Nisse / Clages / Neidhardt | Delikte gegen Kinder | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 18, 112 Seiten

Reihe: Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik/Kriminologie

Nisse / Clages / Neidhardt Delikte gegen Kinder

E-Book, Deutsch, Band 18, 112 Seiten

Reihe: Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik/Kriminologie

ISBN: 978-3-8011-0698-0
Verlag: Deutsche Polizeiliteratur
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Der Schutz von Kindern ist eine der vordringlichsten Aufgaben unserer Gesellschaft. Um so betroffener zeigt sich die Öffentlichkeit, wenn Kindesmisshandlungen bekannt werden. Dabei liegt die Dunkelziffer der gewalttägigen und sexuellen Übergriffe gegenüber Kindern oder erhebliche Vernachlässigung ihrer Fürsorge noch weitaus höher, wie Forschungsstudien nachweisen konnten.

Die Aktivitäten zum Kinderschutz wurden in der Bundesrepublik Deutschland im letzten Jahrzehnt verstärkt und die rechtlichen Grundlagen in diesem Bereich präzisiert. Ein flächendeckendes Netzwerk zum Kinderschutz hat sich etabliert, in das auch die Polizei eingebunden ist. Ihr obliegen entsprechend polizeirechtlicher, straf- und strafprozessrechtlicher Gesetzesregelungen sowie auch aufgrund von Polizeidienstvorschriften verschiedene Pflichten und Rechte zum Schutz des Kindes.

In diesem Studienbrief werden in knapper Form die wesentlichen Erscheinungsformen von Delikten gegen Kinder dargestellt und die wichtigsten rechtlichen Grundlagen erläutert, um es Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu ermöglichen, erfolgreich präventiv wie auch repressiv tätig werden zu können. Zudem gibt das Buch dem Leser Anregungen für die Umsetzung des Kinderschutzes in der polizeilichen Praxis mit auf den Weg.
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Vorwort

Zur Einführung: Ein kurzer historischer Überblick

1Begriffsbestimmungen/Statistik
1.1Begriff Kindeswohlgefährdung
1.2Formen der Kindeswohlgefährdung
1.3Verbreitung im Hell- und Dunkelfeld

2Rechtliche Grundlagen des Kinderschutzes
2.1Internationale und europäische Beschlüsse
2.2Verankerung des Kinderschutzes im Grundgesetz
2.3Regelungen im Zivil-und Sozialrecht
2.3.1Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
2.3.2Kinder- und Jugendhilfe Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
2.3.3Weitere gesetzliche Grundlagen des Kinderschutzes
2.4Ausgestaltung des strafrechtlichen Schutzes

3Körperliche und seelische Kindesmisshandlung
3.1Begehungsweisen
3.2Täter und Täterinnen
3.3Die Opfer und die Folgen der Tat

4Kindesvernachlässigung
4.1Begehungsweisen
4.2Täter und Täterinnen
4.3Die Opfer und die Folgen der Tat

5Sexueller Missbrauch von Kindern
5.1Begehungsweisen
5.2Täter und Täterinnen
5.3Die Opfer und die Folgen der Tat
5.3.1Warum die Opfer schweigen
5.3.2Die Folgen der Tat
5.4Aspekte der Kinderpornografie

6Tötungsdelikte an Kindern
6.1Tötungen durch Misshandlungen
6.2Tötungen mit sexueller Motivation
6.3Tötungen infolge von Vernachlässigung

7Wesentliche Anforderungen an die polizeiliche Arbeit
7.1Gefahrenabwehr
7.1.1Grundsätzliche Bestimmungen
7.1.2Kindeswohlgefährdung bei polizeilichen Einsätzen erkennen
7.2Strafverfolgung
7.2.1Allgemeine Anforderungen an die strafverfolgende Tätigkeit bei Kinderschutzdelikten
7.2.2Spezielle Anforderungen an den Ersten Angriff
7.2.3Zeugenvernehmung des Kindes
7.2.3.1Voraussetzungen
7.2.3.2Taktische Grundregeln bei der Befragung von Kindern

8Prävention und schnelle Reaktion bei Kindeswohlgefährdung durch Zusammenarbeit mit externen Partnern
8.1Jugendhilfe
8.2Kindereinrichtungen und Schulen
8.3Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
8.4Netzwerke
8.4.1Grundsätzliche Anforderungen
8.4.2Erfahrungen zu Netzwerken in der Praxis
8.4.3Die Kinderschutz-Hotline

