Buch, Deutsch, Latin, 250 Seiten, PB, Format (B × H): 240 mm x 170 mm, Gewicht: 548 g
Texte der lateinischen und deutschen Druckausgaben
Buch, Deutsch, Latin, 250 Seiten, PB, Format (B × H): 240 mm x 170 mm, Gewicht: 548 g
ISBN: 978-3-8107-9307-2
Verlag: Bernardus Verlag
Die Statuten der Oberdeutschen Zisterzienserkongregation von 1733:
zu ihrer Entstehungsgeschichte
1733 wurden auf dem Nationalkapitel in Kaisheim die Statuten der Oberdeutschen Zisterzienserkongregation verabschiedet und am 10. Januar 1735 durch den Generalabt von Cîteaux genehmigt. Die in einer lateinischen und einer deutschen Fassung gedruckten Ausgaben, die hier ediert werden, stehen am Ende einer langen Entwicklung.
Mit der Bildung eines Generalvikariats der Zisterzienserklöster für den oberdeutschen Raum auf dem Kapitel in Fürstenfeld 1595 war als wesentliche Voraussetzung für die Reform der Klöster anstelle des durch die reformatorischen Klosteraufhebungen vielfach unterbrochenen traditionellen Filiationssystems ein regionaler Zusammenschluss geschaffen worden. Nach mehreren vergeblichen Anläufen kam es unter Abt Thomas von Salem (1615-47), dem Generalvikar des oberdeutschen Generalvikariats, 1617/18 innerhalb des oberdeutschen Generalvikariats zur Bildung einer Kongregation, als deren Raum von Anfang an der Bereich des gesamten oberdeutschen Generalvikariats angestrebt wurde. 1619 wurde diese zunächst nur wenige Klöster umfassende Kongregation vom Generalabt bestätigt und 1623 vom Generalkapitel anerkannt. Das Generalkapitel erteilte den Äbten von Salem, Kaisheim und Aldersbach zugleich den Auftrag, die Äbte des Gene-ralvikariats zu einem Kapitel einzuberufen und eine entsprechende Kongregation zu errichten.
1624 wurde dann auch die Kongregation auf dem Provinzkapitel in Salem auf das oberdeutsche Generalvikariat ausgedehnt und damit eigentlich neu gegründet. Mit der Aufteilung in vier Provinzen und mit der Bestellung eines Präses bzw. Generalvikars als Haupt der Kongregation wurden die organisatorischen Strukturen der Kongregation geschaffen. Auf den folgenden Provinzkapiteln 1626 und 1627 galt es dann, in Statuten daneben die Lebensweise und die asketische Lebensgestaltung in den Klöstern der Kongregation im Sinne der Gemeinsamkeit zu regeln. Wichtigste Grundlage für diese Statuten waren die von den Klöstern der oberdeutschen Provinz unter Vorsitz des Generalabtes Edmund de la Croix (1584-1604) 1595 in Fürstenfeld erarbeiteten Reformstatuten für die Klöster des oberdeutschen Generalvikariats. Daneben wurden Beschlüsse der Generalkapitel und die polnischen Reformstatuten von 1580 herangezogen. Von entscheidender Bedeutung waren nicht zuletzt die einschlägigen Bestimmungen des Konzils von Trient.
P. Johannes Muottelsee von Kloster Salem, der Kaisheimer Prior P. Sebastian Lang und der Aldersbacher Prior P. Caspar Landtmann erarbeiteten im Sommer 1625 einen Entwurf, der 1626 den zum Provinzkapitel in Kaisheim versammelten Äbten vorgelegt wurde. Auf dem Kapitel, das vom 1. bis 8. September 1626 tagte, wurde der von der Arbeitsgruppe erstellte Text intensiv beraten und schließlich ad experimentum verabschiedet. Zum Ende des Kapitels erhielt daher jedes Kloster der Kongregation ein Exemplar der Statuten. Außerdem schickte die Kongregation den von ihr beschlossenen Text zur Genehmigung an den Generalabt Pierre Nivelle (1626–35) und das Generalkapitel.
