Paracelsus | Apokryphen der Astrologie | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 508 Seiten

Paracelsus Apokryphen der Astrologie

Studienausgabe - Band 1
1. Auflage 2018
ISBN: 978-3-7528-9130-0
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 0 - No protection

Studienausgabe - Band 1

E-Book, Deutsch, 508 Seiten

ISBN: 978-3-7528-9130-0
Verlag: BoD - Books on Demand
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Die Apokryphen der Astrologie sind 2008 in einer sehr kleinen Auflage, allerdings in einer sehr schönen Ausstattung, bei Astronova erschienen und inzwischen verkauft. Die hiermit vorgelegte Studienausgabe stellt sicher, daß die m.E. sehr wertvollen Texte der verschiedenen Autoren wenigstens für die nächsten 5 Jahre noch verfügbar bleiben.

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Prof. Dr. Bernd Oppermann
Geleitworte zur 1. Auflage
Kaum einer wäre weniger dazu geeignet, etwas zu einer astrologischen Anthologie zu schreiben, als ausgerechnet ein Rechtswissenschaftler. Zeichnet sich doch der Jurist – zumindest als solcher – durch den Nimbus einer rational gehandhabten Sachlichkeit aus, angemessen dem Auftreten eines kühl kalkulierenden Sozialingenieurwesens. Umso mehr sind derartige Äußerlichkeiten des Wissenschaftlers unverzichtbare Zierde. Also spricht bereits der äußere Anschein gegen eine angemessene Behandlung des Themas durch den solcherart Stigmatisierten. Daher wäre es besser, wenn der geneigte Leser das folgende Grußwort so sein ließe wie es ist und einfach weiterblättern würde. Wer das nicht fertig bringt wird unter Umständen noch akzeptieren können, dass sich ein Privatrechtler schon deswegen nicht von vornherein vor der Materie fürchten muss, weil über Astrologie alltäglich viel geredet, vor allem aber einiges Geld dafür ausgegeben wird. Die damit zustande kommenden Beziehungen könnten möglicherweise rechtlich abgebildet werden, zumindest aber handelt es sich um wirtschaftliche und soziale Beziehungen die für sich genommen bereits der Gegenstand einer rechtlichen oder rechtwissenschaftlichen Untersuchung sein können. Man möchte hinzufügen dass sie sich sogar – vielleicht aufgrund einer gewissen Scheu vor dem Gegenstand – bisher zu selten einer fachlichen Würdigung erfreut haben. Der Mühe einer rechtlichen Analyse der astrologischen Beratung wird sich der Herausgeber dieser Schrift indessen an anderer Stelle unterziehen, um damit jenen Missstand zu beheben. Dazu mag man ihm viel Erfolg wünschen. Ehe gleich zu Anfang sich dem offenbar doch Weiterlesenden der Eindruck eröffnet, der Grüßende möchte sich mit vorgängiger pragmatischer Positionierung um den Kern der Thematik herumdrücken, soll eine andere Eröffnung gesucht werden. Fachlich, d.h. für wenige Sätze immer noch juristisch, käme einer schon eher in Begründungsnot, wenn er sich nicht der zuvor skizzierten pragmatischen Sichtweise verschreibt sondern die Schwierigkeiten geradezu sucht. Damit ist weniger die berühmte Frage nach der Haftung für die astrologische Beratung angesprochen, welche sich unschwer mit analogen Lösungen aus anderen Dienstleistungsverhältnissen im Bereich der Lebensberatungs- und Gesundheitsbehandlung lösen lassen dürfte. Anderes gilt hingegen für Themen wie die Haftungsfrage des Geschäftsführers, der seine Investitionsentscheidung erfolglos von einem astrologischen Gutachten abhängig gemacht hat. Ebenso die wie auch immer geartete strafbare Handlung, verübt aufgrund der Lektüre einer astrologischen Prognose, führt vielleicht zur immerhin akademisch interessanten Frage, inwieweit derartige Ursachen wegen gebotener Nichtbeachtlichkeit schlicht zu ignorieren sind oder rechtliche Berücksichtigung finden können. Sollte also der Astrologe der den Handelnden beeinflusst hat, als zivilrechtlich Haftender, als strafrechtlicher Täter oder Teilnehmer mit herangezogen werden, oder sollt sich der Handelnde gar exkulpieren können? Pragmatisch besehen übt man sich gegenüber solchen Fragenstellungen heutzutage besser in Ignoranz. Die Zurechnung der Erstellung einer astrologischen Prognose oder auch nur einer Radix als juristisch zu berücksichtigende Handlung würde in jedem Einzelfall einen hohen Informationsaufwand erfordern und in jedem Fall eine weitere Dimension von Unwägbarkeiten erschaffen. Das wiederum würde für alle Beteiligten mehr Geld kosten und wird daher – soweit konkurrierende triftige Gründe nicht vorliegen – von vornherein nicht einbezogen. So gesehen hat auch Ignoranz ihr Gutes. Gleich aus welchem Grund es gerechtfertigt wird, ist in der Wissenschaft jedes Denkverbot inakzeptabel. Richtiger wäre es daher zu unterscheiden. Ist es so, dass die Astrologie wissenschaftlich nicht anerkannt werden darf, dann müssen alle ihre Formen zwingend als rechtlich irrelevant angesehen werden. Besteht hingegen die Möglichkeit, dass