E-Book, Deutsch, 512 Seiten
Neumann Blumen und Brandsätze
1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-86854-441-1
Verlag: Hamburger Edition HIS
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Eine deutsche Geschichte, 1989-2023
E-Book, Deutsch, 512 Seiten
ISBN: 978-3-86854-441-1
Verlag: Hamburger Edition HIS
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Klaus Neumann ist Historiker und Kulturwissenschaftler. Er zog 1985 nach Australien, um dort mit einer Arbeit über Geschichte und Geschichten in Papua-Neuguinea zu promovieren, und war bis vor Kurzem Professor für Geschichte in Melbourne. Geforscht hat er unter anderem zu Fragen historischer Gerechtigkeit und über Erinnerungspolitik. Er ist Autor mehrerer preisgekrönter Bücher über Asyl- und Flüchtlingspolitik. Seit 2018 arbeitet er für die Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur.
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2 Hamburger Unwirtlichkeiten, kommunalpolitisches Engagement und die Schranken »ehrbarer Fernstenliebe«
In einer Szene in Jan Schüttes »verstörend schönem« Debütspielfilm Drachenfutter aus dem Jahr 1987 unterhält sich eine junge Frau (Ulrike Purschke) in einem Hamburger Café mit zwei Männern, Shezad (Bhasker Patel) und Rashid (Buddy Uzzaman).1 »Wo kommt ’n ihr eigentlich her?«, fragt sie. »Oh, wir kommen von Klein Flottbek«, antwortet Shezad. Die junge Frau lacht. Es ist ein freundliches Lachen; es liegt ihr fern, sich über die Männer lustig zu machen. Zu diesem Zeitpunkt weiß das Publikum bereits, dass die beiden aus Pakistan stammen und Asylsuchende sind. Dieses Zusammentreffen markiert in Schüttes Film die einzige Begegnung zwischen Deutschen und Nichtdeutschen, die von Empathie und gegenseitigem, uneigennützigem Interesse geprägt ist. Ansonsten gibt sich Hamburg betont unwirtlich. Im Film wird die Stadt als nass und kalt präsentiert. Kalt ist auch der deutsche Staat, denn Shezad wird nach der Ablehnung seines Asylantrags abgeschoben. Damit verliert sein chinesischer Freund Xiao (Ric Young), dem die zuständige Behörde nach Absolvierung eines Kurses über die Hackfleischverordnung eine Konzession zum Betreiben eines pakistanischen Restaurants erteilt hat, seinen Flottbeker Koch. »Deutschland ist ein reiches Land, das schonungslos mit Flüchtigen aus armen Ländern umgeht«, kommentierte Schütte seinen Film. »Man kennt keine Rücksicht und man kennt keine Schicksale.«2
Das von Schütte gezeichnete Bild widersprach der Selbstdarstellung Hamburgs, einer damals wie heute vergleichsweise reichen Stadt in einem reichen Land, die schon lange beanspruchte, »Tor zur Welt« zu sein.3 Als der Senat der Freien und Hansestadt 1976 das erste Mal »Leitlinien für eine hamburgische Ausländerpolitik« formulierte, betonte er, Hamburg habe »seit jeher eine ausländerfreundliche Politik betrieben« und könne »auf eine lange Tradition im Zusammenleben mit Ausländern und ihrer Integration zu Bürgern dieser Stadt zurückblicken«. Diese Aussage bezog sich augenscheinlich auf Menschen, die in der Hansestadt aufgrund »traditioneller wirtschaftlicher und kultureller Beziehungen zu Hamburgs Handelspartnern und Nachbarstaaten« lebten. Zwei Drittel der damals in Hamburg beheimateten Nichtdeutschen waren allerdings Arbeitsmigranten aus Anwerbeländern wie Italien, Spanien, Jugoslawien oder der Türkei. Um sie vor allem ging es in den »Leitlinien«, da sie als Problem wahrgenommen wurden und laut Senat besonderer staatlicher »Fürsorgeanstrengungen« bedurften, zum Beispiel im Bereich der Wohnraumversorgung oder Schulbildung.4
Nach einmütigem Drängen der Gewerkschaften und der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände hatte die SPD-geführte Bundesregierung im November 1973 beschlossen, »die Vermittlung ausländischer Arbeitnehmer einzustellen«.5 Grundsätzlich begrüßte der Senat diesen Anwerbestopp. Es war auch sein erklärtes Ziel, die dauerhafte Rückkehr von Arbeitsmigrantinnen in ihre Herkunftsländer zu unterstützen. Das gebiete »schon die Fürsorgepflicht gegenüber den in die Bundesrepublik gerufenen Arbeitnehmern aus Anwerbeländern«.6 Aber der Senat sprach sich dagegen aus, Menschen zur Rückkehr in ihre Heimat zu zwingen, den Familiennachzug zu begrenzen oder Zuzugssperren für einzelne Stadtviertel mit hoher Ausländerkonzentration zu verfügen – in Hamburg-Altona waren dies Ottensen, Altona-Altstadt, Altona-Nord und das Schanzenviertel. Für diejenigen Ausländer, die in Hamburg bleiben wollten, strebte der Senat eine »möglichst weitgehende Eingliederung […] in die deutsche Gesellschaft« an.7 Ihr Rechtsstatus solle verbessert werden. Ausländerfeindlichkeit wurde in den »Leitlinien« nicht thematisiert; selbst in Stadtteilen mit einem hohen Anteil von Menschen aus Anwerbeländern gebe es keine spezifischen Spannungen zwischen Deutschen und Nichtdeutschen. Allerdings hielt der Senat für eine gelungene Eingliederung »die vorurteilsfreie Aufgeschlossenheit der Bevölkerung für die Probleme der Ausländer und ihre Bereitschaft zur Mithilfe [für] notwendig«.8 Zu den Voraussetzungen einer derartigen Aufgeschlossenheit machten die »Leitlinien« keine Angaben.
