E-Book, Deutsch, 322 Seiten, E-Book
Reihe: Haufe Fachbuch
Schnabel Trainingsbuch für die zertifizierte WEG-Verwaltung
2. aktualisierte und erweiterte Auflage 2025
ISBN: 978-3-648-19360-0
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Über 500 Fragen und Antworten
E-Book, Deutsch, 322 Seiten, E-Book
Reihe: Haufe Fachbuch
ISBN: 978-3-648-19360-0
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Peter-Dietmar Schnabel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er berät Hausverwalter, Wohnungseigentümer und Beiräte beim Haus- und Grundbesitzerverein Freiburg.
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5 Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung
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Wo wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt?
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Beim örtlich zuständigen Notariat.
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Beim örtlich zuständigen Grundbuchamt.
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Beim örtlich zuständigen Bauordnungsamt.
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Was ist Aufgabe der Abgeschlossenheitsbescheinigung?
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Sie bestätigt, dass die Sondereigentumseinheiten gegenüber dem gemeinschaftlichen Eigentum abgeschlossen sind.
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Sie regelt die Grenzen des Grundstücks der Wohnungseigentumsanlage.
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Sie regelt das Zusammenleben der Wohnungseigentümer.
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Welche Unterlagen sind Grundlage für die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
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Grundrisse sämtlicher Stockwerke.
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Längsschnitt des Gebäudes.
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Außenansicht des Gebäudes.
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Entwässerungsplan.
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Lageplan des Grundstücks.
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Wie ist im Aufteilungsplan Sondereigentum zu kennzeichnen?
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Die zum Sondereigentum gehörenden Flächen in und außerhalb des Gebäudes müssen farblich umrandet sein.
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Alle zu demselben Sondereigentum gehörenden Räume und Teile des Grundstücks sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.
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Die jeweiligen Räume des Sondereigentums müssen mit einer Zweckbestimmung gekennzeichnet sein.
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Welche Informationen können dem Aufteilungsplan entnommen werden?
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Die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile.
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Der ordnungsgemäße bauliche Zustand der Außenfassade mit Lage und Größe von Fenstern und Eingangstüren.
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Geschosshöhe und lichte Raumhöhe.
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Der Nutzungszweck der im Sondereigentum stehenden Räume.
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Kennzeichnung der Flächen, an denen ein Sondernutzungsrecht besteht.
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Kennzeichnung und Maße von Stellplätzen.
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Kennzeichnung und Maße außerhalb des Gebäudes liegender Sondereigentumsflächen.
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Was gehört zu den Aufgaben der Teilungserklärung?
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Sprachliche Zuordnung der Räume und Freiflächen, die zu einem Sondereigentum gehören.
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Zuweisung eines bestimmten Miteigentumsanteils des Sondereigentums.
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Definition der Zweckbestimmung von Räumen und Freiflächen.
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Die Teilungserklärung bezeichnet die Räume im Erdgeschoss der Wohnungseigentumsanlage als Teileigentum. Im Teilungsplan ist in den Räumen die Bezeichnung Büro eingetragen. Wie können die Räume im Erdgeschoss genutzt werden?
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Die detaillierte Regelung im Teilungsplan ist maßgeblich. Die Zweckbestimmung als Büro ist verbindlich.
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Für die Zweckbestimmung ist nur die Teilungserklärung maßgeblich. Eine Beschränkung auf die Nutzung als Büro besteht daher nicht.
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Grundsätzlich gilt die Zweckbestimmung mit dem Nutzungszweck Büro. Die Wohnungseigentümer können jedoch durch Mehrheitsbeschluss eine weitergehende Nutzung genehmigen.
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In der Teilungserklärung wird eine Wohnung beschrieben wie folgt: »Wohnung Nr. 8 im Erdgeschoss verbunden mit dem Sondereigentum an sämtlichen Räumen der Wohnung samt Kellerraum Nr. 8 im Untergeschoss.« Im Aufteilungsplan ist ein Kellerraum, der mit der Nr. 8 gekennzeichnet ist, nicht enthalten. Dort finden sich nur Kellerräume, die mit Nrn. 1 bis 7A, und 7B gekennzeichnet sind. Welcher Kellerraum gehört in dieser Situation zur Wohnung Nr. 8?
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Es liegt offensichtlich ein Schreibfehler vor, zum Sondereigentum der Wohnung Nr. 8 gehört offensichtlich der Kellerraum 7B.
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Es ist zwar kein Sondereigentum an einem Kellerraum Nr. 8 entstanden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss jedoch die Nutzung des Kellerraums Nr. 7B durch den Eigentümer der Wohnung Nr. 8 dulden.
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Es ist kein Sondereigentum an einem Kellerraum Nr. 8 entstanden. Soweit der Kellerraum Nr. 7B keinem anderen Sondereigentum zugewiesen ist, entsteht gemeinschaftliches Eigentum. Ein Anspruch auf die Nutzung dieses gemeinschaftlichen Eigentums allein vom Eigentümer der Wohnung Nr. 8 besteht nicht.
