E-Book, Deutsch, 90 Seiten
Pacic Logik, Ethik, Mystik
1. Auflage 2019
ISBN: 978-3-7504-7572-4
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Allgemeine Rechtslehre
E-Book, Deutsch, 90 Seiten
ISBN: 978-3-7504-7572-4
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Dr. Harun Pacic ist Privatdozent am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien sowie Professor und Leiter des Fachbereichs Recht an der FH des BFI Wien - Hochschule für Wirtschaft, Management und Finance.
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2. Vortrag.
Die Ethik ist eine Bedingung der Welt, wie die Logik; Ethik und Ästhetik sind Eins.100 Das (Ur-)Erlebnis des Sollens ist (wirklich) bedingt; Loyalität Solidarität: Welt (Tugend).101
Das denkende, vorstellende Subjekt , denn es ist physisch: Das Subjekt gehört nicht zur Welt, es ist eine Grenze der Welt.102 Die Welt ist ethisch (ästhetisch) indifferent, nicht das Subjekt, es gibt; das Ich, insofern es handelt (agiert).103
Willensfreiheit bedeutet, dass wir künftige Handlungen nicht wissen .104 an den Kausalnexus ist, eben wie so mancher Glaube, ein Ideal sich in der Realität finden, (bloßer) glaube.105
Der Satz, es gebe Kausalität, ist gehaltlos;106 wir setzen sie zwar der Tat voraus, doch können wir nur das voraussetzen, was wir die Tat konstruieren.107 Diese Konstruktion ist eine Ordnung: Alles, was wir beurteilen, das ordnen wir zwar richtig (stimmig) oder falsch (unstimmig) ein, doch ist die Ordnung an sich, das ist: ihr Regelwerk, nicht verifizierbar oder falsifizierbar, sondern: vernünftig, objektiv oder unvernünftig, unsachlich.108 Ob sie (auch) sach ist, ist eine Frage der Aus (Abwägung) von persönlichen Anschauungen.109
sind es, die uns selbst und einander die Natur erklären.110 Naturnotwendigkeit beruht auf der Gebrauchsregel der naturwissenschaftlichen Redeweise.111 Natur beruht auf der gleichen Erfahrung von: Ungerechtigkeit (Herabwürdigung, Unbill) und Güte (Würdigung, Billigkeit).112
Die Sätze der Logik sind allesamt gleichberechtigt: Es gibt unter ihnen keine .113 Alle Sätze über Faktisches stehen gleichfalls auf Ebene.114 der Welt gibt es keinen Wert, denn sie so, wie sie ist: Kein Satz kann (oder Tiefere) ausdrücken, denn alle Sätze sind gleichwertig.115
Menschen stimmen vielfach nicht in ihren Meinungen, wohl aber in vielen ihrer (Wert-)Urteile überein, wegen Lebensweise;116 ob wir uns von der Mentalität her sind, ist eine Anfrage an den Grad der Ähnlichkeit im Lebens.117
Die Induktion ist nicht logisch (notwendigerweise), sondern psychologisch, empirisch begründet.118 Das Rechtsdenken ist durch Zetetik gekennzeichnet: nicht nur durch Deduktion, sondern ebenso durch Induktion, Eduktion und Paraduktion.119
Es gibt keine Ordnung der Dinge a priori.120 Es ist immer nur eine unter vielen möglichen Ordnungen, die für bestimmte Zwecke herstellen (setzen).121 Die Rechtsdogmatik stellt mögliche, verträgliche Rechts her;122 hier und da unter Berufung auf normen.123 Die (neue) Dogmatik ist ein Erbe der (alten) Begriffsjurisprudenz.124
Was das Wesen des gesetzten (positiven) Rechts greifbar macht, ist die Art und Weise, wir uns (sprachlich) darauf beziehen; wie wir damit umgehen.125 Wir im Alltag , dass wir unser Handeln an der effektiven: staatlichen Ordnung ausrichten müssen, wofern wir uns nicht ihrer gerechtfertigten aussetzen wollen (Normativität).126 Was wir als Rechtfertigung lassen, verdeutlicht, wie wir denken und leben.127 Diese Rechtfertigung die Moral, die den (sozialen) Richtwert reflektiert (Normalität).128
Die Sitten sind indes jene Regeln, auf die wir uns solcherart verständigt haben, dass wir ihre Missachtung missbilligen; alle Regeln werden .129 Die gerichtliche, behördliche Regel die gesetzliche Regelung, die vom Deutungsschema zur Vorschrift wird, von der wir , wie sie zu handhaben; wie sie zu befolgen ist (Subsumtion).130
