E-Book, Deutsch, Band 8, 160 Seiten
E-Book, Deutsch, Band 8, 160 Seiten
Reihe: Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik/Kriminologie
ISBN: 978-3-8011-0690-4
Verlag: Deutsche Polizeiliteratur
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Hier ist eine interdisziplinäre Herangehensweise notwendig, die den Tatort als Ganzes begreift und nicht einem einseitigen kriminalistischen, rechtlichen, einsatztaktischen oder kriminaltechnischen Ansatz folgt. Fehler, die bei der Durchführung dieser komplexen Tätigkeit verursacht werden, sind durch nachfolgende Ermittlungshandlungen nur schwer oder in einigen Fällen auch gar nicht mehr zu beseitigen. Dieser Problematik entgegenzuwirken und sinnvolle Hilfestellungen sowohl für den Studierenden als auch für den Praktiker zu geben ist der Ansatz dieses Lehr- und Studienbriefes.
Der Autor erläutert in einem ersten Abschnitt theoretische Grundlagen der Tatortarbeit, u.a. aus den Bereichen der Erkenntnistheorie, der Psychologie, der Informationsverarbeitung und der Logik; als weitere Themenfelder beinhaltet der Lehr- und Studienbrief rechtliche und einsatztaktische Aspekte; Fehlerbetrachtungen zu den einzelnen Phasen der Tatortarbeit sollen die Handlungssicherheit erhöhen.
Im letzten Abschnitt werden spezielle Maßnahmen und Ermittlungshandlungen der Tatortarbeit beschrieben und erläutert, wie z.B. der Einsatz von Fährtenhunden, die kriminalistische Rekonstruktion bzw. das Untersuchungsexperiment. Ergänzt wird die Darstellung durch Musterprotokolle, die einen Anhalt für eine beweiskräftige Dokumentation der Tatortarbeit liefern sollen.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
1Begriffe und Bedeutung der Tatortarbeit
2Theoretische Grundlagen der Tatortarbeit
3 Rechtliche Grundlagen der Tatortarbeit
4Einsatztaktische Aspekte der Tatortarbeit
5Kriminaltaktische und methodische Grundlagen der Tatortarbeit
6Besondere Ermittlungshandlungen am Tatort
Anlagen
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1.1.3Tatortarbeit
Als Tatortarbeit ist die Gesamtheit der polizeilichen Maßnahmen am Tatort zu kennzeichnen. Dabei sollen Anhaltspunkte über zeitliche und örtliche Faktoren, Motive, Begehungsweisen, Folgen und Auswirkungen einer strafbaren Handlung gewonnen, festgelegt und ausgewertet werden.
Ziel ist es, die Handlungsweise der Beteiligten als gedankliches Modell zu rekonstruieren, Tatverdächtige zu ermitteln und Unverdächtige zu entlasten.
Die Tatortarbeit ist von Bedeutung für die
-Suche und Sicherung von Spuren und Beweisen,
-Feststellung von Zeugen,
-Rekonstruktion des Tatgeschehens und
-Vorbereitung und Planung weiterer Ermittlungshandlungen.
Mit dieser Begriffsbestimmung wird deutlich, dass es sich bei der Tatortarbeit nicht um eng begrenzte Ermittlungshandlungen von Spezialkräften handelt, sondern "um ein komplexes, in sich strukturiertes Handlungsgefüge, das sich in spezifischer Weise in den typischen Ermittlungsablauf einordnet"9).
Dies bedeutet, die kriminalistische Tatortarbeit umfasst nicht ausschließlich kriminalistische Aspekte, sondern wird geprägt von
-rechtlichen Grundlagen,
-einsatztaktischen Aspekten,
-psychologischen Aspekten,
-Aspekten der Informationsverarbeitung.
Diese Faktoren in einer Einheit zu betrachten und zu berücksichtigen muss Aufgabe des am Tatort tätigen Ermittlungsbeamten sein. Die Tatortarbeit stellt somit hohe Anforderungen an die intellektuellen Fähigkeiten und ist eine schwierige "Erkenntnisaufgabe, weil die eigentliche Zielgröße, Art, Menge und Umfang der relevanten Daten zunächst unbekannt sind und aus einem großen Datenpotenzial, das wesentlich mehr Irrelevantes beinhaltet, herausfiltriert werden müssen. Wie bei keiner anderen Untersuchungshandlung stehen gedankliche Schritte und praktische Handlungen in einem engen Wechselverhältnis"10).
Diese Charakterisierung der Tatortarbeit macht zugleich ihre Bedeutung für die kriminalistische Untersuchungsführung aus, deren Kernaufgabe in der beweisrelevanten Wahrheitsforschung liegt, um Straftaten aufzudecken, aufzuklären und präventiv wirksam zu werden.
1.2Bedeutung des Tatortes
Der Tatort ist bei vielen Sachverhalten Grundlage und Ausgangspunkt für den kriminalistischen Erkenntnis und Beweisführungsprozess. In Abhängigkeit vom konkreten Delikt unterscheidet man Grundkategorien der Tatorte11):
-Straftaten, bei denen die Tatorte keine oder nur geringe kriminalistische Relevanz aufweisen.
Beispiel: Dazu zählen Sachverhalte aus den Bereichen der Rauschgiftkriminalität, der Unterschlagung, der Beleidigung, des Meineids, des Betrugs, der Amtsdelikte usw.
-Straftaten, bei denen die Tatorte eine hohe kriminalistische Relevanz aufweisen.
Beispiel: Dazu zählen Sachverhalte aus den Bereichen der Tötungsdelikte, der Branddelikte, der Einbruchsdelikte, Sprengstoffanschläge oder strafrechtlich relevante Unfälle.
Die Bedeutung ist weiterhin abhängig vom Spurenaufkommen des jeweiligen Sachverhalts und von der Auswertbarkeit der Spuren. Dies heißt, der Wert des Tatortes ergibt sich aus der Durchführung einer qualitativ hochwertigen Tatortarbeit.