Schröder | GmbH und UG | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 286 Seiten

Reihe: Beck Professionell

Schröder GmbH und UG

Richtig gründen und führen
1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-406-69343-4
Verlag: Verlag C. H. Beck GmbH & Co. KG
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Richtig gründen und führen

E-Book, Deutsch, 286 Seiten

Reihe: Beck Professionell

ISBN: 978-3-406-69343-4
Verlag: Verlag C. H. Beck GmbH & Co. KG
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Der neue Ratgeber behandelt übersichtlich und leicht verständlich das gesamte Recht der GmbH. Der Aufbau orientiert sich dabei im Wesentlichen am „Lebensweg“ der Gesellschaft von der Gründung bis zur Abwicklung:
- Gründung, insbesondere Rechtsformwahl, Umwandlung, Ablauf der Gründung und die verschiedenen Möglichkeiten der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages,
- Rechtsstellung von Gesellschaftern (Versammlung, Information, Beendigung der Gesellschafterstellung) und Geschäftsführern (Bestellung, Anstellung, Haftung),

- Finanzierung der Gesellschaft (Kapitalaufbringung und -erhaltung, Gesellschafterdarlehen),
- Steuerrecht sowie
- Liquidation und Insolvenz der GmbH.
Viele hervorgehobene Muster und Beispiele für Vertragsgestaltungen ermöglichen die schnelle Umsetzung in die eigene Praxis. Hervorgehobene Tipps geben zusätzliche Hinweise und helfen, Fallstricke zu umgehen. Ein ausführliches Sachverzeichnis erleichtert den schnellen, gezielten Zugriff.
Von dem Buch profitieren alle, die eine GmbH gründen wollen oder eine Funktion in einem Unternehmen dieser Rechtsform – sei es als Geschäftsführer oder Gesellschafter – übernehmen.