Eine Regelung ist (wie) ein Wegweiser, der nicht den Weg, sondern die Richtung weist und auf den Weg verweist; wer sich daran als Richt: als (Rechts-) gebunden fühlt (im Gewissen), ohne den Richtwert als: Begründungsstandard zu verkennen, entwickelt ein Gespür (Judiz) für die Leitgedanken, die Prinzipien, die das Recht als (selbstreferenzielles) der Rechts charakterisieren.131
Diese ist (vornehmlich) die Vermittlung zwischen möglichen gegenläufigen, widerstreitenden Belangen: mittels begründeter Regulierung.132 Rechtsanwendung ist vor diesem Hintergrund: Interessenjurisprudenz.133
Die Anforderungen an die Begründung weisen die Methoden der Rechtsfindung als Richtlinien für wägungen aus, die sich bewährt haben, also zu akzeptablen Lösungen geleiten.134 Die Methoden ist an die Verfassung der Rechtsgemeinschaft gebunden: jurisprudenz.135
Das Rechtsdenken ist orientiert, in sicht auf die von Fall zu Fall ausdifferenzierte Rechtsfrage (Fallgruppe) und den stets revidierten Rechtssatz (Richtsatz) als (zweckmäßige) (Rechts-)Antwort darauf (Topik).136
recht beruht auf der Erfahrung, dass Vorentscheidungen der (Höchst-)Gerichte als Begründungsschablonen problem Rechtssicherheit wahren, wenn, weil und solange ihre Deutung der Rechtslage als eine vernünftige und sozialadäquate haltbar (vertretbar) ist, sohin: (Rechts-)Wirksamkeit erwarten lässt.137
Richterliche Rechtsbildung ist jurisprudenz, sohin: Eigenwertung nach objektiven Kriterien: Wertungsjurisprudenz der historischen wägung von Interessen, und soweit sie der Regelung oder durch die Regulierung, mithin: aus dem Text oder dem Kontext heraus, vollziehbar ist.138
Einen Stufenbau kann es im Recht nur als Ordnung geben, also in seiner Einheit, Vollständigkeit und Unabhängigkeit, aber nicht als operierendes (arbeitsteiliges, zusammenwirkendes) System (der Kommunikation über Fragen der Gerechtigkeit).139 Das etablierte Rechtssystem der Staat, das (Staats-)Volk ist die Zivilgesellschaft (Öffentlichkeit), die Staatsgewalt ist als auf ihrem Gebiet: im Raum und Zeit regulierend de, sonach: rechtspolitische Gemeinschaft.140
Das Verhältnis von (einzel-)staatlichem zum internationalen Recht (oder Unionsrecht) hängt von der Perspektive ab, die wir einzunehmen sind; davon, wir es bewerkstelligen, bei mehr Rechtslage (eindeutig) Recht zu sprechen.141
Wie die Kunst Werk, so betrachtet die Ethik sub specie aeternitatis: aller (Sach-)Logik als grund, für zeitlose (gütige) Gerechtigkeit (Harmonie).142
100 Vgl. L. Wittgenstein, Tractatus 6.421; Tagebücher 24.7.1916; Vortrag über Ethik6 (2012), S. 10 f.; G.E. Moore, Principia Ethica, Cambridge University Press, London 1903, Kap. 1; W.K. Frankena, Analytische Ethik, übers. von N. Hoerster, München 1972; R.M. Hare, Moralisches Denken: seine Ebenen, seine Methode, sein Witz, übers. von C. Fehige und G. Meggle, Suhrkamp, Frankfurt am Main 1992; P. Singer, Praktische Ethik, übers. von J. Wolf, 2. Aufl., Reclam, Stuttgart 1994; H. Pauer-Studer, Einführung in die Ethik, WUV Facultas, Wien 2003; T. Wachtendorf, Ethik als Mythologie, Sprache und Ethik bei Ludwig Wittgenstein, Paregra, Berlin 2008.
101 Vgl. R. Laun, Rechtsgefühl und Rechtsgeltung, in: E. Lampe (Hrsg.), Das sogenannte Rechtsgefühl, Westdeutscher Verlag, Opladen 1985, S. 203 bis 209 (206); M. Lutz-Bachmann, Ethik, Reclam, Stuttgart 2017, S. 126 ff.; E. Anscombe, Moderne Moralphilosophie, übers. von Scholz, in: G. Grewendorf und G. Meggle (Hrsg.), Sprache und Ethik, Zur Entwicklung der Metaethik, Suhrkamp, Frankfurt am Main 1974, S. 217 bis 243; P. Foot, Die Wirklichkeit des Guten, Moralphilosophische Aufsätze, hrsg. von U. Wolf und A. Leist, Fischer, Frankfurt am Main 1997; H. Hendrichs, Zu möglichen Vorformen des menschlichen Rechtsgefühls bei höheren Tieren, in: E. Lampe (Hrsg.), Das sogenannte Rechtsgefühl, Westdeutscher Verlag, Opladen 1985, S. 57 bis 70; R. Rorty, Solidarität oder Objektivität, S. 29; M. Luther, Tischreden, hrsg. von K. Aland, Reclam, Stuttgart 1998, Kapitel: Obrigkeit und Staat; Bhagavadgita, Das Lied der...




