Rehder | Rechtsprechung als Politik | Buch | 978-3-593-39505-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 74, 400 Seiten, Format (B × H): 142 mm x 215 mm, Gewicht: 494 g

Reihe: Schriften des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung Köln

Rehder

Rechtsprechung als Politik

Der Beitrag des Bundesarbeitsgerichts zur Entwicklung der Arbeitsbeziehungen in Deutschland
1. Auflage 2011
ISBN: 978-3-593-39505-0
Verlag: Campus

Der Beitrag des Bundesarbeitsgerichts zur Entwicklung der Arbeitsbeziehungen in Deutschland

Buch, Deutsch, Band 74, 400 Seiten, Format (B × H): 142 mm x 215 mm, Gewicht: 494 g

Reihe: Schriften des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung Köln

ISBN: 978-3-593-39505-0
Verlag: Campus


Gerichte treffen politische Entscheidungen. Folglich kann Rechtsprechung als politischer Prozess untersucht werden, in dem Interessen, Ideen und Machtressourcen eine Rolle spielen. Britta Rehder untersucht den Beitrag des Bundesarbeitsgerichts zur Entstehung und Entwicklung des deutschen Tarifrechts und illustriert, wie sich zentrale Rechtsnormen im historischen Zeitverlauf wandeln und mit welchen Mitteln dieser Wandel initiiert und durchgesetzt wird.

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Weitere Infos & Material


Inhalt

Vorwort. 11

Kapitel 1
Einleitung. 13
1.1 Epistemische Gemeinschaften und institutioneller Wandel. 16
1.1.1 Akteurkonzepte und institutionelle Kontingenz im Neo-Institutionalismus. 20
1.1.2 Kognitionen als Akteurkonstruktionen. 23
1.2 Schleichender Institutionenwandel: Institutionelle Absorption. 26
1.3 Analytischer Ansatz und Aufbau der Arbeit. 29

Kapitel 2
Gerichte als politische Akteure: Stiefkinder der
deutschen Politikwissenschaft. 33
2.1 Institutioneller Kontext als Erklärungsvariable für die Defi zite
der deutschen Gerichtsforschung?. 37
2.2 Von der Klassenjustiz zur Steuerungstheorie: Gerichte in der
deutschen Politikwissenschaft. 45
2.3 Fazit. 53

Kapitel 3
Do Real Actors Play Games? Grundzüge eines
wissensbasierten Akteurzentrierten Institutionalismus
zur Analyse tarifrechtspolitischer Entscheidungen. 55
3.1 Akteurzentrierter Institutionalismus und Wissen. 58
3.2 Juristen als epistemische Gemeinschaften. 65
3.3 Akteure, Institutionen und Situationen in der Tarifrechtspolitik. 71
3.3.1 Der institutionelle Kontext. 72
3.3.2 Die Akteurkonstellation: Vielfalt und Heterogenität. 77
3.3.3 Policy-Netzwerke und Policy Communities. 84
3.3.4 Handlungsorientierungen: Zum Problemlösungsbias
des Akteurzentrierten Institutionalismus (AZI). 86
3.3.5 Handlungssituation. 88
3.4 Fazit. 90

Kapitel 4
Gescheiterte Institutionalisierung: Tarifgedanke
und Günstigkeitsprinzip (1900 bis 1945). 93
4.1 Die Etablierung des Tarifvertragsrechts in Deutschland vom
Kaiserreich bis zur Weimarer Republik (1900 bis 1918). 94
4.1.1 Die Formierung zweier epistemischer Gemeinschaften:

'Bürgerliches Recht' gegen 'Arbeiterrecht'. 95
4.1.2 Die proaktive Rolle der arbeitsrechtlichen Gemeinschaft
bei der Schaffung der Tarifvertragsverordnung 1918. 102
4.1.3 Die Etablierung des Günstigkeitsgedankens im Tarifrecht. 111
4.2 Die Entwicklung des Tarifrechts in der Weimarer Republik
(1918 bis 1933). 116
4.2.1 Die Erweiterung und Heterogenisierung der epistemischen
Gemeinschaft. 117
4.2.2 Die Formierung des neuen Politikfeldes 'Tarifrechtspolitik'
und die wachsende Distanz zwischen Arbeitsrechtswissenschaft
und Freien Gewerkschaften. 125
4.2.3 Die Distanz eskaliert: Der Konfl ikt um das
Arbeitsgerichtsgesetz. 134
4.2.4 Die schrittweise Transformation des Tarifrechts
durch die Rechtsprechung. 143
4.3 Die Entwicklung des Tarifrechts im Nationalsozialismus
(1933 bis 1945). 157
4.3.1 Die Neuformierung des Politikfeldes: Staatszentriertes
statt kollektives Arbeitsrecht. 158
4.3.2 Die gewaltsame Homogenisierung (und die
Anpassungsfähigkeit) der epistemischen Gemeinschaft. 162
4.4 Gescheiterter Versuch des institutional layering: Tarifgedanke
und Günstigkeitsprinzip (1900 bis 1945). 170

