Reichenbach / Siewert | Diagnostisches Inventar zur Einschätzung schulischer Basiskompetenzen (DIsB) | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 284 Seiten

Reichenbach / Siewert Diagnostisches Inventar zur Einschätzung schulischer Basiskompetenzen (DIsB)

Diagnostik und Förderung für Kinder im Alter von 5-9 Jahren
1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-17-045170-4
Verlag: Kohlhammer
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Diagnostik und Förderung für Kinder im Alter von 5-9 Jahren

E-Book, Deutsch, 284 Seiten

ISBN: 978-3-17-045170-4
Verlag: Kohlhammer
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Wie können die Schulfähigkeit und -bereitschaft eines Kindes sinnvoll und kindorientiert eingeschätzt werden? Dieses Buch bietet ein qualitatives diagnostisches Verfahren zur Überprüfung der Basiskompetenzen für Kinder im Schuleingangsbereich (5-9 Jahre), das sich in der Praxis bereits bewährt hat. Es stellt anschaulich alle Entwicklungsbereiche (Bewegung, Sprache, Kognition, Wahrnehmung und sozial-emotionale Entwicklung) theoretisch fundiert vor. Daran schließt sich eine strukturierte, alltagsnahe Aufgabensammlung für jeden einzelnen Entwicklungsbereich an. Diese Aufgaben ermöglichen es, prozessbegleitend individuelle Entwicklungen zu beschreiben und Erkenntnisse zur möglichen Förderung im Praxisalltag zu erhalten. Das DIsB eignet sich insbesondere für die Arbeit von HeilpädagogInnen, ErzieherInnen und (sonder-)pädagogischen Fachkräften, da es Diagnostik und Förderung optimal miteinander verbindet.

Prof. Dr. Christina Reichenbach hat die Professur 'Heilpädagogik mit dem Schwerpunkt Förderung, Bildung und Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung' an der Evangelischen Hochschule Bochum. Dipl.-Päd. Christina Siewert ist als Lehrkraft in den Bildungsgängen 'Heilpädagogik' und 'Sozialpädagogik' im Diakonie-Kolleg Hannover tätig.
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2 Bildungsvereinbarungen


Die Debatte über neue Bildungsvereinbarungen hinsichtlich des Übergangs vom Elementar- zum Primarbereich wurde bereits in den 1970er Jahren vom Deutschen Bildungsrat gefordert. In Deutschland hat jedes Bundesland eigene Vereinbarungen und Bildungspläne, die es umzusetzen gilt. Aufgrund fehlender Vorgaben des Bundes kann also jedes Bundesland für sich die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und (Grund-)Schulen regeln. Die Vereinbarungen und Empfehlungen fallen im Vergleich der Bundesländer sehr unterschiedlich aus (vgl. Schneider/Toyka-Seid, 2023). Erschwerend kommt hinzu, dass die beiden Bildungsinstitutionen (Kindergarten/Kindertagesstätte und Schule) unterschiedlichen Ministerien zugeordnet sind. Dementsprechend ist die Kooperation in der Praxis erschwert. Das Ziel ist es, einen nahtlosen Übergang zwischen Kindergarten/Kindertagesstätten und Schule zu erreichen.

Einen gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen stellen

»die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Kindertageseinrichtungen dar und wird durch die Bildungspläne auf Landesebene konkretisiert, ausgefüllt und erweitert. Innerhalb des gemeinsamen Rahmens gehen alle Länder eigene, den jeweiligen Situationen angemessene Wege der Ausdifferenzierung und Umsetzung. Bildungspläne sind Orientierungsrahmen mit jeweils länderspezifischer Verbindlichkeit, auf deren Grundlage die Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten träger- oder einrichtungsspezifische Konzeptionen erstellen« (JFMK/KMK, 2022, 4).

Ein zentraler Gedanke der Bildungsvereinbarung ist das Bildungsverständnis, welches von der Tätigkeit des Kindes selbst ausgeht. Laut Schäfer wird unter Selbstbildung »die Tätigkeit, die Kinder verrichten müssen, um das, was um sie herum geschieht, aufnehmen und zu einem inneren Bild ihrer Wirklichkeit verarbeiten zu können«, verstanden (2004, 7). Es geht demnach darum, sich in der Auseinandersetzung mit der Welt die Welt selbsttätig und im Dialog mit anderen lernend zu erschließen.