Anlagen
Literatur- und Quellenverzeichnis
Gesetze/Richtlinien


Delikte gegen Kinder stehen, wenn sie bekannt werden, im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit. Insbesondere gravierende Gewalttaten an Kindern lösen tiefes Mitgefühl gegenüber den Opfern und berechtigte Empörung über die Täter aus. Kinder zu schützen ist eine der vordringlichsten Aufgaben, denen sich die Gesellschaft widmen muss. Kinder gehören in der Bevölkerung immer zu den Schwächsten und brauchen deshalb besonderen Schutz und besondere Fürsorge.
Kindesmisshandlungen finden im Verborgenen statt. Dies macht es umso schwieriger, die Taten aufzudecken sowie die Leiden der Kinder zu erkennen und sie vor weiterer Gewalt und Vernachlässigung zu schützen.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik überträgt vorrangig den Eltern das Recht und die Pflicht, für ihr Kind zu sorgen. Es weist aber gleichzeitig der staatlichen Gemeinschaft die Aufgabe zu, den Schutz des Kindes zu garantieren, wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht nachkommen und dadurch das Wohl des Kindes gefährden. Dabei ist auch die Frage nach der Verantwortung von Behörden, Kindereinrichtungen, Ärzten, Schulen, Jugendämtern, dem sozialen Umfeld, der Polizei und anderen zu stellen, die sich differenziert für das Kindeswohl einsetzen sollen oder müssen.
Kinderschutz kann nicht nur das gesunde Aufwachsen von Kindern gewährleisten, sondern soll auch sichern, dass diese nicht selbst später als Erwachsene gewalttätig oder in anderer Weise straffällig werden.
"Gewaltsame Interaktionen im Elternhaus stehen in enger Beziehung zu psychosozialen Störungen, zum Auftreten von sozial abweichendem Verhalten und Kriminalität im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Misshandlungserlebnisse wirken sich negativ auf die somatische und psychische Entwicklung und Wertvorstellung beim Kind sowie letztlich desozialisierend aus. Gewalt in der Familie wird somit als "Schlüssel zur Gewalt" in der Gesellschaft angesehen." (Freistaat Thüringen, Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit 2007, Thüringer Leitfaden für Ärzte, S. 10)
Nicht selten wirken die Folgen für die misshandelten, missbrauchten oder vernachlässigten Opfer ein Leben lang. Kinder können zu Pflegefällen werden und damit einhergehende volkswirtschaftliche Schäden sind im Einzelfall eine weitere traurige Konsequenz.
Obwohl häufig nicht nur Mitarbeiter von Institutionen und andere Menschen Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen wahrnehmen, wird oftmals nicht rechtzeitig gehandelt.
Angesichts der über 10 000 Bücher und Zeitschriften, die sich als Referenz-Bibliothek "Informationszentrum Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung (IKK)" am Deutschen Jugendinstitut in München befinden, scheint es vermessen, sich neuerlich diesem Thema zuzuwenden.
Gerade diese Fülle an Literatur gebietet es jedoch, die wesentlichen Informationen zu komprimieren, die es der Polizei ermöglichen, erfolgreich präventiv und repressiv auf diesem Gebiet tätig zu werden.
Die Polizei wird meistens erst informiert, wenn die Kindeswohlgefährdung strafrechtliche Relevanz aufweist. Nicht selten erhält sie aber auch im Zusammenhang mit präventiven Einsätzen Kenntnis von Fällen der Kindeswohlgefährdung. Die eingangs bereits erwähnten Institutionen und Personen, die für den Schutz der Kinder verantwortlich bzw. an ihm beteiligt sind, erfordern für die Polizei unabdingbar eine wirksame Zusammenarbeit mit allen Verantwortlichen.


Prof. Dr. Reingard Nisse

Prof. Dr. Reingard Nisse verfügt über langjährige Praxiserfahrung in der Kriminalpolizei. Von 1965 bis 1996 war sie Angehörige der Polizei. In diesem Zeitraum absolvierte sie ein Fach- und Hochschulstudium und promovierte. Ihre Dissertation war das Ergebnis von Forschungen zur Jugendkriminalität, ihre Habilitationsschrift befasste sich mit Kriminalitätserscheinungen in neu entstehenden Wohngebieten und den entsprechenden polizeilichen Präventionsmaßnahmen. Von 1996 bis 2008 war sie als Dozentin für Kriminalistik und Kriminologie an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg tätig, fungierte mehrere Jahre als Leiterin der Fachgruppe Kriminal- und Sozialwissenschaften und als Vizepräsidentin. Seit 2008 war sie an verschiedenen Fachhochschulen als Lehrbeauftragte tätig. Frau Prof. Dr. Nisse ist Gründungsmitglied der Deutschen Geselischaft für Kriminalistik e. V.


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