Kapitel 5
Erfolgreiche Institutionalisierung:

Ordnung statt Freiheit – Tarifvertrag und Günstigkeitsprinzip
im Wirtschaftswunder (1945 bis 1965). 175
5.1 Die Kontinuität der epistemischen Gemeinschaft. 176
5.2 Die Neuordnung des Politikfeldes: Die Schaffung des
Tarifvertragsgesetzes. 186
5.3 Die Schaffung des Bundesarbeitsgerichts:

Alte Konfl ikte – neue Koalitionen. 195
5.4 Das Günstigkeitsprinzip im Wirtschaftswunder. 205
5.4.1 Günstigkeitsprinzip und öffentlicher Dienst:

Die Kontroverse zwischen Bundesarbeitsgericht
und Bundesverwaltungsgericht. 215
5.4.2 Günstigkeitsprinzip in der Privatwirtschaft: Die Sicherung
der Tarifhoheit durch das Bundesarbeitsgericht. 221
5.4.3 Schließungsprozesse der epistemischen Gemeinschaft
im Bundesarbeitsgericht nach innen und außen. 228
5.5 Gelungenes institutional layering: Die Institutionalisierung
der epistemischen Gemeinschaft nach 1945. 238

Kapitel 6
Schleichende Absorption: Freiheit statt Ordnung?
Das Günstigkeitsprinzip unter wirtschaftlichen Krisenbedingungen
(1965 bis 2005). 241
6.1 Der schleichende Zerfall der epistemischen Gemeinschaft. 243
6.1.1 Der Wachstumseffekt. 245
6.1.2 Der Segmentations- und Differenzierungseffekt. 248
6.1.3 Der Polarisierungseffekt. 255
6.1.4 Integrationsversuche durch die Arbeitsgerichtsbarkeit. 264
6.2 Die schleichende Entflechtung der Policy Community. 267
6.2.1 Justizpolitische Liberalisierung und die Entfremdung
zwischen Arbeitsverwaltung und Arbeitsgerichten. 267
6.2.2 Der Rückzug der Arbeitsminister aus dem
Richterwahlausschuss. 273
6.3 Der Einzug des Pluralismus ins Bundesarbeitsgericht. 280
6.4 Das Günstigkeitsprinzip unter Krisenbedingungen. 293
6.4.1 1966 bis 1968: Die neue Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts zu den Effektivklauseln. 293
6.4.2 Die 1980er Jahre: Der schrittweise Rückzug vom
Ordnungsprinzip. 298
6.4.3 Die 1990er Jahre: Das 'Neue Arbeitsrecht' und
das Günstigkeitsprinzip. 309
6.5 Fazit. 323

Kapitel 7
Der Wandel des deutschen Tarifrechts: Aufstieg und Niedergang
einer epistemischen Gemeinschaft. 325
7.1 Absorption als Mechanismus des institutionellen Wandels. 325
7.2 Der Beitrag des Bundesarbeitsgerichts zum Werden und Wandel
des koordinierten Kapitalismus deutscher Prägung. 330
7.3 Der Einfluss epistemischer Gemeinschaften auf politische
Entscheidungen und den Wandel von Institutionen. 331

Anhang. 335
Tabellen und Abbildungen. 363
Literatur und Quellen. 365


Kapitel 1
Einleitung

Das vorliegende Buch untersucht aus politikwissenschaftlicher Perspektive den
Beitrag von Arbeitsrechtsexperten und der Arbeitsgerichtsbarkeit zur Entstehung
und Transformation des deutschen Tarifrechts. Im Zentrum steht die
historische Entwicklung einer spezifi schen Rechtsnorm, die für das kollektive
Arbeitsrecht von großer Bedeutung ist und sehr oft umstritten war. Dabei
handelt es sich um das sogenannte Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. III TVG).
Es besagt, dass Arbeitsverträge oder andere arbeitsrechtliche Vereinbarungen
in tarifgebun denen Unternehmen dann vom geltenden Tarifvertrag abweichen
dürfen, wenn sie für den betreffenden Arbeitnehmer günstiger sind als die tarifliche
Regelung. Diese Rechtsnorm existiert seit circa einhundert Jahren und ist
damit so alt wie das Tarifrecht selbst. Dabei haben sowohl die Tarifvertragsverordnung
von 1918 als auch das Tarifvertragsgesetz von 1949 die Frage offengelassen,
in welchen konkreten Konstellationen sie gilt oder wann eine Regelung
günstiger ist als eine andere. Die Beantwortung dieser Fragen wurde stets an die
Praxis und die Gerichte delegiert.
Mit ihrer Definition und deren Interpretationsoffenheit ist zugleich die Brisanz
der Rechtsnorm angedeutet, denn der Geltungsbereich des Günstigkeitsprinzips
entscheidet mit über den Geltungsbereich von Tarifverträgen. Eine
großzügige Auslegung des Günstigkeitsgedankens schwächt die Präge- und
Regulierungskraft von Tarifverträgen. Ein enges Verständnis sichert ihre Dominanz.
Damit ist die Entwicklung des Günstigkeitsprinzips ein Gradmesser für
den Zentralisierungs- oder Liberalisierungsgrad des deutschen Kapitalismus.
Zudem signalisieren Modifikationen im Verständnis des Günstigkeitsprinzips
einen Wandel in der Governance-Architektur der Tarifpolitik. Eine weitreichende
Erlaubnis, von geltenden Tarifstandards abzuweichen, impliziert gleichzeitig
einen wachsenden politischen Gestaltungsspielraum für die betrieblichen Akteure
im Rahmen des Mehrebenensystems der Tarifpolitik. Also ist die Entwicklung
dieser Rechtsnorm sowohl in der Policy- als auch in der Polity-Dimension
interessant für die Debatte über die Entwicklung der industriellen Beziehungen
und des koordinierten Kapitalismus in Deutschland.