Auch wenn der Text der Statuten somit bereits mit Abschluss des Kapitels 1626 im Wesentlichen feststand, wurde auf dem folgenden Provinzkapitel, das ab 1. September 1627 in Salem stattfand, der Text erneut beraten und schließlich verbessert und ergänzt. Am Ende der Beratungen von 1627 beschlossen die Äbte die Statuten und versprachen deren Einführung in ihren Klöstern.
Auch diesmal wurden die Statuten dem Generalabt zugeleitet. Nachdem auf dem Generalkapitel im Mai 1628 für die in der Kongregation umstrittene Frage der iura paternitatis, der Visitations- und Aufsichtsrechte der Vateräbte, eine Lösung gefunden werden konnte, erteilte dieses dem Generalabt den Auftrag, die Statuten der Oberdeutschen Kongregation im Sinne der uniformitas des Ordens und der Ordensgewohnheit zu überprüfen und erforderliche Änderungen vorzunehmen. Am 25. Oktober 1628 genehmigte der Generalabt die in einigen Punkten abgeänderten Statuten. Die Kongregation war mit diesen Änderungen allerdings nicht besonders zufrieden.
In der Folgezeit entwickelte sie ihre Statuten nach Diskussionen auf den Provinzkapiteln weiter. Sofern Beschlüsse gefasst wurden, die von den statuta abwichen, wurde dies in den jeweiligen Protokollen der Kapitel, den acta, vermerkt. Die Genehmigung des Generalabts wurde zu den Beschlüssen der Kapitel jeweils eingeholt. An der grundsätzlichen Gültigkeit der Statuten änderte sich damit aber nichts, wie das auf 1626/27 folgende Provinzkapitel in Schönthal 1642 ausdrücklich betonte.
Auf dem Provinzkapitel in Wettingen 1645 sah man grundsätzlichen Änderungsbedarf. Man bestimmte daher eine Kommission, die sich um eine Überarbeitung kümmern sollte. In der Kongregation standen aber schon bald andere Probleme im Vordergrund. Das Kapitel von 1645 hatte als Koadjutor für den betagten Abt Thomas von Salem in seiner Funktion als Präses und Generalvikar der Oberdeutschen Kongregation Abt Bernhard II. von Stams (1638-60) gewählt. Nach dem Tod des Salemer Abtes 1647 folgte dieser als Präses und Generalvikar der Kongregation nach. An seiner Stellung entzündeten sich Auseinandersetzungen in der Kongregation. Umstritten war auch das von ihm einberufene Provinzkapitel von Donauwörth 1652, bei dem ein Statutenentwurf vorlag, der sich freilich noch nicht entscheidend von der 1628 genehmigten Fassung unterschied.
Als Abschluss einer Visitationsreise des Generalabtes Claude Vaussin (1643/45-70) durch die oberdeutschen Klöster seines Ordens, die nicht zuletzt durch die nach 1652 zugespitzte Situation in der Kongregation verursacht worden war, fand dann vom 27. bis 30. August 1654 ein als Nationalkapitel bezeichnetes Provinzkapitel in Rottweil statt. Der Generalabt selbst führte den Vorsitz beim Kapitel. Die Statuten wurden geprüft, von einer neunköpfigen Kommission durchgesehen und schließlich in eine neue redaktionelle Form gebracht. Die neuen Statuten wurden nach Cîteaux geschickt und vom Generalabt am 8. April 1655 approbiert.
Auch wenn auf den folgenden Nationalkapiteln, wie die Äbteversammlungen der Kongregation ab 1654 bezeichnet wurden, einige Bestimmungen abgeändert wurden, waren die statuta Rottweilana von da an die Grundlage für das Leben der Kongregation und in den zur Kongregation gehörenden Klöstern. Die Statuten von 1626/27 gerieten damit aber nicht in Vergessenheit. 1715 erklärte das Nationalkapitel in Salem, wegen der Gefahr von Difformität und Verwirrung sollten die Texte von Salem 1627 und Rottweil 1654 exactissime eingehalten werden. Damit war schon eine Vorentscheidung getroffen worden, an den überlieferten Statuten festzuhalten. Die Rottweiler Statuten sollten aber, so das Nationalkapitel 1715 weiter, in den einzelnen Klöstern auf Unstimmigkeiten und Widersprüche untersucht und diese dem Generalvikar der Kongregation und den Generalvikaren der Provinzen zur Vorbereitung des nächsten Nationalkapitels mitgeteilt werden.
