Schubert / Wirth / Trierweiler | Landesbesoldungsrecht für Nordrhein-Westfalen | Loseblattwerk | sack.de

Loseblattwerk, Deutsch, 3180 Seiten, LOSEBL, Format (B × H): 212 mm x 232 mm, Gewicht: 4610 g

Schubert / Wirth / Trierweiler

Landesbesoldungsrecht für Nordrhein-Westfalen

Kommentar. Loseblattgrundwerk mit 111. Aktualisierung (Stand Dezember 2024) zur Fortsetzung

Loseblattwerk, Deutsch, 3180 Seiten, LOSEBL, Format (B × H): 212 mm x 232 mm, Gewicht: 4610 g

ISBN: 978-3-7922-0151-0
Verlag: Verlag W. Reckinger


Der im Jahr 1958 begründete Kommentar vereint alle besoldungsrechtlichen Vorschriften und ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugriff für die Praxis. Ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und Beispiele enthält er alle Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zum Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und hilft, Unklarheiten schnell zu klären.

Durch regelmäßige Aktualisierungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Schubert / Wirth / Trierweiler Landesbesoldungsrecht für Nordrhein-Westfalen jetzt bestellen!

Zielgruppe


Sachbearbeiter in den nordrhein-westfälischen Besoldungsstellen, Landes- und Kommunalbeamte, Gerichte

Weitere Infos & Material


Gliederung des Werkes:

Band I

- Landesbesoldungsrecht
- Bundesbesoldungsrecht
- Kindergeldrecht nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

Band II
- Kommentar zum Bundesbesoldungsgesetz
- Übergangsrecht Bundesbesoldungsgesetz
- Übergangsrecht Professoren u. a.
- Rechtsvorschriften zum Beamten- und Besoldungsrecht

Band III
- Verwaltungsvorschriften
- Rechtsprechung


Kommentar, begründet von Günter Schubert und Heinz Joachim Wirth, fortgeführt von Eberhard Pilz, unter Mitarbeit von Udo Kolbe, aktuell bearbeitet von Ltd. Ministerialrat Dr. Tobias Trierweiler, Regierungsdirektor Gero Kordt, Regierungsrätin Kathrin Möllmann, Regierungsrat Markus Spitz und Ministerialrätin Ulrike Wellpott. Alle aktuellen Bearbeiter sind in der für das finanzielle Dienstrecht zuständigen Abteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen tätig.


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