E-Book, Deutsch, 164 Seiten
Reihe: Praxiswissen
E-Book, Deutsch, 164 Seiten
Reihe: Praxiswissen
ISBN: 978-3-667-12076-2
Verlag: Delius Klasing
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Die klare Struktur des Buches (Theorie- und Praxiswissen getrennt) und die anschaulichen Beispiele – im Seefunk zusätzlich in englischer Sprache – bereiten effizient und optimal auf die Prüfung vor. Das Lehrbuch wird ergänzt mit den amtlichen Seefunktexten und den offiziellen Fragenkatalog für SRC und UBI und ist daher auch zum Selbststudium hervorragend geeignet.
Das Lehrbuch beschreibt ausführlich das Weltweite Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS), in dem die digitale Kommunikation via UKW-DSC, AIS oder EPIRB eine Rolle spielt. Wichtig für Sportbootfahrer ist aber auch das Verhalten im Seenotfall, die Teilnahme am Revierfunk und Schleusenfunk, der Kontakt zur Radarberatung oder die alltägliche Kommunikation zwischen Schiffen untereinander.
Dieses Buch soll Spaß machen auf Seefunk und Kommunikation auf dem Wasser.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Theorie
GMDSS
Im Jahre 1896 begann das Zeitalter der kabellosen Kommunikation. Pioniere wie Guglielmo Marconi und Alexander Stepanowitsch Popow experimentierten erfolgreich mit der Übertragung von Morsesignalen. Aufgrund der schnell fortschreitenden Entwicklung konnten schon bald Schiffe mit Funkanlagen ausgestattet werden. Dadurch ergab sich zum Beispiel der Vorteil, die Schiffsankunft vorab telegrafisch zu melden. Bereits zehn Jahre später, auf der ersten internationalen Funkkonferenz in Berlin, wurden rechtliche Absprachen für Funkanlagen und Funkzeugnisse getroffen. Das Notzeichen SOS (safe our ships, später: safe our souls) wurde beschlossen. Von neu entstandenen Küstenfunkstellen wurden Mitteilungen über den Atlantik gemorst und unter anderem Linienschiffe mit Nachrichten für die Bordzeitung versorgt. Bis 1912 – Untergang der titanic – gab es weder eine Funkausrüstungspflicht noch eine Hörbereitschaft. Als Folge der Katastrophe wurde das Netz der Küstenfunkstellen ausgebaut, deren Aufgabe unter anderem das Abhören der Notfrequenzen war und bis heute ist. Den Anstoß für das Weltweite Seenot- und Sicherheitssystem (Global Maritime Distress and Safety System – GMDSS) gab unter anderem der Untergang der münchen im Jahre 1978. Obwohl die Funkausrüstung der münchen über dem üblichen Standard lag, versagte sie teilweise. Die Empfehlung des Seeamtes lautete nach der Katastrophe, das bestehende Seenotalarmsystem dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dabei ein automatisches, satellitengestütztes Seenotsystem in Betracht zu ziehen. Was ist GMDSS?
Das Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS) besteht aus technischen Einrichtungen, Dienststellen und Regeln für Notfälle und für die Sicherheit auf See. Es wurden das Sprechfunk- und das Kurzwelle-Fernschreibverfahren aus der bisherigen Praxis übernommen und durch ein digitales Alarmierungs- und Anrufverfahren ergänzt. Zudem wurden das bereits vorhandene NAVTEX-Funkfernschreibverfahren und der Inmarsat-Satellitenseefunk sowie das COSPAS-SARSAT-System in das neue Funksystem integriert. Zwei wichtige Grundsätze des GMDSS sind eine Alarmierung durch mindestens zwei voneinander unabhängige Systeme im Seenotfall sowie die automatisierte, digitale Alarmierung und Hörbereitschaft. Ein ausrüstungspflichtiges Schiff muss mindestens ausgestattet sein mit: einer Seenotfunkbake (EPIRB), die von jedem Ort der Welt im Notfall ein Notsignal an ein Satellitensystem übermittelt; einem UKW-Sprechfunkgerät mit DSC-Controller (Digitalem Selektivruf) mit automatischer Hörbereitschaft. Distresstaste am DSC-Controller Auch bei nicht ausrüstungspflichtigen Sportbooten wird das Prinzip der redundanten Alarmierung empfohlen. Alle wichtigen Informationen, die Funker früher zu verschiedenen Zeiten auf verschiedenen Frequenzen abhören und aufschreiben mussten, werden heute im Fall der digitalen schriftlichen Kommunikation automatisch an Bord gespeichert und stehen bei Bedarf zur Verfügung. Einteilung in Seegebiete