Das Nationalkapitel von 1733, das in Kaisheim vom 22. bis 24. September 1733 stattfand und, wie sich herausstellte, das letzte Kapitel der Oberdeutschen Kongregation überhaupt sein sollte, beschloss dann auch eine nur ganz wenig veränderte Fassung des Textes von Rottweil 1654. Auch wenn sich die Klosteranlagen der oberdeutschen Abteien, dem Zeitgeschmack folgend, in barockem Glanz präsentieren, hielt man in den Klöstern unverändert an der Reform und an der monastischen Disziplin fest. Man beschränkte sich in Kaisheim 1733 daher neben der Ergänzung durch inzwischen erfolgte Beschlüsse auf eine Verfeinerungen des lateinischen Textes. Genehmigt wurde diese Fassung der Statuten durch Generalabt Andochius Pernot (1727-48) am 10. Januar 1735.
Im Gegensatz zu 1627 – damals betrachtete man die Statuten als ganz interne Angelegenheit – wollte man nun, dass die inzwischen bewährten Statuten möglichst weit verbreitet würden. Dahinter stand sicher auch die Überlegung, dass damit die Statuten auch in den Klöstern selbst besser bekannt und beachtet würden. Allem Anschein nach veranlasste daher Abt Eugen Schmid von Waldsassen (1724-44), der damalige Generalvikar der bayerischen Provinz der Oberdeutschen Kongregation, wie nicht zuletzt seine Bestätigung vom 10. Juni 1735 zeigt, in der mit dem Kloster Waldsassen eng verbundenen Druckerei von Daniel Carl Witz († 1742), den ersten Druck der Statuten, der hier neu ediert wird. Diese Ausgabe wurde 1752 von Johann Gast(e)l in Stadtamhof, der mit Daniel Carl Witz bei mehreren Buchprojekten zusammengearbeitet hatte, in einer zweiten Auflage herausgegeben.
Das Nationalkapitel von 1733 in Kaisheim hatte anstelle des erkrankten Abtes Konstantin Miller von Salem (1725-1745) der Kaisheimer Abtes Rogerius II. Friesl (1723-1739) geleitet, der wohl auch dafür verantwortlich war, dass eine deutsche Fassung dieser Statuten veranlasst wurde. Diese deutsche Fassung war vor allem für die zahlreichen Nonnenklöster der Kongregation bestimmt, für die nicht nur die Bestimmungen der Statuten in gleicher Weise verbindlich waren wie für die Männerklöster, sondern auch die Bücher in lingua materna vorgeschrieben waren. Daher waren auch schon früher deutsche und französische Übersetzungen der jeweiligen Statuten angefertigt worden.
Der Druck der deutschen Ausgabe erfolgte wohl unmittelbar nach der Erstauflage der lateinischen Fassung bei der Nördlinger Druckerei Georg Gottfried Mundbach. 1752 wurde auch diese Fassung von Johann Gastel aus Stadtamhof verlegt.
Da nach 1733 kein weiteres Nationalkapitel stattfand, behielten die Kaisheimer Statuten bis zur Auflösung der meisten Klöster und damit der praktischen Aufhebung der Oberdeutschen Kongregation 1802/03 ihre Gültigkeit. Die verbliebenen Klöster der Kongregation wurden 1806 in der Schweizer Zisterzienserkongregation wieder zusammen gefasst.
Die heutige Mehrerauer Kongregation des Zisterzienserordens setzt die Tradition der Oberdeutschen Kongregation bzw. der Schweizer Kongregation fort. Daher galt in der Mehrerauer Kongregation der Geschichte der Oberdeutschen Kongregation und ihren Statuten immer ein ganz besonderes Interesse. Arbeiten über diese Themen wurden daher initiiert und tatkräftig unterstützt.
Die synoptische Veröffentlichung der Statuten in lateinischer und deutscher Sprache greift einen Wunsch auf, den Abt Dr. Kassian Lauterer von Mehrerau mehrfach zum Ausdruck brachte. Zu hoffen ist daher, dass diese Edition auch im Orden zu einer intensiven Auseinandersetzung mit der Entwicklung der Ordensgewohnheiten Anlass gibt.
Zielgruppe
Zisterzienser, Mönche, Leser von Quellentexten,