Schröder / Fiala / Helf | Instandhaltung von Stahlbeton | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 768 Seiten

Reihe: Wissen und Praxis

Schröder / Fiala / Helf Instandhaltung von Stahlbeton

Anleitung zur sachkundigen Planung und Ausführung
9. überarbeitete und erweiterte Auflage 2024
ISBN: 978-3-381-12853-2
Verlag: expert verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Anleitung zur sachkundigen Planung und Ausführung

E-Book, Deutsch, 768 Seiten

Reihe: Wissen und Praxis

ISBN: 978-3-381-12853-2
Verlag: expert verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Das Baustellenfachpersonal für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen wird in Deutschland seit 1985 in SIW-Lehrgängen (Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen), denen ein entsprechendes Handbuch zu Grunde liegt, geschult und geprüft. Auch viele Planungsingenieure und Architekten haben diese Lehrgänge besucht und verwenden das SIW-Handbuch als Arbeitsgrundlage, weil hier Grundwissen für derartige Arbeiten vermittelt wird. Die Aufgaben und Anforderungen der Instandsetzungs-Richtlinie sowie der TR Instandhaltung werden für diese Personengruppen hierbei jedoch nicht ausreichend abgedeckt. Deshalb wurde ein Weiterbildungsprogramm zum ,,Sachkundigen Planer' entwickelt, dessen Inhalt in diesem Buch wiedergegeben, ergänzt, ausgebaut und mit zahlreichen Abbildungen anschaulich gemacht wird. Hieran haben ausschließlich Sachverständige und Fachreferenten mitgewirkt, die über vieljährige Erfahrung aus Entwicklung, Planung, Praxis, Forschung und Lehre auf diesem Arbeitsgebiet verfügen.

Dipl.-Ing. Manfred Schröder ist freier Architekt, Sachverständiger und Fachdozent.

Schröder / Fiala / Helf Instandhaltung von Stahlbeton jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