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Was gilt für die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
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Die Gemeinschaftsordnung ist Bestandteil einer Teilungserklärung.
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Die Gemeinschaftsordnung besteht aus Vereinbarungen, die für alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft verbindlich sind.
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Mit dem Erwerb eines Sondereigentums stimmt der Erwerber allen Regelungen in der Gemeinschaftsordnung zu.
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Voraussetzung für die Zustimmung zur Gemeinschaftsordnung ist, dass der Erwerber die Gemeinschaftsordnung zuvor erhalten und gelesen hat.
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Was regelt die Gemeinschaftsordnung und für wen gilt sie?
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Die Gemeinschaftsordnung regelt wesentliche Angelegenheiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft.
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Die Gemeinschaftsordnung ist nur für die Wohnungseigentümer verbindlich, nicht für deren Mieter.
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Die Gemeinschaftsordnung ist auch für die Grundstücksnachbarn maßgeblich.
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Welche der folgenden Regelungen können wirksam in der Gemeinschaftsordnung vereinbart werden?
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Einführung eines Quorums für die Beschlussfähigkeit der Versammlung.
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Ausschluss des Stimmrechts eines Wohnungseigentümers, der sich mit mehr als einer Monatsrate mit seinen Hausgeldzahlungen in Verzug befindet.
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Beschränkung der zulässigen Vertreter in der Wohnungseigentümerversammlung auf Miteigentümer, den Verwalter, Verwandte und Ehegatten der Sondereigentümer.
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Haftung des Käufers eines Sondereigentums für Hausgeldschulden des Verkäufers.
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Regelung des Stimmrechts nach Sondereigentumseinheiten.
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Untersagung der Installation von Wallboxen in der Tiefgarage.
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Eine Regelung, wonach für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung zur Eigentümerversammlung die Absendung an die Anschrift, die dem Verwalter von dem Wohnungseigentümer zuletzt mitgeteilt wurde, genügt.
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Verbot der Installation von Parabolantennen auf Balkonen.
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Die Pflicht zur Erteilung einer Einzugsermächtigung an die Verwaltung für die Bezahlung des Hausgelds.
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Die Regelung, dass ein Garten nur als Ziergarten genutzt werden darf.
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Die Regelung, dass in einem Garten keine Bäume angepflanzt werden dürfen.
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Das Verbot, Hunde oder Katzen zu halten.
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Die Erlaubnis, Wohnungseigentum als Teileigentum zu nutzen und umgekehrt.
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Ein Verbot, das Sondereigentum zu vermieten.
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Wo wird die Höhe des Miteigentumsanteils eines Sondereigentums festgelegt?
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Im notariellen Kaufvertrag.
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In der Teilungserklärung im engeren Sinne.
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Im Katasterplan des Grundstücks.
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In der Gemeinschaftsordnung.
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Wer legt die Höhe der Miteigentumsanteile fest?
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Der bzw. die teilenden Eigentümer.
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Das Grundbuchamt.
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Der Notar.
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Wie wird die Höhe der Miteigentumsanteile bestimmt?
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Entsprechend der Nutzfläche des Wohnungs-/Teileigentums nach DIN 277.
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Entsprechend dem Verkehrswert des Wohnungs-/Teileigentums.
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Nach dem Willen des bzw. der teilenden Eigentümer.
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Wie können die Miteigentumsanteile eines Sondereigentums geändert werden?
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Durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer in notarieller Form.
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Durch notariellen Erwerbsvertrag zwischen den betroffenen Sondereigentümern.
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Durch Antrag beim Katasteramt.
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Wie kann eine Regelung in der Teilungserklärung geändert werden?
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Durch Vereinbarung aller Sondereigentümer.
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Durch Mehrheitsbeschluss in einer Wohnungseigentümerversammlung aufgrund einer Öffnungsklausel.
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In jedem Fall durch einen Beschluss im Umlaufverfahren, dem alle Wohnungseigentümer zustimmen.
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Wer muss bei der Änderung der Teilungserklärung durch eine Vereinbarung zustimmen?
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Alle eingetragenen Sondereigentümer.
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Der Verwalter.
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Die werdenden Wohnungseigentümer nach § 8 WEG.
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Der teilende Eigentümer allein aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung im Veräußerungsvertrag und in der Teilungserklärung.
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Wann müssen Grundpfandgläubiger einer Änderung der Teilungserklärung zustimmen?
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Wenn ein Sondernutzungsrecht begründet oder aufgehoben wird.
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Wenn ein Sondernutzungsrecht geändert oder übertragen wird.
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Wenn ein Teileigentum in Wohnungseigentum umgewandelt wir und umgekehrt.
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Grundpfandgläubiger müssen bei der Änderung der Teilungserklärung nicht zustimmen.
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Was ist Voraussetzung für die Entstehung von Sondereigentum an Räumen?
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Die Räume müssen vollständig abgeschlossen sein.
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Die Räume müssen Zugang zum gemeinschaftlichen Eigentum haben.
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Die Räume müssen in der Teilungserklärung als Sondereigentum bezeichnet werden.
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Die Räume...
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