Mit irregulären Migrantinnen befassten sich die »Leitlinien« nur am Rande. Der Senat bezifferte die Zahl der illegal in Hamburg lebenden Menschen auf 5000. Dabei handele es sich entweder um Menschen, die unkontrolliert oder als »Scheintouristen« eingereist waren, um in Hamburg zu arbeiten, oder um »ungelenkt einreisende Ausbildungsbewerber«.9 Weil sie einer Abschiebung entgehen wollten, würden viele von ihnen »mißbräuchlich« Asyl beantragen. Gleichzeitig kämen Ausländer »auf Grund politischer Entwicklungen in ihren Heimatländern als Flüchtlinge in die Bundesrepublik«. Sie würden »keine nennenswerten Probleme« verursachen.10 Damit brachte der Senat den damaligen Stellenwert des Themas »Asyl« zum Ausdruck: Aufgrund der überschaubaren Zahl von Asylsuchenden war das öffentliche Interesse gering – trotz einer wegweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 1975, demzufolge das grundgesetzlich garantierte Asylrecht »keine immanenten Schranken habe«.11 Das sollte sich Ende der Dekade jedoch ändern, als Menschen wie Shezad und Rashid zunehmend in den Fokus öffentlicher und staatlicher Aufmerksamkeit rückten.
In den »Leitlinien« war der Senat davon ausgegangen, dass der Ausländeranteil aufgrund des Anwerbestopps sinken würde. Doch die Zahl der in Hamburg gemeldeten Menschen ohne deutschen Pass nahm in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre stetig zu – von etwa 170 000 im Dezember 1985 auf circa 195 000 vier Jahre später.12 Anfang 1989 besaß bereits jeder zehnte Hamburger nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. In Altona-Altstadt lag der Ausländeranteil bei über 20 Prozent, wohingegen die Altonaer Vororte im äußersten Westen der Stadt – Rissen und Sülldorf – einen Ausländeranteil von weniger als 5 Prozent aufwiesen. Etwa ein Drittel der in Hamburg gemeldeten Nichtdeutschen waren türkische Staatsangehörige; in Altona-Altstadt und Ottensen lag ihr Anteil 1989 sogar bei etwa 50 Prozent.
»Was hat die CDU gegen Dänen und Türken?«
Der vergleichsweise hohe Ausländeranteil in der Bundesrepublik hatte zum einen mit der Migration von Millionen von Menschen zu tun, die infolge der Anwerbeabkommen mit der Türkei, Italien, Jugoslawien und anderen Ländern Süd- und Südosteuropas eingewandert waren. Anders als landläufig angenommen blieb die Mehrzahl zwar nicht dauerhaft in der Bundesrepublik.13 Doch entgegen den Erwartungen der bundesdeutschen Behörden holten viele Migranten besonders nach dem Anwerbestopp 1973 ihre Familien nach. Zum anderen lag der hohe Ausländeranteil daran, dass vielen Migrantinnen, auch wenn sie die längste Zeit ihres Lebens in der Bundesrepublik gelebt hatten, eine Einbürgerung genauso verwehrt blieb wie ihren in Westdeutschland geborenen Kindern. Sie wurden also auch dann als Ausländerinnen registriert, wenn sie längst Hamburgerinnen (oder Flottbekerinnen) geworden waren.
Bereits in den 1970er Jahren begann eine öffentliche Diskussion darüber, ob politische Teilhabe auch für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft wünschenswert sei und, wenn ja, wie sie sich ermöglichen ließe. Bei dieser Diskussion stand letztendlich das Selbstverständnis der bundesrepublikanischen Gesellschaft zur Disposition. Ein Kommentar im konservativen Hamburger Abendblatt beschrieb die Problemlage 1981 so: »Politisch geht es im Kern um die Frage, ob wir die länger bei uns lebenden Ausländer als Mitbürger oder als Gäste auf Zeit betrachten wollen. Sie als Mitbürger anzunehmen, heißt in der Konsequenz auch, ihnen möglichst umfassende gesellschaftliche Mitwirkungsmöglichkeiten einzuräumen.«14 In den »Leitlinien« hatte der Senat 1976 zugesagt, die Frage eines kommunalen Ausländerwahlrechts prüfen zu lassen, ohne das Thema daraufhin weiter zu verfolgen.15
Im benachbarten Schleswig-Holstein forderte die oppositionelle SPD bereits 1977, »Ausländern, die aus der Europäischen Gemeinschaft stammen und fünf Jahre in der Bundesrepublik wohnhaft sind, das Kommunalwahlrecht einzuräumen«.16 Zwei Jahre später argumentierte auch der 1978 eingesetzte erste Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, der ehemalige nordrhein-westfälische Ministerpräsident Heinz Kühn (SPD), in einem...




