Leimböck / Klaus / Hölkermann Baukalkulation und Projektcontrolling
11. Auflage 2007
ISBN: 978-3-8348-9202-7
Verlag: Vieweg & Teubner
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
unter Berücksichtigung der KLR Bau und der VOB
E-Book, Deutsch, 186 Seiten, eBook
ISBN: 978-3-8348-9202-7
Verlag: Vieweg & Teubner
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Die sorgfältige Baukalkulation und ein fundiertes Projektcontrolling sind die Grundvoraussetzungen für den langfristig wirtschaftlichen Erfolg für die Unternehmen der Bauwirtschaft.
Die 11. Auflage wurde im Hinblick auf die Novellierung der VOB und die aktuellen Lohnentwicklungen im Bauwesen auf den neuesten Stand gebracht. In bewährter Weise wird der Zusammenhang zwischen den Grundlagen der Baukalkulation und den rechtlichen Rahmenbedingungen vermittelt und anhand eines durchgängigen Beispiels der direkte Bezug zur Praxis hergestellt.
Prof. Dr. Egon Leimböck lehrte am Lehrstuhl Bauwirtschaft der Universität Dortmund und war mit kaufmännischen Tätigkeiten und der Beratung auf Großbaustellen im In- und Ausland beschäftigt. Er ist maßgeblich an der Entwicklung der KLR-Bau beteiligt.
Ulf Rüdiger Klaus ist als Rechtsanwalt tätig, Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der Fachhochschule München und Juristischer Mitarbeiter bei der Erstellung der KLR-Bau. Er war Geschäftsführer im Bayerischen Bauindustrieverband e.V.
Dr.-Ing. Oliver Hölkermann ist Geschäftsführender Gesellschafter einer deutschen Bau Gesellschaft und war mehrere Jahre für die Bauleitung und Technische Koordination von Großprojekten bei einem deutschen Baukonzern zuständig.
Zielgruppe
Professional/practitioner
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1;Vorwort;6
2;Inhaltsverzeichnis;7
3;Abkürzungsverzeichnis;11
4;Abbildungsverzeichnis;13
5;Einleitung;15
6;I Baukalkulation;15
6.1;1 Die Baukalkulation als Teilgebiet der baubetrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung;15
6.2;2 Begriffe und Arten der Baukalkulation;16
6.2.1;2.1 Angebotskalkulation;16
6.2.2;2.2 Vertragskalkulation (Auftragskalkulation);16
6.2.3;2.3 Arbeitskalkulation (Ausführungskalkulation);16
6.2.4;2.4. Zwischenkalkulation;17
6.2.5;2.5 Nachkalkulation;17
6.2.6;2.6 Nachtragskalkulation;17
6.2.7;2.7 Zusammenfassende Übersicht;17
6.3;3 Die Baukalkulation in Abhängigkeit von der Vertragsart;18
6.3.1;3.1 Übersicht zur Preisermittlung ( mit Beispiel);56
6.3.2;3.2 Mittellohnberechnung;56
6.3.3;3.3 Ermittlung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten;57
6.3.4;3.4 Ermittlung des Zuschlagsatzes für Lohnnebenkosten;61
6.3.5;3.5 Ermittlung der Stoffkosten;61
6.3.6;3.6 Ermittlung der Gerätekosten;61
6.3.7;3.7 Ermittlung der Bauzinsen;65
6.3.8;3.8 Ermittlung der Baustellengemeinkosten;66
6.3.9;3.9 Ermittlung des Zuschlagsatzes für Allgemeine Geschäftskosten und Festlegung des Zuschlagsatzes für Gewinn und Wagnis;66
6.4;4 Kalkulationsverfahren;68
6.4.1;4.1 Verfahren I;68
6.4.2;4.2 Verfahren II;70
