierte Kindeswille: Das PA-Syndrom bzw. die mangelnde Bindungstoleranz;232
14.11.6;8.11.6 Der Kindeswille in der Rechtsprechung anhand von Beispielen;235
14.11.6.1;8.11.6.1 Die Entscheidung des BVerfG vom 18. Mai 2009;237
14.11.6.2;8.11.6.2 Die Entscheidung des Brandenburgischen OLG vom 27. Juli 2009;237
14.11.7;8.11.7 Die Begrenzung des Kindeswillens im generationalen Dispositiv;239
15;9 Fazit und Ausblick;241
15.1;9.1 Das Verhältnis von Pädagogik und Recht im generationalen Dispositiv;241
15.1.1;9.1.1 Das Wissen um das Kindeswohl;243
15.2;9.2 Abstammung, Zuordnung und pädagogische Leitbilder;244
15.3;9.3 Die Rechtsstellung von Kindern in der generationalen Ordnung – Möglichkeiten von Partizipation;245
15.4;9.4 Die Idealform elterlicher Verantwortungsgemeinschaft und die Forschungsergebnisse der Scheidungsund Umgangsforschung;246
15.5;9.5 Ausnahmen als Ausgrenzungen;248
15.6;9.6 Die gemeinsame elterliche Sorge und mögliche Alternativen;249
15.7;9.7 Die Gleichberechtigung der Geschlechter als Gleichheit von Mutter und Vater;250
15.8;9.8 Erziehungswissenschaftliche Perspektiven;253
16;Literaturverzeichnis;256


Dr. Barbara Schwarz ist Juristin und Erziehungswissenschaftlerin.


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