Die Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger
Die Arbeitgeber schulden den Krankenkassen als Einzugsstellen den sogenannten Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Es handelt sich dabei um die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Damit die Zahlungen ordnungsgemäß erfolgen, werden die Arbeitgeber regelmäßig durch die Rentenversicherungsträger geprüft.
Was bei der Prüfung zu beachten ist
Der Band erläutert im Detail, wie diese Prüfung abläuft, welche Auskünfte erteilt werden müssen und was konkret beim Arbeitgeber durchgesehen wird. Den Schwerpunkt bilden hier die Entgelt- oder Lohnunterlagen, auf die der Autor in aller Ausführlichkeit eingeht.
Unentbehrlich für die Praxis
Ergänzt wird die Darstellung durchPraxishinweiseChecklistenMusterschreibenDer Arbeitgeber erfährt damit exakt, worauf er sich bei der Betriebsprüfung der Sozialversicherung einrichten muss und wo er gegebenenfalls Einfluss nehmen kann.
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Marburger
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