6.4.3;4.3 Die Kalkulation auf der Grundlage der Deckungsbeitragsrechnung;71
7;II Projektcontrolling;21
7.1;1 Allgemeines zum Controlling;21
7.2;2 Projektcontrolling als operatives Controlling in der Bauwirtschaft;22
7.3;3 Abweichungsanalyse und Festlegung von Steuerungsmaßnahmen als zentrale Aufgabe des Controllings;23
8;Teil A Angebots- und Vertragskalkulation;25
8.1;I Grundlagen;25
8.1.1;1 Baubetriebliche Grundlagen;25
8.1.2;2 Die vertragsrechtlichen Grundlagen;28
8.1.3;3 Die Leistungsbeschreibung als wesentliche Grundlage der Kalkulation;32
8.2;II Die Angebotskalkulation beim Einheitspreisvertrag;36
8.2.1;1 Bestandteile der Kalkulation;36
8.2.2;2 Ausschreibungsunterlagen;41
8.2.3;3 Vorermittlungen zur Angebotskalkulation;54
8.2.4;4 Kalkulationsverfahren;68
8.2.5;5 Beispiel zur Angebotskalkulation gezeigt am Projekt „Parkhaus“;72
8.2.5.1;5.1 Mittellohnberechnung;72
8.2.5.2;5.2 Ermittlung der Gerätekosten;73
8.2.5.3;5.3 Ermittlung der Einzelkosten der Teilleistungen;74
8.2.5.4;5.4 Ermittlung der Gemeinkosten der Baustelle;81
8.2.5.5;5.5 Ermittlung der Herstellkosten, der Angebotssumme und des Kalkulationslohnes;83
8.2.5.6;5.6 Ermittlung der Einheitspreise und der Positionspreise;84
8.2.5.7;5.7 Ermittlung der Preise für Alternativ- und Eventualpositionen;85
8.2.5.8;5.8 Preisangebot;87
8.2.6;6 Besonderheiten bei der Angebotskalkulation;88
8.2.6.1;6.1 Pauschalvertrag;88
8.3;III Die Vertragskalkulation;93
8.3.1;1 Vergabeverhandlungen und Auftragserteilung;93
8.3.2;2 Entwicklung der Vertragskalkulation für das Beispiel „ Parkhaus“;94
8.3.3;3 Laufende Anpassung der Vertragskalkulation an die Dispositionen des Auftraggebers;94
8.3.3.1;3.1 Die Änderungsbefugnisse des Auftraggebers;94
8.3.3.2;3.2 Mengenmehrungen und Mengenminderungen nachträglichen Eingriff des Auftraggebers in den Leistungsumfang beim Einheitspreisvertrag gemäß § 2 Nr. 3 VOB/ B;95
8.3.3.3;3.3 Übernahme von Vertragsleistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber selbst ( § 2 Nr. 4 VOB/ B);101
8.3.3.4;3.4 Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Auftraggebers ( § 1 Nr. 3 i. V. m. § 2 Nr. 5 VOB/ B);102
8.3.3.5;3.5 Zusätzliche Leistungen (§ 1 Nr. 4 S. 1 i. V. m. § 2 Nr. 6 VOB/ B);106
8.3.3.6;3.6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung;110
8.3.3.7;3.7 Einarbeitung der Änderungen in die Vertragskalkulation;119
8.4;IV Die Leistungs- und Ergebnisermittlung auf der Grundlage der Vertragskalkulation ( Leistungsdefinition I);126
9;Teil B Projektcontrolling;129
9.1;I Grundlagen und Zielsetzungen des Projektcontrolling;129
9.1.1;1 Ausgangsdaten für das Projektcontrolling;129
9.1.2;2 Stichtagsbezogene Gegenüberstellung der Plan-, Soll-, Prognose- und Ist- Zahlen;131
9.1.3;3 Abweichungsanalyse und Festlegung von Steuerungsmaßnahmen;133
9.1.4;4 Spezielle Probleme des Controlling beim Einsatz von Generalunternehmern bzw. beim Schlüsselfertigbau;134
9.2;II Arbeitskalkulation als Voraussetzung des Projektcontrolling;135
9.2.1;1 Die Problematik der Leistungs- und Ergebnisermittlung auf der Grundlage der Vertragskalkulation;135
