Rautenberg / Selck / Läubrich | Infektionsepidemiologischer Bericht über meldepflichtige Krankheiten in Schleswig-Holstein für das Jahr 2012 | Buch | 978-3-8440-1895-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 11, 180 Seiten, PB, Format (B × H): 170 mm x 230 mm, Gewicht: 270 g

Reihe: Infektionsepidemiologischer Bericht meldepflichtiger Krankheiten in Schleswig-Holstein

Rautenberg / Selck / Läubrich

Infektionsepidemiologischer Bericht über meldepflichtige Krankheiten in Schleswig-Holstein für das Jahr 2012


1. Auflage 2013
ISBN: 978-3-8440-1895-0
Verlag: Shaker

Buch, Deutsch, Band 11, 180 Seiten, PB, Format (B × H): 170 mm x 230 mm, Gewicht: 270 g

Reihe: Infektionsepidemiologischer Bericht meldepflichtiger Krankheiten in Schleswig-Holstein

ISBN: 978-3-8440-1895-0
Verlag: Shaker


Die gesetzliche Grundlage für die Meldung bestimmter Infektionserreger bzw. der durch diese verursachten Erkrankungen ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch §§6 bis 12 geregelt. So sind nach §6 die behandelnden Ärzte verp ichtet, Verdacht, Erkrankung und/oder Tod bei etwa 20 Infektionskrankheiten namentlich zu melden, unabhängig davon, ob ein an der Diagnostik beteiligtes Laboratorium diesen Sachverhalt gemeldet hat. Mikrobiologisch-diagnostisch tätige Laboratorien müssen unter namentlicher Nennung der erkrankten Person den Nachweis eines der in §7 IfSG genannten Infektionserreger melden. Die unmittelbaren Empfänger der Meldungen nach §6 und §7 von Erkrankungen bzw. Erregernachweisen aus Praxen, Krankenhäusern und Laboratorien sind die 15 Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins. Hier werden die nach §6 und §7 unabhängig voneinander eintre enden Meldungen gesammelt und das erstmalige Auftreten der Erkrankung bei einem Patienten als Fall registriert und an die zentrale Landesstelle weitergeleitet.

Durch §11 IfSG wird geregelt, innerhalb welcher Zeiträume die Meldungen vom Gesundheitsamt an die zuständige Landesbehörde erfolgen soll. Die Landesbehörde in Schleswig-Holstein ist seit dem 1.7.2003 das Kompetenzzentrum für das Meldewesen übertragbarer Krankheiten, das im Medizinaluntersuchungsamt des Instituts für Infektionsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holsteins, Campus Kiel, seinen Sitz hat.

Ab 2013 wirksame Änderungen im Meldeablauf: Vor dem Hintergrund des Meldeverzuges, der sich im Verlauf des EHEC-O104:H4-Ausbruches offenbarte, wurden Forderungen zur beschleunigten Datenübermittlung erhoben. Als Konsequenz hat der Bundesrat hat am 1. Februar 2013 über ein Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen, dass unter anderem das Robert Koch-Institut schneller über die infektionsepidemiologische Lage informiert sein soll.

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