Sailer | Klimaneutrale Unternehmen | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 130 Seiten

Reihe: nuggets

Sailer Klimaneutrale Unternehmen

Management, Steuerung, Technologien
1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-381-11343-9
Verlag: UVK Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Management, Steuerung, Technologien

E-Book, Deutsch, 130 Seiten

Reihe: nuggets

ISBN: 978-3-381-11343-9
Verlag: UVK Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Der Klimawandel ist in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit, der Geschäftspartner:innen und der Politik aktuell von zentraler Bedeutung. Zahlreiche Unternehmen versuchen, das Pariser Klimaziel in das Nachhaltigkeitsmanagement bzw. in die Unternehmenssteuerung zu integrieren. Dies wird dadurch motiviert, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral sein möchte. Der steigende Preis für CO2-Zertifikate, die EU-Regulatorien CSRD und die EU-Taxonomie sorgen dafür, dass zukünftig eine sehr hohe Transparenz darüber besteht, wie die Unternehmen ihre CO2-Emissionen managen und wie erfolgreich sie dabei sind. Dieses Buch ist eine kompakte, übersichtliche und einführende Darstellung, wie Unternehmen strategisch und operativ den Weg zur Klimaneutralität gehen sollen. Es fällt Praktiker:innen und auch Studierenden der Betriebswirtschaft und der Nachhaltigkeitswissenschaften schwer, dies sowohl konzeptionell als auch operativ zu erfassen. Dieser nuggets-Band wird hierbei Abhilfe leisten.

Prof. Dr. Ulrich Sailer ist Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Er leitet den Masterstudiengang Controlling und beschäftigt sich insbesondere mit dem Nachhaltigkeitscontrolling.

