Limbach / Stiftung-Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus | Vorrang der Verfassung oder Souveränität des Parlaments? | Buch | 978-3-9807404-1-8 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 9, 29 Seiten

Reihe: Kleine Reihe

Limbach / Stiftung-Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus

Vorrang der Verfassung oder Souveränität des Parlaments?


1. Auflage 2001
ISBN: 978-3-9807404-1-8
Verlag: Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus

Buch, Deutsch, Band 9, 29 Seiten

Reihe: Kleine Reihe

ISBN: 978-3-9807404-1-8
Verlag: Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus


In den fünfzig Jahren seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Bundesverfassungsgericht
in weit über 500 Fällen Gesetze, Verordnungen oder Einzelnormen
ganz oder teilweise für nichtig oder mit dem Grundgesetz für unvereinbar
erklärt. Wie kann diese außerordentlich weitreichende Befugnis eines Gerichts,
das weder vom Volk gewählt ist noch diesem Verantwortung schuldet,
begründet werden? In der vierten Theodor-Heuss-Gedächtnis-Vorlesung fragt
Jutta Limbach nach den historischen Voraussetzungen des im Grundgesetz
niedergelegten Prinzips vom Vorrang der Verfassung. Sie erläutert die Möglichkeiten,
diesem Prinzip Geltung zu verschaffen und diskutiert am Beispiel
der englischen Demokratie das konkurrierende Postulat von der Souveränität
des Parlaments. Indem sie die historisch-rechtsvergleichende Fragestellung
auf die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Europäischen
Menschenrechtskonvention bezieht, gewinnt Jutta Limbach eine ebenso kritische
wie aktuelle Perspektive zur Beurteilung einer der Grundfragen des
demokratischen Verfassungsstaats.

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Zielgruppe


Wissenschaftler und Studierende (Geistes- und Sozialwissenschaften)

Weitere Infos & Material


Prof. Dr. Jutta Limbach, 1934 geboren in Berlin, ist seit 14. September 1994
Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften
in Berlin und Freiburg arbeitete sie von 1963 bis 1966 als wissenschaftliche
Assistentin am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien
Universität Berlin, wo sie sich 1971 habilitierte. Von 1971 bis 1989 lehrte sie
als Professorin für Bürgerliches Recht, Handels– und Wirtschaftsrecht sowie
Rechtssoziologie an der Freien Universität. Sodann wirkte sie als Senatorin
für Justiz des Landes Berlin sowie als Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts
in Karlsruhe. Jutta Limbach ist Mitherausgeberin mehrerer wissenschaftlicher
Zeitschriften und einer Schriftenreihe zur Gleichstellung der
Frau. 1992/93 gehörte sie der Gemeinsamen Verfassungskommission von
Bundestag und Bundesrat an.
Wichtige Veröffentlichungen: Theorie und Wirklichkeit der GmbH (1966); Der
verständige Rechtsgenosse (1977); Die gemeinsame Sorge geschiedener
Eltern in der Rechtspraxis (1988); „Im Namen des Volkes“ – Macht und Verantwortung
der Richter (1999); Das Bundesverfassungsgericht (2001).



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