Sakurai | Die Burgherrschaft in der deutschen Feudalgesellschaft | Buch | 978-3-631-92106-7 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 504, 208 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 216 mm, Gewicht: 388 g

Reihe: Rechtshistorische Reihe

Sakurai

Die Burgherrschaft in der deutschen Feudalgesellschaft

Die Burgherrschaft der Grafen von Falkenstein im hochmittelalterlichen Bayern
1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-631-92106-7
Verlag: Peter Lang

Die Burgherrschaft der Grafen von Falkenstein im hochmittelalterlichen Bayern

Buch, Deutsch, Band 504, 208 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 216 mm, Gewicht: 388 g

Reihe: Rechtshistorische Reihe

ISBN: 978-3-631-92106-7
Verlag: Peter Lang


Das Buch hat zum Ziel, das Vorkommen der Burgherrschaft (châtellenie französischen Typs) in Deutschland aufzuzeigen und dabei die innere Struktur der Burgherrschaft zu untersuchen. Konkret greift der Autor vier Burgen, nämlich Neuburg, Falkenstein, Hartmannsberg und Hernstein, die im Besitz der Grafen von Falkenstein waren, heraus und versucht, die um diese Burgen akkumulierten Herrschaften als Burgherrschaft (châtellenie) zu begreifen. Dabei wird die innere Struktur jeder Burgherrschaft aufgezeigt.

Die Hauptquelle, auf die sich der Autor bei seiner Analyse stützt, ist der „Codex Falkensteinensis", der im Sommer 1166 im Kloster Herrenchiemsee in Oberbayern entstand.

Dieses Thema führt zu der wichtigen Erkenntnis, dass die Burgherrschaft auf der Entwicklungslinie von der Villikationsverfassung über die Burgherrschaft zur landesherrlichen Amtsverfassung steht. Der Verfasser begreift damit die Burgherrschaft als treibende Kraft der geschichtlichen Entwicklung.

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Weitere Infos & Material


?. Kapitel:Einleitung
?. Kapitel: Herrschaftsrechte der Grafen von Falkenstein
?. Kapitel: Burgherrschaft Neuburg an der Mangfall
?. Kapitel: Burgherrschaft Falkenstein
?. Kapitel: Burgherrschaft Hartmannsberg

?. Kapitel: Burgherrschaft Hernstein


Toshio Sakurai war Professor für Europäische Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Universität Kanazawa. Im Jahr 2000 promovierte er zum Dr. der Universität Tohoku. Von 2007 bis 2017 war er Lehrbeauftragter an derselben Universität. Seit 2017 ist er Emeritus an der Juristischen Fakultät der Universität Kanazawa.



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