Lööck | Das Tierschutzstrafrecht nach Einfügung der Staatszielbestimmung ‚Tierschutz‘ in das Grundgesetz (Art. 20a GG) | Buch | 978-3-8300-8904-9 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 327, 246 Seiten, PB, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 312 g

Reihe: Strafrecht in Forschung und Praxis

Lööck

Das Tierschutzstrafrecht nach Einfügung der Staatszielbestimmung ‚Tierschutz‘ in das Grundgesetz (Art. 20a GG)

Theorie und Praxis
1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-8300-8904-9
Verlag: Verlag Dr. Kovac

Theorie und Praxis

Buch, Deutsch, Band 327, 246 Seiten, PB, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 312 g

Reihe: Strafrecht in Forschung und Praxis

ISBN: 978-3-8300-8904-9
Verlag: Verlag Dr. Kovac


Die Autorin untersucht den Tierschutz im deutschen Recht. Näher eingegangen wird dabei auf die im Tierschutz enthaltene Strafvorschrift, § 17 TierSchG. Zunächst wird die geschichtliche Entwicklung des Tierschutzes im gesamten deutschen Recht dargestellt, ebenso wird die Entwicklung im europäischen Recht berücksichtigt. Als Einleitung zur Untersuchung des § 17 TierSchG in der Praxis wird zunächst auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale und Problempunkte dieser Strafvorschrift eingegangen. Anschließend wird Datenmaterial des Statistischen Bundesamtes und Material, das aufgrund einer Auswertung der Autorin von Verfahren der Staatsanwaltschaften Flensburg und Lübeck gesammelt wurde, analysiert. Zusätzlich werden die beiden Dauerthemen Tierversuche und Schächten dargestellt. Anlass für das Anfertigen dieser Untersuchung lieferte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.01.2002 und eine daran anschließende Grundgesetzänderung. Das Bundesverfassungsgericht hatte über eine Verfassungsbeschwerde eines muslimischen Metzgers zu entscheiden, dem eine jahrelang gewährte Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten, dem sogenannten Schächten, nicht mehr gewährt wurde. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die Genehmigungsvoraussetzungen für das Schächten in einer Weise auszulegen seien, dass auch für muslimische Metzger die Möglichkeit bestehe, Tiere ohne Betäubung zu schlachten, soweit dies aus religiösen Gründen erfolgte. An das Urteil anschließen wurde die bereits seit langem bestehende Diskussion um die Einführung des Tierschutzes in das Grundgesetz fortgeführt. Es wurde sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat mit großer Mehrheit für die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz gestimmt. Seit dem 01.08.2002 ist der Tierschutz als Staatszielbestimmung in Art. 20a GG aufgenommen. Die Autorin verfolgt das Ziel, zu untersuchen in welcher Weise die Staatszielbestimmung Tierschutz die tierschutzrechtlichen Strafverfahren beeinflusst hat.

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