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2.3 Regulatorische Anforderungen
2.3.1 Herausforderungen der Regulatorik
Regulatorische Anforderungen haben einen erheblichen Einfluss auf den Umfang und die Ausgestaltung der ESG-Berichterstattung und der ESG-Steuerung. Die Zahl der regulatorischen Anforderungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Ein wichtiger Akteur ist dabei die Europäische Union. Zu nennen sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), die durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) rechtlich umgesetzt werden. Ein zweites Rahmenwerk der Europäischen Union ist die EU-Taxonomie, die ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zur Verfügung stellt. Diese Regelwerke tragen zur Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb der Europäischen Union und zu einer Klärung nachhaltiger Tätigkeiten bei. Sowohl die CSRD als auch die EU-Taxonomie umfassen verschiedene Nachhaltigkeitsthemen, darunter den Klimawandel. Für die Berichterstattung und das Management der THG-Emissionen sowie den Schutz des Unternehmens vor den Auswirkungen des Klimawandels gibt es zahlreiche Vorgaben. Die EU-Taxonomie ist seit dem Jahr 2023 umfassend gültig. Die CSRD wird ab 2024 schrittweise für verschiedene Unternehmensgrößenklassen eingeführt. Neben den von der Europäischen Union initiierten Nachhaltigkeitsstandards entwickelt auch das 2021 gegründete International Sustainability Standards Board (ISSB) mit Sitz in Frankfurt am Main internationale Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die IFRS S. Die beiden wichtigsten Nachhaltigkeitsregelwerke IRFS S und ESRS sollen möglichst aufeinander abgestimmt sein. So gibt es zwischen den klimabezogenen Regelungen IFRS S2 und den ESRS E1 eine Überleitungstabelle, um die Kompatibilität der beiden Regelwerke sicherzustellen. Die ESRS und die IFRS S sind noch nicht vollständig entwickelt und stellen für viele Unternehmen neue Anforderungen dar. Wesentlich älter ist der Berichtsstandard der Global Reporting Initiative (GRI), bei dem der erste Standard aus 2002 stammt. Die GRI-Richtlinien stellen eine Methodik zur Messung und Steuerung von Nachhaltigkeitsleistungen und ein Set an Indikatoren zur Verfügung. Der Standard wurde kontinuierlich weiterentwickelt und wurde zu einem weltweiten Quasi-Standard der Nachhaltigkeitsberichterstattung, ohne jedoch gesetzlich verpflichtend zu sein. Durch die neuen Standards ESRS und IFRS S wird sich die Bedeutung des GRI in Zukunft verändern. Die folgende Abbildung zeigt eine von BARC durchgeführte Befragung von über 260 überwiegend großen Unternehmen in Europa und Nordamerika im Jahr 2023. Sie verdeutlicht die erwartete zukünftige Bedeutung der Standards und den Unterschied zwischen Europa und Nordamerika. Zukünftig verwendeter ESG-Berichtsstandard in Europa und Nordamerika (Quelle: BARC 2023a, S. 19) Die Herausforderungen bei der Erfüllung der regulatorischen Berichtspflichten liegen nicht nur in den Berichtsinhalten, sondern sind zum Teil grundsätzlicher Natur. Dazu zählen die mangelnde Datenqualität und vielfältige Datenquellen ebenso wie fehlende personelle Ressourcen und mangelndes Bewusstsein in den betroffenen Abteilungen. Die folgende Abbildung aus der BARC-Studie zeigt die Bedeutung der wichtigsten Herausforderungen: Herausforderungen bei der ESG-Berichterstattung (Quelle: BARC 2023a, S. 32) 2.3.2 CSRD und EU-Taxonomie
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die EU-Taxonomie sind die wichtigsten ESG-Regelwerke auf europäischer Ebene. Sie enthalten zahlreiche Vorgaben für das Klimamanagement. Diese werden im Folgenden vorgestellt und hinsichtlich ihrer klimapolitischen Implikationen bewertet. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Die CSRD sieht eine Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor. Die ESRS wurden im Juli 2023 von der Europäischen Kommission verabschiedet. Die Offenlegungspflichten und inhaltlichen Anforderungen gehen weit über die bisherige ESG-Berichterstattung der meisten Unternehmen hinaus. Neben klimarelevanten Aspekten muss auch über Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biodiversität und Ökosysteme, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft berichtet werden. Neben Kennzahlen sind beispielsweise auch folgende Aspekte relevant: Wie wirkt sich Nachhaltigkeit auf das Geschäftsmodell aus? Welche Chancen und Risiken ergeben sich hierdurch? Wie lässt sich das Geschäftsmodell mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbaren? Welche Nachhaltigkeitsziele hat sich das Unternehmen gesetzt, welche Maßnahmen wurden ergriffen, und welche Ergebnisse wurden erzielt? Die CSRD ist die Rechtsgrundlage für die Umsetzung der ESRS. In Deutschland sind ca. 15.000 Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen. Die CSRD tritt in drei Stufen zwischen 2025 und 2027 in Kraft: 2025 (Bericht über das Geschäftsjahr 2024) große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie bestimmte Banken und Versicherungen, die bisher auch unter der NFRD berichtspflichtig waren 2026 (Bericht über das Geschäftsjahr 2025) große Unternehmen, bei denen zwei der drei Kriterien erfüllt sein müssen: mindestens 250 Mitarbeiter, Umsatz > 40 Mio. €, Bilanzsumme > 20 Mio. € 2027 (Bericht über das Geschäftsjahr 2026) kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen, bei denen zwei der drei Kriterien erfüllt sein müssen: mindestens 10 Mitarbeiter, Umsatz > 700.000. €, Bilanzsumme > 350.000 € Die Berichterstattung erfolgt im Lagebericht, so dass die Nachhaltigkeitsinformationen zeitgleich mit den Finanzinformationen veröffentlicht werden. Damit werden auch die Termine, zu denen die berichtspflichtigen Daten vorliegen müssen, an die Termine der Finanzberichterstattung angeglichen. Schließlich wird eine Prüfungspflicht durch externe Sachverständige oder Wirtschaftsprüfer eingeführt. Doppelte Wesentlichkeit Die inhaltlichen Anforderungen der CSRD gehen deutlich über die seit 2017 für große kapitalmarktorientierte Unternehmen geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) hinaus. Die CSRD ersetzt die NFRD und führt zugleich das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit ein. Bisher musste über das berichtet werden, was für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und des Geschäftserfolgs von Bedeutung ist (Outside-in) und zugleich Auswirkungen auf Umwelt- und Sozialaspekte hat (Inside-out). Mit der CSRD sind Themen berichtspflichtig, die bereits für eines der beiden Felder relevant sind. Die folgende Abbildung verdeutlicht die doppelte Wesentlichkeit: Doppelte Wesentlichkeit der CSRD (Quelle: eigene Darstellung) Neben den Themen, über die bei Wesentlichkeit berichtet werden muss, ist der Standard ESRS 2 generell zu berichten. ESRS-Standards Die ESRS beinhalten 12 Standards: zwei Querschnittsstandards, fünf Umweltstandards, vier Sozialstandards und einen Standard zur Governance. Die einzelnen Standards sind in folgender Abbildung dargestellt: Bestandteile der ESRS (Quelle: eigene Abbildung) Der themenspezifische Standard ESRS E1 enthält den Klimawandel betreffende Vorgaben. Entsprechend seiner hohen Bedeutung ist dieser Standard grundsätzlich von allen Unternehmen verpflichtend zu erfüllen. Ein Verzicht ist nur möglich, wenn der Klimawandel nachweislich nicht wesentlich für das Unternehmen ist, was ausführlich begründet werden muss und wohl nur selten der Fall sein wird. Sämtliche Standards sind in drei Bereiche unterteilt: Allgemeine Angaben (gemäß ESRS 2) Auswirkungen sowie Risiken und Chancen Metriken und Ziele Dies gilt auch für ESRS E1. Er enthält neun Offenlegungspflichten, ESRS E1-1 bis ESRS E1-9. Darüber hinaus enthält ESRS 2 verschiedene Offenlegungspflichten, die für alle themenspezifischen Standards gelten. In der folgenden Abbildung sind die Offenlegungspflichten den drei Bereichen zugeordnet: Offenlegungspflichten des ESRS E1 Klimawandel und die zugehörigen allgemeinen Angaben des ESRS 2 (Quelle: in Anlehnung an EFRAG, ESRS E1, S. 3, https://www.efrag.org/lab6, Abruf: 21.01.2024) Nach ESRS E1 ist über folgende klimarelevante Themen zu berichten: negative und positive Auswirkungen des Unternehmens...



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