Im GMDSS wird die vorgeschriebene Funkausrüstung durch das Einsatzgebiet des Fahrzeuges bestimmt. Die Seegebiete werden nach der an den jeweiligen Küsten vorhandenen Funkversorgung eingeteilt. Es sind vier Seegebiete festgelegt: Seegebiet A1 Ein Gebiet innerhalb der Sprechfunkreichweite mindestens einer UKW-Küstenfunkstelle, die ununterbrochen für DSC-Alarmierungen zur Verfügung steht. Seegebiet A2 Ein Gebiet (ausgenommen Seegebiet A1) innerhalb der Sprechfunkreichweite mindestens einer Grenzwelle-Küstenfunkstelle, die ununterbrochen für DSC-Alarmierungen zur Verfügung steht. Seegebiet A3 Ein Gebiet (ausgenommen Seegebiete A1 und A2) innerhalb der Überdeckung geostationärer Inmarsat-Satelliten (70° N bis 70° S), die ununterbrochen für Alarmierungen zur Verfügung stehen. Seegebiet A4 Das Gebiet außerhalb der Seegebiete A1, A2 und A3 (die Polkappen). Zusammenfassung
SRC: 2, 3, 12, 13–15 Das Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS) besteht aus technischen Einrichtungen, Dienststellen und Regeln zur weltweiten Hilfe bei Seenotfällen und zur Sicherung der Schifffahrt. Eine Besonderheit ist die schnelle, automatisierte Alarmierung im Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfall. Darstellung der Seegebiete A1 bis A3 (mit UKW-Relaisstationen auf Bohrinseln) Der Umfang der technischen Einrichtung (auf einem ausrüstungspflichtigen Schiff) wird unter anderem durch die GMDSS-Seegebiete (engl. sea areas) geregelt. Das Seegebiet A1 liegt innerhalb der Sprechfunkreichweite einer UKW-Küstenfunkstelle, die ununterbrochen für DSC-Alarmierungen zur Verfügung steht. Die satellitengestützten Alarmierungssysteme im GMDSS sind das COSPASSARSAT- und das Inmarsat-System. Rechtliches
Damit die Funkkommunikation auf der ganzen Welt möglichst reibungslos und störungsfrei abgewickelt werden kann, bedarf es internationaler Übereinkommen und Regelungen. Da sich Funkwellen grenzenlos ausbreiten, muss dafür gesorgt werden, dass Telefongespräche mit dem Handy keinen Flugverkehr lahmlegen oder das Garagentor des Nachbarn nicht durch ein Babyfon geöffnet wird. Für die technischen Aspekte der Telekommunikation und Verfahrensvorschriften ist die International Telecommunication Union (ITU) zuständig. Alle drei bis vier Jahre wird eine Weltfunkkonferenz (WRC) abgehalten. Das Ergebnis dieser Konferenz ist in der jeweils aktuellen Ausgabe der Radio Regulations (RR) nachzulesen. Alle Vertragsstaaten sind verpflichtet, diese Änderungen in nationales Recht fortzuschreiben. In Deutschland erfolgt dies auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Radio Regulations heißen in Deutschland »Vollzugsordnung für den Funkdienst« oder kurz VO Funk. Ausrüstungsvorschriften werden auf internationaler Ebene von der International Maritime Organization (IMO) beschlossen. Die IMO ist unter anderem zuständig für die Ausweichregeln auf See, die Umweltschutzbedingungen (MARPOL) oder das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See – SOLAS (Safety of Live at Sea), das unter anderem die (Funk-)Ausrüstungspflicht regelt. In Deutschland sind zwei Behörden für die Belange des UKW-Seefunks zuständig. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz BNetzA, ist für die Genehmigung zum Betreiben einer Seefunkanlage zuständig. Auf Antrag wird eine Nummernzuteilung ausgestellt. Die rechtlichen Voraussetzungen leiten sich aus den Radio Regulations ab. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist für die Abnahme von Seefunkanlagen auf ausrüstungspflichtigen Schiffen und die Abnahme von Funkprüfungen für Seeleute zuständig. Die Grundlage für diese Tätigkeit leitet sich aus SOLAS ab. Das BSH hat die Abnahme von Prüfungen für Funkzeugnisse der Sportschifffahrt den Wassersportverbänden übertragen. Manual for Use by the Maritime Mobile and Maritime Mobile-Satellite Services (Maritime Manual) 2016, herausgegeben durch die ITU Neben dem BSH gibt es eine Reihe anderer Prüfstellen für die erforderliche technische Zulassung von Seefunkanlagen. In der Sportschifffahrt sind üblicherweise Funkanlagen mit CE-Kennzeichen im Einsatz. Ausrüstungspflichtige Schiffe benötigen für elektronische Anlagen das Zulassungszeichen mit dem Steuerradsymbol (Wheelmark). Beim Erwerb von Funkanlagen im Ausland oder über Internetauktionsseiten ist auf eine korrekte Kennzeichnung zu achten. Neben der fehlenden Zulassung kann es auch eine Abweichung der Kanalbelegung geben, was den nationalen Funkverkehr stören könnte. Zuteilungsurkunde
Eine Seefunk- beziehungsweise Schiffsfunkanlage darf nicht ohne Zuteilungsurkunde (Ship Station Licence) betrieben werden. Die Urkunde wird von der Bundesnetzagentur, Außenstelle Hamburg ausgestellt. Für den Antrag ist es nicht erforderlich, ein Funkzeugnis zu haben. Die Urkunde...