Ein zentralisiertes Lohnverhandlungssystem stellt den Anspruch, die Arbeitsbedingungen
der Beschäftigten kollektivrechtlich und überbetrieblich zu
regeln, zum Beispiel durch einen Flächen- oder Verbandstarifvertrag. Legitimiert
wurde und wird die Zentralisierung mit den Funktionen, die sie erfüllt
(Müller-Jentsch 1997: 191–192). Der Arbeitnehmerseite sollen Tarifverträge zur
Dekommodifi zierung ihrer Arbeitskraft dienen. Es wird argumentiert, dass die
Asymmetrie zwischen Kapital und Arbeit am Arbeitsmarkt nur dadurch nivelliert
werden könne, dass die Beschäftigten der Arbeitgeberseite als Kollektiv gegenübertreten.
Gewerkschaften sollen Kollektivvereinbarungen aushandeln, die
den Beschäftigten ein Mindestlohnniveau gewährleisten und sie vor Ausbeutung
schützen (Schutzfunktion). Darüber hinaus wurden dem Flächentarifvertrag
immer auch eine Reihe ordnungspolitischer Funktionen zugeschrieben. Zentralisierte
Vereinbarungen ordnen den Arbeitsmarkt durch die Festlegung der
Relationen zwischen Lohn, Produktivität und Leistung. Die Standardisierung
von Löhnen und Arbeitsbedingungen soll den Arbeitsmarkt vor Konkurrenz
schützen und die Planungssicherheit der Betriebe gewährleisten (Ordnungsund
Kartellfunktion). Zudem sollen im Zuge der überbetrieblichen Aushandlung
von Löhnen Konfl ikte aus der betrieblichen Sphäre ferngehalten werden
(Befriedungsfunktion).
Die Wertschätzung von Tarifverträgen schwankte im historischen Zeitverlauf
stark. Immer wieder wurden die Fragen diskutiert, ob sie die ihnen zugedachten
Aufgaben erfüllen können oder sollen – und wenn ja, in welcher Weise.
Die Antworten beeinfl ussten auch die Debatte über das Günstigkeitsprinzip.
Stieg das Interesse an der kollektiven Regulierung der Arbeitsbeziehungen,
wuchs gleichzeitig das Bedürfnis, den Raum für individuell günstigere Vereinbarungen
zu begrenzen – und umgekehrt. Darüber hinaus gab es immer auch
prinzipielle Einwände gegen das Tarifrecht. Die individuelle Vertragsfreiheit ist
eine der zentralen Rechtsnormen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Tarifverträge
schränken die individuelle Vertragsfreiheit ein, um die oben genannten,
kollektiv ausgerichteten Funktionen bereitstellen zu können. Dadurch grenzt
sich das Arbeitsrecht gegen das Privatrecht ab. Der Günstigkeitsgedanke legt
nun fest, unter welchen Bedingungen die individuelle Vertragsfreiheit im kollektiven
Arbeitsrecht dennoch rechtlich zulässig ist. Er ist also ein potenzielles
Einfallstor des Privatrechts in das Arbeitsrecht. Dadurch wurde er auch zum
Schauplatz der Auseinandersetzungen zwischen einem kollektivistischen und
einem liberalen Rechtsdenken, die im Zentrum dieses Buches stehen.
Die grundlegende These der Arbeit lautet, dass eine organisations- und institutionenübergreifende
epistemische Gemeinschaft aus Arbeitsrechtsexperten
in der Wissenschaft, in den Gewerkschaften, in den Arbeitsgerichten, in
den politischen Parteien und in der Arbeitsverwaltung für die Etablierung und
Dominanz des kollektivrechtlichen Prinzips (und damit gegen einen weit verstandenen
Geltungsbereich des Günstigkeitsprinzips) kämpfte. Dabei war sie
in verschiedenen Phasen unterschiedlich erfolgreich. Sie scheiterte in der Weimarer
Republik. In der Nachkriegszeit gelang es ihr hingegen, den Vorrang des
Kollektivprinzips durchzusetzen. Das Günstigkeitsprinzip wurde eingedämmt.
Die epistemische Gemeinschaft der Arbeitsrechtler leistete damit einen zentralen
Beitrag zum Aufbau des koordinierten Kapitalismus in Deutschland, indem
sie die Regelungshoheit der Tarifverbände rechtlich absicherte. Seit dem Ende
der 1960er Jahre nahmen die Liberalisierungstendenzen zu. In diesem Zusammenhang
wuchs auch der Druck, dem Günstigkeitsgedanken und damit der individuellen
Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht mehr Raum zu geben. Wiederum
spielten die Arbeitsrechtsexperten eine zentrale Rolle, weil sie sich den Liberalisierungstendenzen
entgegenstemmten. Ihre wichtigste institutionelle Ressource
war dabei die Kontrolle über die Arbeitsgerichtsbarkeit. Sie konnten den Liberalisierungspfad
zwar nicht stoppen, sie konnten ihn (bisher) aber lenken und
begrenzen. Damit unterstützten sie den Erhalt des Tarifsystems in Deutschland
maßgeblich. Gleichwohl hat die Fähigkeit, das kollektive Arbeitsrecht vor dem
Einbruch des Vertragsrechts zu schützen, im Zeitverlauf stark abgenommen.
Die vorliegende Arbeit möchte die Bedingungen des Erfolgs und des Niedergangs
der epistemischen Gemeinschaft herausarbeiten.
Aus dem Gesagten geht bereits hervor, dass das Buch einen Zeitraum von
einhundert Jahren in den Blick nimmt, der sich von den Auseinandersetzungen
um die Defi zite des BGB im ausgehenden 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart
erstreckt. Dazwischen lagen zwei Weltkriege und drei Regimewechsel. Das Tarifrecht
im Allgemeinen und das Günstigkeitsprinzip im Besonderen überlebten
sie mehr oder weniger alle, wenn auch immer wieder in gewandelter Form. Der
Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Entwicklung nach 1945. Gleichwohl ist
ein Rückgriff auf die Weimarer Republik unverzichtbar, weil hier die Grundlagen
des kollektiven Arbeitsrechts gelegt wurden, ohne die die Nachkriegsentwicklung
nicht verstanden werden kann. Zudem waren zahlreiche Akteure in
Wissenschaft und Politik, die das Arbeitsrecht der Nachkriegszeit mitgestaltet
haben, bereits in der Weimarer Republik aktiv.
Theoretisch möchte die Arbeit drei Literaturstränge miteinander verbinden:

die Diskussion über das Zusammenspiel von Politik und Recht beziehungsweise
über die Rolle von Gerichten in der Politik, die Debatte über den inkrementellen
Wandel von Institutionen sowie die Literatur über den Einfl uss epistemischer
Gemeinschaften auf politische Entscheidungen. Der erste Aspekt (Politik und
Recht) wird in Kapitel 2 diskutiert. Der folgende Abschnitt führt zunächst in die
Debatte über den graduellen Institutionenwandel und die Rolle epistemischer
Gemeinschaften ein.


Britta Rehder war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, Köln, und ist heute Professorin für Politikwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum.



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