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151. Kapitel

Grundlagen und Rechtsformwahl
I. Grundlagen des GmbH-Rechts
Die folgende Darstellung orientiert sich am „Leben“ einer GmbH von der Entscheidung für die Gründung der Gesellschaft über deren Bestehen bis hin zur Beendigung durch Liquidation oder Insolvenz. Sie soll als Handreichung für den Praktiker bei der Gründung einer Gesellschaft ebenso dienen wie bei der Übernahme einer Funktion als Geschäftsführer oder Gesellschafter in einer GmbH. 1. Erscheinungsformen der GmbH
Die GmbH ist die bei mittelständischen Unternehmen am weitesten verbreitete Rechtsform. Unternehmen, die in der Rechtsform einer GmbH geführt werden, umfassen dabei das gesamte Spektrum der Unternehmenslandschaft: Von der Ein-Personen-GmbH bis zum Großunternehmen ist alles vertreten. Manche GmbH sind Familienunternehmen, andere sind als Tochtergesellschaften in Unternehmensgruppen eingebunden. Auch der Staat bedient sich der GmbH als Rechtsform für wirtschaftliche Aktivitäten (wie etwa bei Stadtwerken oder Wirtschaftsförderungsgesellschaften). Ferner kommt die GmbH auch als Rechtsform für gemeinnützige Tätigkeiten vor, so etwa beim Betrieb von Krankenhäusern oder Kindertagesstätten. Die Bedeutung der GmbH hat noch zugenommen, seitdem der Gesetzgeber seit dem 1.11.2008 die Möglichkeit eröffnet hat, eine GmbH auch mit weniger als EUR 25.000,– Stammkapital zu gründen (dann in der Variante der Unternehmergesellschaft). Damit ist die Rechtsform auch für Unternehmen mit einem sehr geringen Kapital grundsätzlich interessant. 162. Vor- und Nachteile
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und als solche eine sogenannte juristische Person. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich wie eine natürliche Person am Rechtsverkehr teilnimmt. Sie schließt Verträge und erwirbt Eigentum. Sie ist als juristisch eigenständige Person von der Person ihrer Gesellschafter und Geschäftsführer strikt zu trennen. Ein Vertrag mit der GmbH begründet für den Vertragspartner lediglich einen Anspruch gegen die GmbH, nicht aber gegen den Gesellschafter oder Geschäftsführer. Der Vorteil der GmbH wird vor allem in der Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen gesehen (§ 13 GmbHG). Auf der anderen Seite sind jedoch hinsichtlich der Gründung und Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung besondere rechtliche Vorgaben zu beachten. Der Gründer sollte sich vor allem klarmachen, dass das Vermögen der GmbH strikt vom Privatvermögen der Gesellschafter zu trennen ist. Das gilt insbesondere auch bei der Ein-Personen-GmbH. 3. Rechtliche Grundlagen
Grundlage des GmbH-Rechts ist das GmbH-Gesetz (GmbHG). Dieses Gesetz datiert ursprünglich vom 20.5.1898. Seitdem ist es natürlich mehrfach reformiert worden. Die letzte grundlegende Änderung erfuhr das GmbHG durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG), das zum 1.11.2008 in Kraft getreten ist. Neben den Bestimmungen des GmbHG sind für den Unternehmer vor allem die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und teilweise auch des Aktiengesetzes (AktG) von Bedeutung. Große materielle Bedeutung haben natürlich auch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). II. Die Wahl der richtigen Rechtsform
Bei der Gründung des Unternehmens müssen sich die Gründer für eine Rechtsform entscheiden. Dafür stellt das Gesellschaftsrecht eine Reihe von Alternativen zur Verfügung. Eine dieser Alternativen ist die GmbH. Die Frage der Rechtsformwahl kann sich aber auch bei bestehenden Unternehmen stellen. Hier kann eine einmal gewählte Rechtsform 17nicht mehr optimal sein, so dass zu prüfen ist, ob ein Wechsel in eine andere Rechtsform geboten ist (vgl. hierzu S. 37 ff.). 1. Grundlagen
Grundsätzlich unterscheidet man im Gesellschaftsrecht die von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten Rechtsformen in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll bei Personengesellschaften die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter im Vordergrund stehen. Kapitalgesellschaften sind dagegen als Unternehmen für die Sammlung größerer Kapitalmengen gedacht, um auch Großinvestitionen realisieren zu können. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese Grundvorstellung in der Praxis keine nennenswerte Rolle spielt: Es gibt durchaus Personengesellschaften, die zur Sammlung großer Kapitalmengen eingesetzt werden (Beispiel: Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR oder GmbH & Co. KG) und Kapitalgesellschaften, die über kaum Kapital verfügen (Beispiel: Unternehmergesellschaft (UG)). Als wichtigste Personengesellschaften kennt das deutsche Recht die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Als Kapitalgesellschaften gibt es neben der GmbH vor allem die Aktiengesellschaft (AG) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Ferner gibt es noch die Genossenschaft (e.G.). Neben den Rechtsformen des deutschen Rechts stehen auch ausländische Gesellschaftsformen grundsätzlich zur Verfügung. Unter diesen hat vor allem die private company Limited by shares (Ltd) aus dem englischen Recht eine erhebliche Bedeutung für die Rechtspraxis in Deutschland. Um sich bei der Gründung für die passende Unternehmensform zu entscheiden oder um die Frage zu prüfen, ob ein Wechsel der Rechtsform angezeigt ist, muss sich der Unternehmer über die Kriterien klar werden, die für diese Entscheidung maßgeblich sind: 18Checkliste Kriterien für die Rechtsformwahl Haftungsverhältnisse In welchem Umfang werden vor allem die Gesellschafter vor der Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft geschützt? Kapitalaufbringung Welche Möglichkeiten hat die Gesellschaft, sich mit Eigen- und Fremdkapital zu versorgen? Steuerrecht Welche steuerrechtlichen Rahmenbedingungen gibt es für die jeweils gewählte Rechtsform? Mitbestimmung Welche Mitbestimmungsrechte haben die Arbeitnehmer? Publizität Welche Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft müssen veröffentlicht werden? Im Folgenden werden die jeweiligen Charakteristika sowie Vor- und Nachteile der GmbH in Bezug auf die genannten Kriterien der Rechtsformwahl dargestellt. Ob eine GmbH oder UG die „richtige“ Rechtsform ist, bleibt eine Frage des Einzelfalles. 2. Haftungsverhältnisse
Durch die Wahl der Rechtsform soll in der Regel eine persönliche Haftung der Gesellschafter vermieden werden. Wesentliches Merkmal der GmbH ist, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist (§ 13 GmbHG). Die Gesellschafter haften also grundsätzlich nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das Vermögen der Gesellschaft steht aber unabhängig von der Höhe des Stammkapitals zur Befriedigung von Ansprüchen der Gläubiger zur Verfügung. Daher ist es besonders wichtig, zwischen dem Vermögen der Gesellschafter und dem Vermögen der Gesellschaft zu trennen. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen: In der Gründung der GmbH haften die Handelnden nach § 11 GmbHG bis zur Eintragung der Gesellschaft. Ferner haften die Gesellschafter für eine ordnungsgemäße Aufbringung und die Erhaltung des Stammkapitals. 19Darüber hinaus gibt es die Haftung für den sogenannten Existenzvernichtenden Eingriff. Dabei handelt es sich allerdings um seltene Ausnahmefälle. Hier haften die Gesellschafter im Wesentlichen in Fällen des Missbrauchs der Rechtsform und bei der Entziehung von Vermögenswerten zu Lasten der Gläubiger. Grundsätzlich bleibt es bei der GmbH bei der Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Aus der Sicht des Gründers ist jedoch zu beachten, dass die Haftungsbeschränkung für bestimmte Verbindlichkeiten praktisch ins Leere geht: Eine Bank wird der neu gegründeten GmbH im Regelfall nur einen Kredit geben, wenn angemessene Sicherheiten gestellt werden. Hier kommt dann meist nur die persönliche Bürgschaft des Gründers in Betracht. Möglicherweise wird auch der Vermieter einer Immobilie im Einzelfall darauf bestehen, dass der Gesellschafter selbst Partei des Mietvertrages wird. Eine Haftungsbeschränkung bezieht sich also im Ergebnis auf solche Verbindlichkeiten, für die im Regelfall keine Sicherheiten gestellt werden. Das sind vor allem Verbindlichkeiten aus laufenden Kosten, wie etwa Arbeitsverhältnisse und Ansprüche von Lieferanten. Ferner schützt die GmbH vor allem vor Haftungsansprüchen von Kunden oder Dritten. Im Ergebnis kann man festhalten, dass die GmbH unter dem Gesichtspunkt der Haftungsbeschränkung vor allem dann zu empfehlen ist, wenn mit dem Geschäft besondere Haftungsrisiken verbunden sind. Begrenzung von unternehmerischen Risiken Die A-GmbH betreibt eine KfZ-Werkstatt. Um ein neues Geschäftsfeld zu erschließen, möchte das Unternehmen jetzt auch das Tuning von Fahrzeugen anbieten. Dabei...



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