1.3 Regelwerke
1.3.1 DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ (Instandsetzungs-Richtlinie)
Diese Richtlinie besteht aus den Teilen Teil 1: Allgemeine Regelungen und Planungsgrundsätze Teil 2: Bauprodukte und Anwendung Teil 3: Anforderungen an die Betriebe und Überwachung der Ausführung Teil 4: Prüfverfahren Im Teil 1 ist unter 3 „Planung 3.1 Allgemeines“ zu lesen: (1) Mit der Beurteilung und Planung von Schutz- und Instandsetzungsarbeiten muss ein sachkundiger Planer beauftragt werden, der die erforderlichen besonderen Kenntnisse auf dem Gebiet von Schutz und Instandsetzung bei Betonbauwerken hat. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Planung einer Instandsetzungsmaßnahme in gleicher Weise Kompetenz, Kenntnisse und Sorgfalt erfordert wie ein Neubau. Dementsprechend wurden seit Beginn der neunziger Jahre für Architekten und Bauingenieure geeignete Lehrgänge zur Weiterbildung angeboten, um zur Wahrnehmung solcher Aufgaben die Voraussetzungen zu schaffen. Inzwischen werden an ausgewählten Weiterbildungsstätten Zertifikatslehrgänge und Prüfungen nach der „Ausbildungs-, Prüfungs- und Weiterbildungsordnung (APWO-SKP)“ des „Ausbildungsbeirats Sachkundiger Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen beim Deutschen Institut für Prüfung und Überwachung e. V. (ABB-SKP)“ durchgeführt. Für die weitere Gültigkeit des Zertifikats muss alle 3 Jahre der Nachweis einer Weiterbildung erfolgen. Im Teil 3 der Richtlinie wird unter 1.2.4 „Baustellenfachpersonal“ gefordert: Auf jeder Baustelle muss ein geschulter, insbesondere handwerklich ausgebildeter Fachmann des Unternehmens ständig anwesend sein, der je nach Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad der Schutz- und Instandsetzungsmaßnahme betontechnische und entsprechende andere baustofftechnische Kenntnisse, Fertigkeiten und praktische Erfahrung besitzt. Die Befähigung für Arbeiten nach dieser Richtlinie muss der Überwachungsstelle durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden. Hierbei handelt es sich um den sogenannten SIVV-Schein (Schützen, Instandsetzen, Verbinden, Verstärken), der seit 1985 nach einem zweiwöchigen Lehrgang und entsprechender Prüfung an verschiedenen Ausbildungsstätten des Bauhandwerks und der Bauindustrie in der BRD erworben werden kann und für den ebenfalls alle 3 Jahre der Nachweis einer Weiterbildung erbracht werden muss. Der Ausbildungsbeirat führt inzwischen die Bezeichnung „Schutz und Instandsetzung im Betonbau“. In der Instandsetzungs-Richtlinie werden folgende vier Instandsetzungsprinzipien aufgeführt:   R Korrosionsschutz durch Wiederherstellung des alkalischen Milieus (Repassivierung) W Korrosionsschutz durch Begrenzung des Wassergehaltes im Beton C Korrosionsschutz durch Beschichtung (Coating) der Bewehrung K Kathodischer Korrosionsschutz   Die Beschreibung dieser Prinzipien geht eigentlich über die Angaben in einer Richtlinie hinaus und entspricht eher einem Lehrbuch. Im Laufe der Jahre wurde das Regelwerk durch verschiedene Ergänzungsschreiben korrigiert, ohne dass eine Neuauflage erfolgte. Auf Einzelheiten der Planung und Ausführung gemäß den Regelwerken wird in den folgenden Kapiteln, bezogen auf die verschiedenen Gewerke, wie bereits zum Ausdruck gebracht, gezielt eingegangen. 1.3.2 Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung)
Die TR besteht vorerst aus den Teilen: Teil 1 Anwendungsbereich und Planung der Instandhaltung Teil 2 Merkmale von Produkten oder Systemen für die Instandsetzung und Regelungen für deren Verwendung Das Regelwerk ersetzt weite Teile der Instandsetzungs-Richtlinie von Oktober 2001. Unter 1 „Anwendungsbereich“ ist zu lesen: (1) Diese technische Regel gilt in Verbindung mit der DAfStb-RL SIB. In dieser technischen Regel nicht genannte Sachverhalte, die in der DAfStb-RL SIB enthalten sind, insbesondere die Regelungen in Teil 3, gelten insofern weiter. Die Regelungen der TR haben Vorrang vor der DAfStb-RL SIB. Dieser Sachverhalt erschwert selbstverständlich die Arbeit mit diesen beiden Regelwerken. Es ist deshalb zu hoffen, dass beide Regelwerke in absehbarer Zeit zusammengeführt werden.   Unter 2 „Annahmen und Voraussetzungen“ wird ausgeführt: Diese Technische Regel setzt voraus, dass jede Instandhaltungsmaßnahme (Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Verbesserung) geplant wird und dass die Planung durch einen sachkundigen Planer (SKP) durchgeführt wird und die Ausführung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen nach einem Instandsetzungsplan durch einen SKP begleitet wird. Unter 3 „Grundsätze für die Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken“ ist zu lesen: (1) Mit der Beurteilung und Planung von Instandhaltungsmaßnahmen muss ein SKP beauftragt werden, der die erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich des Erkennens und Bewertens von Mängeln und Schäden an Betonbauwerken hat. ANMERKUNG: Die Festlegung erforderlicher Merkmale der Instandsetzungsprodukte und -systeme erfolgt durch den SKP. Damit gestaltet sich die Arbeit und Verantwortlichkeit des Sachkundigen Planers wesentlich umfangreicher, aufwändiger und risikoreicher als bisher.   In diesem Regelwerk wird die Klassifizierung über Altbetonklassen, die bereits aus den ZTV-W bekannt sind, in Tabelle 4 „Einordnung des Altbetons im Bereich der Instandsetzungsebene“ gegenüber DAfStb-RL SIB neu eingeführt.   6 „Instandsetzungsverfahren“ ersetzt DAfStb-RL SIB, Teil 1, Abschnitte 5 und 6. Unter 6.1 „Instandsetzungverfahren zum Schutz oder zur Instandsetzung von Schäden im Beton“ ist zu lesen: (1) In Tabelle 5 sind diejenigen Prinzipien und Verfahren bei Schäden im Beton in Anlehnung an DIN EN 1504-9 aufgeführt, die nach dieser Technischen Regel angewendet werden dürfen. Hierbei handelt es sich um die Prinzipien Schutz gegen das Eindringen von Stoffen Regulierung des Wasserhaushaltes im Beton Reprofilierung und Querschnittsergänzung Verstärkung des Betontragwerks Erhöhung des physikalischen Widerstands Erhöhung des Widerstands gegen chemischen Angriff Unter 6.2 „Instandsetzungverfahren zum Schutz oder zur Instandsetzung von Bewehrungskorrosion“ wird ausgeführt: (1) In Tabelle 6 sind diejenigen Prinzipien und Verfahren zur vorbeugenden Abwehr von Korrosionsschäden bzw. zur Unterdrückung bereits ablaufender Korrosionsprozesse an der Bewehrung in Anlehnung an DIN EN 1504-9 aufgeführt, die nach dieser Technischen Regel angewendet werden dürfen. Hierbei handelt es sich um die Prinzipien Erhalt oder Wiederherstellung der Passivität Erhöhung des elektrischen Widerstands Kathodischer Schutz Das Prinzip 9. der DIN EN 1504-9 „Kontrolle kathodischer Bereiche“ wurde nicht übernommen, da es für nicht durchführbar angesehen wird. Somit werden insgesamt neun Vefahren in der TR aufgeführt. Auch für die TR gilt, dass weitere Regelungen und Details in den folgenden Kapiteln berücksichtigt werden. 1.3.3 Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)
Die den Verwaltungsvorschriften der einzelnen Bundesländer zugrunde liegende MVV verweist auf die TR sowie die DAfStb-RL SIB.   Ausgabe 2020/1 enthält A Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke zu beachten sind B Technische Baubestimmungen für Bauteile und Sonderkonstruktionen, die zusätzlich zu den in Teil A aufgeführten Technischen Baubestimmungen zu beachten sind C Technische Baubestimmungen für Produkte, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen, und für...



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.