Liebeg | Die Abgabenexekutionsordnung | Buch | 978-3-7007-7912-4 | sack.de

Buch, Deutsch, 406 Seiten, GB, Format (B × H): 168 mm x 240 mm, Gewicht: 551 g

Reihe: Kommentar

Liebeg

Die Abgabenexekutionsordnung

Kommentar
2., neu bearbeitete Auflage 2021
ISBN: 978-3-7007-7912-4
Verlag: LexisNexis ARD ORAC

Kommentar

Buch, Deutsch, 406 Seiten, GB, Format (B × H): 168 mm x 240 mm, Gewicht: 551 g

Reihe: Kommentar

ISBN: 978-3-7007-7912-4
Verlag: LexisNexis ARD ORAC


Die Republik Österreich hat wie jeder andere Gläubiger ein Interesse an der Einbringlichmachung ihrer Forderungen bzw der Abwehr unbegründet erhobener Ansprüche.
Die Besonderheit in Bezug auf Abgabenforderungen liegt darin, dass der Republik Österreich – ebenso den Ländern und Gemeinden – das Wahlrecht eingeräumt wird, zur Hereinbringung ihrer Forderungen das gerichtliche Exekutionsverfahren einzuleiten oder aber – im Fall einfacherer Exekutionsverfahren – diese nach den Bestimmungen der AbgEO selbst, also quasi in house, zu betreiben.
Das vorliegende Werk enthält eine praxisgerechte Kommentierung der AbgEO und richtet sich an die Finanzverwaltung, freien Berufe (zB Rechtsanwälte, Steuerberater) und sonst mit dem (Abgaben-)Exekutionsrecht befassten Personen.
Die Neuauflage ist auf den aktuellen Stand zum Jänner 2021 gebracht und berücksichtigt bereits die Organisationsreform der Abgabenbehörden ab 1. 1. 2021 sowie – soweit relevant – die geplante Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) ab 1. 7. 2021, weiters die gesamte Rechtsprechung der Höchstgerichte und des BFG zur AbgEO, die aktuelle Rechtsprechung und Literatur zu exekutionsrechtlichen und allgemeinen in Verbindung mit der AbgEO stehenden Fragen, im Einzelfall auch deutsche Literatur und Rechtsprechung (zB Schicksal der Gehaltsexekution bei Betriebsübergang).
Ein Anhang enthält ua die EU-BeitreibungsRL und das mit Anmerkungen versehene EU-VAHG.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Der Autor:

HR Dr. Paul Liebeg ist ehemaliger Mitarbeiter der Finanzprokuratur, dem Rechtsanwaltsbüro der Republik Österreich, und war zuletzt bis zu seiner Pensionierung mit Oktober 2020 als leitender Prokuraturanwalt im Geschäftsfeld I „Arbeit und Soziales“ tätig und zuvor jahrelang auch mit zivilrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabeneinbringung (zB AbgEO, Erwerb von Sicherheiten, Anfechtungsordnung) befasst.



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