Lederer | Quo vadis Bildberichterstattung? | E-Book | www2.sack.de
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E-Book, Deutsch, 239 Seiten

Lederer Quo vadis Bildberichterstattung?

Eine Standortbestimmung im Spannungsfeld zwischen nationaler und europäischer Rechtsprechung
1. Auflage 2008
ISBN: 978-3-8316-0837-9
Verlag: Herbert Utz Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Eine Standortbestimmung im Spannungsfeld zwischen nationaler und europäischer Rechtsprechung

E-Book, Deutsch, 239 Seiten

ISBN: 978-3-8316-0837-9
Verlag: Herbert Utz Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die Berichterstattung über Caroline von Monaco und Ihre Familie füllt nicht nur unzählige Journale der Regenbogenpresse, sondern war auch Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die Monografie von Beatrice Lederer setzt sich anhand dieses Beispiels mit dem juristischen Hintergrund der Bildberichterstattung auseinander. Dabei wird nicht nur die durch umfangreiches Richterrecht geprägte Rechtslage der Bebilderung von Presseerzeugnissen systematisch dargestellt. Es erfolgt auch eine grundsätzliche Austarierung von Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit sowie eine Analyse der deutschen und europäischen Rechtsprechung. Diese findet bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008 Berücksichtigung, es wird das „gestuften Schutzkonzept“ in formeller und materieller Hinsicht umfassend gewürdigt.

Dabei zeigt die Autorin, die neben dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau als Teilnehmerin am Tutorat des Münchner Presse Clubs auch journalistisch tätig ist, auch Perspektive für die Praxis auf. In einem Anhang werden wesentliche Aspekte der Bildberichterstattung in der Entwicklung der letzten Jahre dargestellt, außerdem sind Stellungnahmen mit Vertretern repräsentativer Magazine sowie mit spezialisierten Rechtsanwälten zu den aktuellen Gerichtsentscheidungen enthalten.

Beatrice Lederer hat mit „Quo vadis Bildberichterstattung?“ eine kurze und fundierte Einführung in ein für die moderne Mediengesellschaft brisantes Thema verfasst.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1;Vorwort;18
2;A. Einleitung;20
3;B. Vergleich der ursprünglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschen rechte;26
4;C. Die Reaktion der deutschen Rechtsprechung;48
5;D. Würdigung der Darlegungen zur Bindungswirkung;90
6;E. Materielle Würdigung der Rechtsprechung;112
7;F. Quo vadis Presse;160
8;G. Quo vadis Presserecht;170
9;H. Eine zusammenfassende Standortbestimmung: Bildberichterstattung zwischen Quo isti und Quo vadis;186
10;Anhang;190
11;Literaturverzeichnis;212
12;Quellenverzeichnis;234
13;Abkürzungsverzeichnis;236


A. Einleitung (S. 19)

„Wer eine Freiheit wirklich will, muss immer ein Stück weit mit dem Missbrauch der Freiheit leben und sich gut überlegen, wann defi nitiv doch Grenzen gesetzt werden müssen.“

I. Die Ausgangslage

Quo vadis Bildberichterstattung? Diese Frage mag jenseits des Äußerungsrechts von geringer praktischer Relevanz erscheinen. Doch obwohl sie vordergründig nur eine isolierte Rechtsmaterie betrifft, beinhaltet die Antwort auf die Frage nach dem Wohin weit mehr als die rechtlichen Grenzen, die der Bebilderung von Presseerzeugnissen zu ziehen sind. Denn es geht um eine grundsätzliche Austarierung von Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit. Zugleich zeigt sich an dem Weg, den das Recht der Bildberichterstattung genommen hat, wie sich die deutsche Rechtsprechung gegenüber dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und damit gegenüber Europa positioniert, dessen künftiges Kräftegewicht trotz des Vertrags von Lissabon vom Dezember 2007 noch immer nicht letztverbindlich ausbalanciert ist.

Vehikel und Gegenstand dieser Auseinandersetzung war und ist die Caroline- Rechtsprechung: war, weil das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 26. Februar 20082 nach Jahren des Streits einen Schlusspunkt unter das Recht der Bildberichterstattung setzte. Ist, da eben dieser Beschluss wohl nur ein vorläufi ger Schlusspunkt ist. Dennoch tritt neben die Frage nach dem „Quo vadis Bildberichterstattung?“ die nach dem „Quo isti?“ – Wohin hat das Recht der Bildberichterstattung geführt?



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