sie – ähnlich einer von der Mehrheit abgelehnte wissenschaftliche Theorie – bei einigen Wissenschaftlern Anerkennung genießt, dann sollte sie rechtlich nicht ignoriert werden. Wird sie wenigstens als Therapieform umstritten anerkannt, ähnlich etwa wie Formen der Psychoanalyse, dann ist sie insoweit rechtlich von Bedeutung. Gleiches gilt für Klassifikationen, die sie in die Mystik oder in die Ästhetik verweisen. Allein damit freilich wäre die Betrachtung im Zirkel auf die eingangs entwickelte Routinelösung des Sozialingenieurs zurück geworfen. Damit hätte das Geleitwort bereits ein angemessenes Ende gefunden. Die pragmatische Lösung sei aber aus den nachfolgenden Betrachtungen ausgeklammert und der angekündigten Untersuchung des Herausgebers überlassen. Die wissenschaftliche Qualifikation, ob die astrologischen Arbeitsweisen über Ursachen und Wirkungen anerkennenswert Auskunft zu geben vermögen oder gar durch Prognose zurechenbar selber Wirkungen setzen können, ist über die zuvor skizzierten Optionen hinaus sowieso nicht die Sache der Rechtswissenschaft. Wessen Sache sollte sie aber sein? Dazu, ob sie überhaupt an die Wissenschaften verwiesen werden soll, darf die aufgeklärte Philosophie als Mutter des neuzeitlichen Denkens und seiner Wissenschaftlichkeit befragt werden. Wie zu vermuten war, fällt die Antwort nicht nur deutlich sondern sogar erstaunlich drastisch aus. Mit den Vertretern szientistischer Positionen oder gar mit kantischem Rationalismus braucht man gar nicht erst zu beginnen, weil die Antwort ohnehin klar ist (siehe etwa den rein rhetorischen Gebrauch als „wahrsagende Astrologie“, die in einer Klasse des Denkens abgelegt wird, welche den die philosophische Kritik Gewohnten schlicht „ekelt“: Kant, I., Auflösung der allgemeinen Frage der Prolegomenen: Wie ist Metaphysik als Wissenschaft möglich?, Prolegomena zu einer jeden künftigen Metaphysik die als Wissenschaft wird auftreten können, Riga 1783). Ein Besuch bei Hegel führt da erwartungsgemäß schon weiter, allerdings in genau dieselbe Richtung, als Schlusswort sozusagen. Hegel hält die Fragestellung der Astrologie wie vergleichbarer Disziplinen für unwissenschaftlich. Methodisch wird das begründet mit einer willkürlichen Verbindung von solchen Entitäten, die „ein Äußeres füreinander“ sind und damit kein Gesetz ergeben. „In der Astrologie, Chiromantie und dergleichen Wissenschaften hingegen scheint nur Äußeres auf Äußeres, irgend etwas auf ein ihm Fremdes bezogen zu sein. Diese Konstellation bei der Geburt, und wenn dies Äußere näher auf den Leib selbst gerückt wird, diese Züge der Hand sind äußere Momente für das lange oder kurze Leben und das Schicksal des einzelnen Menschen überhaupt. Als Äußerlichkeiten verhalten sie sich gleichgültig zueinander und haben nicht die Notwendigkeit füreinander, welche in der Beziehung eines Äußern und Innern liegen soll“ (Hegel, Phänomenologie V.A.c. Beobachtung der Beziehung des Selbstbewusstseins). Ein wenig milder gestimmt im Ton, in der Methode und Konsequenz aber recht ähnlich, meint Nietzsche zu Astrologie und Verwandtes: „Es ist wahrscheinlich, dass die Objecte des religiösen, moralischen und ästhetischen Empfindens ebenfalls nur zur Oberfläche der Dinge gehören, während der Mensch gerne glaubt, dass er hier wenigstens an das Herz der Welt rühre; er täuscht sich, weil jene Dinge ihn so tief beseligen und so tief unglücklich machen, und zeigt also hier denselben Stolz wie bei der Astrologie. Denn diese meint, der Sternenhimmel drehte sich um das Loos des Menschen; der moralische Mensch aber setzt voraus, Das, was ihm wesentlich am Herzen liege, müsse auch Wesen und Herz der Dinge sein“ (Nietzsche, Menschliches, Allzumenschliches .. Erstes Hauptstück, Fragment 4). Nun hatte der Philosoph mit seiner Passage weit eher die Moral im Sinn, dass die Astrologie aber nurmehr als Mittel der Diskreditierung des sich moralisch oder religiös Dünkenden herhalten muss, und nicht mal als solche als Ziel der Abfälligkeit wert scheint, ist gar wenig schmeichelhaft. Überhaupt ist zu bemerken, wo immer man in aufklärerischer, postaufklärerischer oder gar gegenaufklärerischer Zeit hinschaut, dass die Astrologie bei allen, die es mit der Wissenschaft halten, keinen guten Stand hatte. Noch ein letztes Beispiel einer geradezu unendlichen Reihe: „Auf Verwechselung des Symbols mit dem Symbolisierten – auf ihre Identisierung – auf den Glauben an wahrhafte, vollständige Repräsentation – und Relation des Bildes und des Originals – der Erscheinung und der Substanz – auf der Folgerung von äußerer Ähnlichkeit auf durchgängige innre Übereinstimmung und Zusammenhang – kurz auf Verwechselungen von Subjekt und Objekt beruht der ganze Aberglaube und Irrtum aller Zeiten und Völker und Individuen. (Erhebung des Zufälligen zum...



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