Schütze Das internationale Zivilprozessrecht in der ZPO
2. neu bearbeitete Auflage 2011
ISBN: 978-3-11-025084-8
Verlag: De Gruyter
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
E-Book, Deutsch, 546 Seiten
Reihe: De Gruyter Kommentar
ISBN: 978-3-11-025084-8
Verlag: De Gruyter
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Das internationale Zivilprozessrecht ist in Deutschland nicht zusammengefasst geregelt. Die Normen finden sich verstreut in der ZPO, teilweise auch in anderen Gesetzen. Die für die internationale Rechtsverfolgung wesentlichen Bestimmungen der §§ 110 - 113 (cautio iudicatum solvi), 293 (Nachweis und Feststellung ausländischen Rechts), 328 (Anerkennung ausländischer Zivilurteile), 722 f. (Vollstreckbarerklärung ausländischer Zivilurteile), 1061 (Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche) und 1067 ff. (Justizielle Zusammenarbeit in der EU), sowie die in der ZPO nicht geregelte internationale Rechtshängigkeit sind in diesem Kommentar erläutert.
Zwei Jahre nach dem Erscheinen der 1. Auflage ist nunmehr eine Neuauflage notwendig geworden. Inzwischen hat das deutsche internationale Zivilprozessrecht erhebliche Änderungen erfahren. Durch das FamFG ist das internationale Zivilprozessrecht auf dem Gebiet des Ehe- und Familienverfahrens und der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundlegend neu und eigenständig geregelt worden. Das 11. Buch der ZPO ist teilweise geändert und um die Abschnitte 5 (Europäisches Mahnverfahren, §§ 1087 -1096) und 6 (Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen, §§ 1097 - 1109) erweitert worden. Das LugÜ II hat das LugÜ I abgelöst. Dies alles ist der Neuauflage berücksichtigt.
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Richter, Rechtspfleger, Rechtsabteilungen von Unte / Attorneys, Judges, Court Clerks, Legal Departments in Companies,
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
1;Vorwort;8
2;Inhaltsübersicht;10
3;Abkürzungsverzeichnis;12
4;Abgekürzt zitierte Literatur;24
5;Einleitung;26
5.1;I. Die Prozesskostensicherheit im internationalen Zivilprozess (§§ 110–113 ZPO);42
5.2;II. Die Berücksichtigung ausländischer Rechtshängigkeit im deutschen Zivilprozess (internationale Rechtshängigkeit) (§ 261 ZPO);70
5.3;III. Der Nachweis und die Feststellung ausländischen Rechts im deutschen Zivilprozess (§ 293 ZPO);84
5.4;IV. Die Anerkennung ausländischer Zivilurteile (§ 328 ZPO);106
5.5;V. Die Vollstreckbarerklärung ausländischer Zivilurteile (§§ 722, 723 ZPO);230
5.6;VI. Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche (§ 1061 ZPO);280
5.7;VII. Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union (11. Buch der ZPO, §§ 1067–1109 ZPO);326
5.8;VIII. Texte zum 11. Buch der ZPO;468
5.8.1;1. Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000;468
5.8.2;2. Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen;479
5.8.3;3. Richtlinie 2003/8/EG zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (Prozesskostenhilferichtlinie);489
5.8.4;4. Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen;499
5.8.5;5. Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens;511
5.8.6;6. Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen;525
6;Stichwortverzeichnis;538