9.2.1.1;1.1 Das Problem der Ermittlung der teilfertigen Leistungen;135
9.2.1.2;1.2 Das Problem der Umlage der Gemeinkosten;137
9.2.2;2 Umformung der Vertragskalkulation in die Arbeitskalkulation; gezeigt am Beispiel „ Parkhaus“;138
9.2.2.1;2.1 Aufteilung der LV-Positionen in Unterpositionen;138
9.2.2.2;2.2 Schaffung von „künstlichen Positionen“ im Gemeinkostenbereich;138
9.2.2.3;2.3 Überlegungen der Arbeitsvorbereitung vor Baubeginn;138
9.2.2.4;2.4 Die Arbeitskalkulation vor Baubeginn ( AK0);143
9.2.3;3 Periodische Anpassung der Arbeitskalkulation beim Auftreten von kalkulationsrelevanten Vorgängen;147
9.3;III Die Leistungs- und Ergebnisermittlung mit Leistungsdefinition II auf der Grundlage der Arbeitskalkulation;154
9.3.1;1 Leistungsdefinition II 2 Ermittlung des Deckungsbeitrages;154
9.3.2;3 Errechnung der Soll-Deckungsbeiträge für das Beispiel „ Parkhaus“;155
9.3.3;4 Ermittlung der Soll-Leistung nach Leistungsdefinition II;156
9.3.3.1;4.1 Gesamt-Soll-Leistung per Stichtag;156
9.3.3.2;4.2 Soll-Leistung per Stichtag pro Position;156
9.4;IV Durchführung des Projektcontrolling; gezeigt am Beispiel „ Parkhaus“;160
9.4.1;1 Projektcontrolling per Stichtag (nach dem 4. Monat);160
9.4.1.1;1.1 Leistung;160
9.4.1.2;1.2 Termin;162
9.4.1.3;1.3 Deckungsbeitrag;164
9.4.1.4;1.4 Kosten;168
9.4.1.5;1.5 Mengen;170
9.4.2;2 Projektcontrolling per Bauende;173
9.4.3;3 Ergebnisanalyse per Bauende;177
9.4.4;4 Systematik der Abwicklung des bauprojektbezogenen Controlling auf der Grundlage der Arbeitskalkulation und der Betriebsabrechnung;178
10;Teil C Organisatorische Einbindung der Baukalkulation und des Projektcontrolling;179
10.1;I Organisatorische Einbindung der Baukalkulation;180
10.1.1;1 Stellung der Kalkulationsabteilung in der Organisationsstruktur des Bauunternehmens;180
10.1.2;2 Notwendigkeit der Kontrolle von Angebotskalkulationen;183
10.2;II Organisatorische Einbindung des operativen Controlling;189
10.2.1;1 Stellung des Controlling in der Aufbauorganisation eines Bauunternehmen;189
10.2.2;2 Die Akzeptanz des Controlling in Abhängigkeit vom Führungsstil in dem Bauunternehmen;190
10.2.3;3 Das Management by Objectives (MbO) als geeigneter Führungsstil;191
11;Literaturverzeichnis;195
12;Sachwortverzeichnis;197
Projektcontrolling.- Projektcontrolling.- Angebots-und Vertragskalkulation.- Grundlagen.- Die Angebotskalkulation beim Einheitspreisvertrag.- Die Vertragskalkulation.- Die Leistungs-und Ergebnisermittlung auf der Grundlage der Vertragskalkulation (Leistungsdefinition I).- Projektcontrolling.- Grundlagen und Zielsetzungen des Projektcontrolling.- Arbeitskalkulation als Voraussetzung des Projektcontrolling.- Die Leistungs-und Ergebnisermittlung mit Leistungsdefinition II auf der Grundlage der Arbeitskalkulation.- Durchführung des Projektcontrolling; gezeigt am Beispiel „Parkhaus“.- Organisatorische Einbindung der Baukalkulation und des Projektcontrolling.- Organisatorische Einbindung der Baukalkulation.- Organisatorische Einbindung des operativen Controlling.
