Buch, Deutsch, Band 50, 266 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 500 g
Zur Notwendigkeit der Einführung eines speziellen Gefährdungshaftungstatbestands.
Buch, Deutsch, Band 50, 266 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 500 g
Reihe: Internetrecht und Digitale Gesellschaft
ISBN: 978-3-428-18865-9
Verlag: Duncker & Humblot
KI ist eine hoch innovative, aber zugleich risikoreiche Technologie. Aufgrund ihrer Lernfähigkeit und Autonomie sind ihre Entscheidungen aus ex ante Sicht kaum vorhersehbar. Auch aus ex post Perspektive bleibt ein Transparenzdefizit bestehen. Aufgrund der mit dem Einsatz von KI-Systemen verbundenen spezifischen Risiken stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Staat gegenüber dem Bürger KI einsetzen darf. Dabei hängt das 'Ob' des hoheitlichen KI-Einsatzes entscheidend von der Reichweite der Haftung des Staates auf Sekundärebene ab. Das überkommene Staatshaftungsrecht bietet hierfür de lege lata keinen ausreichenden Sekundärrechtsschutz. Der hoheitliche KI-Einsatz wäre ohne die Implementierung eines angemessenen Haftungstatbestands auf Sekundärebene verfassungswidrig. Aus diesem Blickwinkel heraus fordert Pauli die Einführung eines speziellen öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftungstatbestands, den sie abschließend in einem konkreten Gesetzgebungsvorschlag ausformt.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Rechtswissenschaften Öffentliches Recht Staats- und Verfassungsrecht Staatshaftungs- und Entschädigungsrecht, Amtshaftung, VermG, Einigungsfragen
- Mathematik | Informatik EDV | Informatik Informatik Künstliche Intelligenz
- Mathematik | Informatik EDV | Informatik EDV & Informatik Allgemein Rechtliche Aspekte der EDV
Weitere Infos & Material
1. Künstliche Intelligenz als Herausforderung für das öffentliche Haftungsrecht
Untersuchungsgegenstand – Terminologische und technische Grundlagen der künstlichen Intelligenz – Themeneingrenzung – Methodik der Arbeit
2. Historische und dogmatische Herleitung des Instituts der Gefährdungshaftung im bürgerlichen und öffentlichen Recht
Die zivilrechtliche Gefährdungshaftung als Orientierungsmarke – Das Institut der öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung
3. Notwendigkeit einer öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung beim hoheitlichen Einsatz von künstlicher Intelligenz
Verfassungsrechtliches Transparenzdefizit auf Primärebene – Künstliche Intelligenz als eigenständiges Haftungssubjekt? – Unzulänglichkeit der tradierten staatshaftungsrechtlichen Institute – Gefährdungshaftung als Lösungsmodell
4. Öffentlich-rechtliche Gefährdungshaftung für den exekutiven Einsatz von KI-Systemen de lege ferenda
Gesetzgebungsvorschlag – Ausblick
Literatur- und Sachwortverzeichnis