Buch, Deutsch, 114 Seiten, Format (B × H): 145 mm x 208 mm, Gewicht: 180 g
Reihe: Das Recht der Wirtschaft : [...], Schriftenreihe Das Recht der Wirtschaft
Buch, Deutsch, 114 Seiten, Format (B × H): 145 mm x 208 mm, Gewicht: 180 g
Reihe: Das Recht der Wirtschaft : [...], Schriftenreihe Das Recht der Wirtschaft
ISBN: 978-3-415-07027-1
Verlag: Richard Boorberg Verlag
Nahezu jeder ist durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und Folgeschäden solcher Versicherungsfälle abgesichert.
Melde- und Auskunftspflichten für ArbeitgeberDie Unternehmen haben gegenüber den Unfallversicherungsträgern umfangreiche Mitteilungspflichten und Auskunftspflichten und sind im Umlageverfahren alleine beitragspflichtig. Dafür sind sie gegenüber Versicherten – von Ausnahmen abgesehen – von einer Haftung befreit. Leistungen übernimmt ausschließlich der Unfallversicherungsträger.
Leistungskatalog der VersicherungsträgerDie Versicherungsträger (meist Berufsgenossenschaften) haben einen umfangreichen Leistungskatalog:
- Prävention
- Heilbehandlung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- jährlich anzupassende Renten usw.
Gegenstand des Ratgebers ist überdies der Arbeitsschutz im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Problematik; auch auf das Thema »Corona-Virus: Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?« wird ausführlich eingegangen.
Ratgeber zur gesetzlichen UnfallversicherungDer Band informiert über alle wichtigen Fragen und gibt den Unternehmern und den Versicherten einen Überblick über ihre Rechte und Pflichten.
Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Bereichsspezifisches Management Personalwesen, Human Resource Management
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Bereichsspezifisches Management Arbeitsplatz, Arbeitsschutz, Gefahrstoffschutz
- Rechtswissenschaften Sozialrecht SGB-VII, Gesetzliche Unfallversicherung
- Rechtswissenschaften Arbeitsrecht Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsrecht