E-Book, Deutsch, Band 18, 112 Seiten
E-Book, Deutsch, Band 18, 112 Seiten
Reihe: Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik/Kriminologie
ISBN: 978-3-8011-0698-0
Verlag: Deutsche Polizeiliteratur
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Die Aktivitäten zum Kinderschutz wurden in der Bundesrepublik Deutschland im letzten Jahrzehnt verstärkt und die rechtlichen Grundlagen in diesem Bereich präzisiert. Ein flächendeckendes Netzwerk zum Kinderschutz hat sich etabliert, in das auch die Polizei eingebunden ist. Ihr obliegen entsprechend polizeirechtlicher, straf- und strafprozessrechtlicher Gesetzesregelungen sowie auch aufgrund von Polizeidienstvorschriften verschiedene Pflichten und Rechte zum Schutz des Kindes.
In diesem Studienbrief werden in knapper Form die wesentlichen Erscheinungsformen von Delikten gegen Kinder dargestellt und die wichtigsten rechtlichen Grundlagen erläutert, um es Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu ermöglichen, erfolgreich präventiv wie auch repressiv tätig werden zu können. Zudem gibt das Buch dem Leser Anregungen für die Umsetzung des Kinderschutzes in der polizeilichen Praxis mit auf den Weg.
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Vorwort
Zur Einführung: Ein kurzer historischer Überblick
1Begriffsbestimmungen/Statistik
1.1Begriff Kindeswohlgefährdung
1.2Formen der Kindeswohlgefährdung
1.3Verbreitung im Hell- und Dunkelfeld
2Rechtliche Grundlagen des Kinderschutzes
2.1Internationale und europäische Beschlüsse
2.2Verankerung des Kinderschutzes im Grundgesetz
2.3Regelungen im Zivil-und Sozialrecht
2.3.1Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
2.3.2Kinder- und Jugendhilfe Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
2.3.3Weitere gesetzliche Grundlagen des Kinderschutzes
2.4Ausgestaltung des strafrechtlichen Schutzes
3Körperliche und seelische Kindesmisshandlung
3.1Begehungsweisen
3.2Täter und Täterinnen
3.3Die Opfer und die Folgen der Tat
4Kindesvernachlässigung
4.1Begehungsweisen
4.2Täter und Täterinnen
4.3Die Opfer und die Folgen der Tat
5Sexueller Missbrauch von Kindern
5.1Begehungsweisen
5.2Täter und Täterinnen
5.3Die Opfer und die Folgen der Tat
5.3.1Warum die Opfer schweigen
5.3.2Die Folgen der Tat
5.4Aspekte der Kinderpornografie
6Tötungsdelikte an Kindern
6.1Tötungen durch Misshandlungen
6.2Tötungen mit sexueller Motivation
6.3Tötungen infolge von Vernachlässigung
7Wesentliche Anforderungen an die polizeiliche Arbeit
7.1Gefahrenabwehr
7.1.1Grundsätzliche Bestimmungen
7.1.2Kindeswohlgefährdung bei polizeilichen Einsätzen erkennen
7.2Strafverfolgung
7.2.1Allgemeine Anforderungen an die strafverfolgende Tätigkeit bei Kinderschutzdelikten
7.2.2Spezielle Anforderungen an den Ersten Angriff
7.2.3Zeugenvernehmung des Kindes
7.2.3.1Voraussetzungen
7.2.3.2Taktische Grundregeln bei der Befragung von Kindern
8Prävention und schnelle Reaktion bei Kindeswohlgefährdung durch Zusammenarbeit mit externen Partnern
8.1Jugendhilfe
8.2Kindereinrichtungen und Schulen
8.3Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
8.4Netzwerke
8.4.1Grundsätzliche Anforderungen
8.4.2Erfahrungen zu Netzwerken in der Praxis
8.4.3Die Kinderschutz-Hotline
Anlagen
Literatur- und Quellenverzeichnis
Gesetze/Richtlinien
Delikte gegen Kinder stehen, wenn sie bekannt werden, im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit. Insbesondere gravierende Gewalttaten an Kindern lösen tiefes Mitgefühl gegenüber den Opfern und berechtigte Empörung über die Täter aus. Kinder zu schützen ist eine der vordringlichsten Aufgaben, denen sich die Gesellschaft widmen muss. Kinder gehören in der Bevölkerung immer zu den Schwächsten und brauchen deshalb besonderen Schutz und besondere Fürsorge.
Kindesmisshandlungen finden im Verborgenen statt. Dies macht es umso schwieriger, die Taten aufzudecken sowie die Leiden der Kinder zu erkennen und sie vor weiterer Gewalt und Vernachlässigung zu schützen.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik überträgt vorrangig den Eltern das Recht und die Pflicht, für ihr Kind zu sorgen. Es weist aber gleichzeitig der staatlichen Gemeinschaft die Aufgabe zu, den Schutz des Kindes zu garantieren, wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht nachkommen und dadurch das Wohl des Kindes gefährden. Dabei ist auch die Frage nach der Verantwortung von Behörden, Kindereinrichtungen, Ärzten, Schulen, Jugendämtern, dem sozialen Umfeld, der Polizei und anderen zu stellen, die sich differenziert für das Kindeswohl einsetzen sollen oder müssen.
Kinderschutz kann nicht nur das gesunde Aufwachsen von Kindern gewährleisten, sondern soll auch sichern, dass diese nicht selbst später als Erwachsene gewalttätig oder in anderer Weise straffällig werden.
"Gewaltsame Interaktionen im Elternhaus stehen in enger Beziehung zu psychosozialen Störungen, zum Auftreten von sozial abweichendem Verhalten und Kriminalität im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Misshandlungserlebnisse wirken sich negativ auf die somatische und psychische Entwicklung und Wertvorstellung beim Kind sowie letztlich desozialisierend aus. Gewalt in der Familie wird somit als "Schlüssel zur Gewalt" in der Gesellschaft angesehen." (Freistaat Thüringen, Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit 2007, Thüringer Leitfaden für Ärzte, S. 10)
Nicht selten wirken die Folgen für die misshandelten, missbrauchten oder vernachlässigten Opfer ein Leben lang. Kinder können zu Pflegefällen werden und damit einhergehende volkswirtschaftliche Schäden sind im Einzelfall eine weitere traurige Konsequenz.
Obwohl häufig nicht nur Mitarbeiter von Institutionen und andere Menschen Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen wahrnehmen, wird oftmals nicht rechtzeitig gehandelt.
Angesichts der über 10 000 Bücher und Zeitschriften, die sich als Referenz-Bibliothek "Informationszentrum Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung (IKK)" am Deutschen Jugendinstitut in München befinden, scheint es vermessen, sich neuerlich diesem Thema zuzuwenden.
Gerade diese Fülle an Literatur gebietet es jedoch, die wesentlichen Informationen zu komprimieren, die es der Polizei ermöglichen, erfolgreich präventiv und repressiv auf diesem Gebiet tätig zu werden.
Die Polizei wird meistens erst informiert, wenn die Kindeswohlgefährdung strafrechtliche Relevanz aufweist. Nicht selten erhält sie aber auch im Zusammenhang mit präventiven Einsätzen Kenntnis von Fällen der Kindeswohlgefährdung. Die eingangs bereits erwähnten Institutionen und Personen, die für den Schutz der Kinder verantwortlich bzw. an ihm beteiligt sind, erfordern für die Polizei unabdingbar eine wirksame Zusammenarbeit mit allen Verantwortlichen.