2.1 Bildungsziele und Bildungsbereiche


Es können Bildungsziele und Bildungsbereiche voneinander unterschieden werden.
Als Bildungsziele werden vom Institut für Menschenrechte (Artikel 29 – Recht auf Bildung) benannt:

»Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss,

  • a)

    die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen;

  • b)

    dem Kind Achtung vor den Menschen-rechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln;

  • c)

    dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln;

  • d)

    das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten;

  • e)

    dem Kind Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln. (...)« (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte/recht-auf-bildung)

2.1.1 Bildungsbereiche in Deutschland


Nach Durchsicht der Bildungsvereinbarungen der einzelnen 16 Bundesländer zeigt sich, dass:

  • die Anzahl der genannten Bildungsbereiche und/oder Unterbereiche pro Bundesland stark variiert,

  • unterschiedliche (Unter-)Bereiche pro Bundesland genannt werden,

  • verschiedene Begrifflichkeiten für Unterbereiche genutzt werden,

  • es keine einheitlichen übergeordneten Bildungsbereiche gibt,

  • der Umfang der Bildungspläne stark variiert (zwischen 10 und 505 Seiten),

  • die angesprochenen Altersgruppen sich unterscheiden und zum Teil nicht direkt in den Rahmenrichtlinien genannt werden.

Wir haben im Folgenden die genannten Bildungsbereiche einzelnen übergeordneten Kategorien zugeordnet (fett markiert). Im Überblick stellen sich demnach zusammengefasst folgende Bildungsbereiche heraus (Stand März 2023):

Tab. 1:Art und Anzahl genannter Bildungsbereiche; N = Anzahl der Nennungen

Bildungsbereich

N

Emotionen und soziale Beziehungen

Personale und emotionale Entwicklung und soziales Lernen

9

Ethik und Gesellschaft

Sinn, Werte, Religion und ethische Fragen

10

Gesellschaftswissenschaftliches Lernen, Kultur, Politik

11

Sprache und Kommunikation

Sprache, Kommunikation, Schriftkultur, Literacy

16

Medienkompetenz

10

Bewegung und Gesundheit

Körper, Bewegung, Rhythmik, Tanz, Sport

16

Gesundheit

9

Sinne, Wahrnehmung

2

Ästhetik und Gestaltung

Ästhetische Bildung, Kunst

15

Musik

12

Natur und Technik

Mathematik, Naturwissenschaften, Technik, Umwelt

16

Natur- und Lebenswelt, ökologische Bildung

4

Kognitive Kompetenzen

Kognitive Fähigkeiten, Denken

2

Lebenspraktische Kompetenzen

2

Da die Unterschiede so gravierend sind, findet sich im Folgenden ein Kurzüberblick zu den Bildungsbereichen der Bundesländer sowie Hinweise auf die angesprochene Altersgruppe sowie den Umfang des jeweiligen Bildungsplans (vgl. https://www.bildungsserver.de/bildungsplaene-fuer-kitas-2027-de.html).

Tab. 2:Bildungsbereiche pro Bundesland

Bundesland

Letzte Veröffentlichung

Umfang Seiten

Lebensalter

Bereiche

Baden-Württemberg

2011

47

0?–?6 (–10)

  • Körper

  • Sinne

  • Sprache

  • Denken

  • Gefühl und Mitgefühl

  • Sinn, Werte und Religion

Bayern

2019

505

0?–?6 (–18)

  • Wertorientiert und verantwortungsvoll handelnde Kinder

    • -

      Wertorientierung und Religiosität

    • -

      Emotionalität, soziale Beziehungen und Konflikte

  • Sprach- und medienkompetente Kinder

    • -

      Sprache und Literacy

    • -

      Informations- und Kommunikationstechnik, Medien

  • Fragende und forschende Kinder

    • -

      Mathematik

    • -

      Naturwissenschaften und Technik

    • -

      Umwelt

  • Künstlerisch aktive Kinder

    • -

      Ästhetik, Kunst und Kultur

    • -

      Musik

  • Starke Kinder

  • Bewegung, Rhythmik, Tanz und Sport

  • Gesundheit

Berlin

2014

181

0?–?6

  • Gesundheit

  • Soziales und kulturelles Leben

  • Kommunikation: Sprachen, Schriftkultur, Medien

  • Kunst: Bildnerisches Gestalten, Musik, Theaterspiel

  • Mathematik

  • Natur-Umwelt-Technik

Brandenburg...


Prof. Dr. Christina Reichenbach hat die Professur "Heilpädagogik mit dem Schwerpunkt Förderung, Bildung und Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung" an der Evangelischen Hochschule Bochum. Dipl.-Päd. Christina Siewert ist als Lehrkraft in den Bildungsgängen "Heilpädagogik" und "Sozialpädagogik" im Diakonie-Kolleg Hannover tätig.



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