III Die Vertragskalkulation (S. 79-80)
1 Vergabeverhandlungen und Auftragserteilung
Die Verhandlungen mit den Bietern liegen zeitlich zwischen der Eröffnung der Angebote und dem Zuschlag. Nicht an die VOB/A gebundenen Auftraggebern ist die Verfahrensweise beim Abschluss von Verträgen im Rahmen der Vertragsfreiheit grundsätzlich freigestellt, sie können nach Abgabe der Angebote durch die Bieter mit diesem frei verhandeln. Bei an die VOB/A gebundenen Auftraggebern gilt dagegen gemäß § 24 VOB/A ein grundsätzliches Verhandlungsverbot, von dem es nur wenige Ausnahmen gibt.
Bei Vergaben nach der VOB/A widersprechen Verhandlungen des Auftraggebers mit den einzelnen Bietern in dieser Phase der Vergabe dem Wettbewerbsprinzip der VOB. Verhandlungen dieser Art können eigentlich prinzipiell nur Aufklärungsverhandlungen hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters und hinsichtlich der Angebote selbst sein. So kann z. B. ein ungenauer technischer Ausdruck im Ausschreibungstext eine Klarstellung benötigen. § 24 VOB/A ist mit „Aufklärung des Angebotsinhaltes" überschrieben. Es soll also klar zum Ausdruck kommen, dass diese Vergabeverhandlungen tatsächlich nur Aufklärungsverhandlungen sein sollen bzw. sein dürfen.
Dass insbesondere Preisverhandlungen und Verhandlungen über eine Änderung der Angebote grundsätzlich ausgeschlossen sind, geht aus § 24 Nr. 3 VOB/A hervor: „Andere Verhandlungen, besonders über Änderung der Angebote oder Preise, sind unstatthaft, außer wenn sie bei Nebenangeboten oder Angeboten auf Grund eines Leistungsprogramms nötig sind, um unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs und daraus sich ergebende Änderungen der Preise zu vereinbaren."
Zu welchen Fragen Änderungsverhandlungen nach der VOB/A zulässig sind, regelt § 24 Nr. 1 Abs. 1: „Bei Ausschreibungen darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit einem Bieter nur verhandeln, um sich über seine Eignung, insbesondere seine technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Angebot selbst, etwaige Nebenangebote, die geplante Art der Durchführung, etwaige Ursprungsorte oder Bezugsquellen von Stoffen oder Bauteilen und um sich über die Angemessenheit der Preise, wenn nötig durch Einsicht in die vorzulegenden Preisermittlungen (Kalkulationen), zu unterrichten."
Die VOB/A legt genau den Spielraum fest, über den sich der Auftraggeber bei den Aufklärungsverhandlungen unterrichten darf. Neben der bereits genannten technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind es Inhalte hinsichtlich der vom Bieter abgegebenen Ne benangebote, bei denen der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse hat, notwendige Detailfragen zu klären. Dass auch die Erklärung über die vom Bieter geplante Art der Durchführung der Bauleistung ein berechtigtes Interesse des Auftraggebers sein kann, liegt u.U. darin begründet, dass der Auftraggeber selbst die Koordinationsfunktion der gesamten Baumaßnahme übernimmt, und zwar in zeitlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht.
Der Auftraggeber soll auch die Möglichkeit erhalten, „sich über die Angemessenheit der Preise, wenn nötig durch Einsicht in die vorzulegenden Preisermittlungen (Kalkulationen), zu unterrichten." Ingenstau/Korbion/Kratzenberg führen hierzu aus: „Nur in Ausnahmefällen ist vom Bieter die Vorlage der Kalkulation zu verlangen, insbesondere kann dies im Fall der Vergabe nach Leistungsprogramm in bezug auf die nach Teil A § 9 Nr. 17 nötig sein.
Der Auftraggeber hat sich jedoch immer auf das Notwendigste zu beschränken und nur das zu erforschen, was im konkreten Fall zur Unterrichtung über die Angemessenheit der geforderten Preise erforderlich ist. ... Deshalb geht es auch nicht an, im Wege von Verhandlungen gemeinschaftlich Kalkulationsirrtümer und sonstige „Fehlkalkulationen des Bieters zu beseitigen." Ob einem Auftraggeber die Kalkulation, d. h. die Preisermittlungsgrundlagen, überhaupt zur Aufklärung des Angebotes dient, hängt in hohem Maße von seinen Kenntnissen über die Baukalkulation ab.