Kruse | Bürger an die Macht | E-Book | www2.sack.de
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E-Book, Deutsch, 296 Seiten

Kruse Bürger an die Macht

Wie unsere Demokratie besser funktioniert
1. Auflage 2020
ISBN: 978-3-17-038881-9
Verlag: Kohlhammer
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Wie unsere Demokratie besser funktioniert

E-Book, Deutsch, 296 Seiten

ISBN: 978-3-17-038881-9
Verlag: Kohlhammer
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Das politische System in Deutschland leidet zunehmend unter einem Reformstau und daraus resultierenden Problemen. Dies führt bei den Bürgern zu einer wachsenden Politikerverdrossenheit. Vor allem die Allmacht der Parteien sorgt für wachsenden Unmut. Jörn Kruse analysiert die Probleme unseres politischen Systems und leitet daraus eingängig tiefgreifende Reformvorschläge ab. In seinem Demokratischen Reformkonzept plädiert er für die Stärkung der Gewaltenteilung und eine klare Begrenzung der Parteienmacht. Die Bürger wählen das Parlament, die Regierung und einen neu einzufühenden Bürgersenat direkt. Der Bürgersenat übernimmt dabei die Rolle der Zweiten Kammer bei der Gesetzgebung und ernennt die Vorstände nichtpolitischer staatlicher Institutionen. Kruse gelingt es, nicht nur zentrale systemische Probleme aufzudecken sondern darüber hinaus auch einen gut fundierten Lösungsweg aufzuzeigen.

Prof. Dr. Jörn Kruse lehrte bis 2013 Wirtschaftspolitik an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.
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Autoren/Hrsg.


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2          Institutionen, Parteien, Gewaltenteilung


2.1       Einleitung


Der Schwerpunkt des vorliegenden Buches liegt auf der Darstellung konstruktiver Vorschläge im Rahmen der Demokratischen Reformkonzeption. Die Kap. 3 bis 5 beinhalten gravierende Umgestaltungen des politischen Systems. Zunächst werden die Institutionen des Staates, die im Folgenden analysiert werden, klassifiziert und dabei etwas anders abgegrenzt ( Kap. 2.2. und  Abb. 3), als das bisher üblich ist. Es wird insbesondere zwischen Politischen Institutionen und Nichtpolitischen Institutionen unterschieden, was zahlreiche Implikationen hat. Zu den Politischen Institutionen ( Kap. 2.2.2) gehören das Parlament und die Regierung, die die Domäne der Parteien sind. In den Nichtpolitischen Institutionen ( Kap. 2.2.3), also in den Gerichten ( Kap. 2.5.4 und  Kap. 5.4) und in den Fachinstitutionen ( Kap. 2.5.3 und  Kap. 5.3) haben die Parteien in der Reformkonzeption keine einzelfallbezogenen Zuständigkeiten, nachdem sie deren Aufgaben und Ziele im Parlament per Gesetz beschlossen haben.

Das Kap. 2.3 befasst sich mit den Akteuren des politischen Systems, das heißt mit den Parteien und den Berufspolitikern ( Kap. 2.3). Es wird dort nicht der Versuch gemacht, die Literatur zu diesen Themen ausgewogen zu würdigen. Stattdessen geht es eher um eine Reihe von zugespitzten Sachverhalten und Analysen, von denen einige die Grundlagen für die nachfolgenden Erörterungen liefern bzw. als Ursachen für die Probleme gesehen werden, die Anlass für die Reformvorschläge sind.

Die Akteure der Politik reagieren gewöhnlich rational auf die Anreizstrukturen, die das politische System ihnen durch seine Rahmenbedingungen und Strukturelemente vorgibt. Dazu gehören auch die Fragen, welche Menschen in Konkurrenz zu anderen Karrieremöglichkeiten Berufspolitiker werden und welche Strukturen und Verhaltensweisen ihre Karrieren beinflussen. Die Parteien sind die dominierenden Entscheidungsträger im Staat. Sie haben erstens eine eminent wichtige Rolle für die politische Programmatik ( Kap. 2.3.1) und die Übertragung der Präferenzen der Bürger zu den Politischen Institutionen (Präferenztransfer). Zweitens haben sie bisher de facto ein Monopol für die Rekrutierung zu allen politischen Ämtern. Die Parteien verfügen kollektiv über eine außerordentlich große Macht, die formal durch die Wahlen der Bürger legitimiert ist ( Kap. 2.2.4). Da jedoch nur noch extrem wenige Bürger aktive Parteimitglieder sind, stellt sich die Frage, ob die Parteien dennoch eine ausreichende Legitimation für ihre exklusive Rolle bei den politischen Inhalten und für die Bestimmung der Führungskräfte des Staates haben.

Große Fragezeichen wirft auch die Tatsache auf, dass nach zahlreichen Erhebungen die Meinung der Bevölkerung über die Politiker und Parteien außerordentlich negativ ist ( Kap. 2.3.9). Wieviel davon ist auf unfaire Pauschalurteile zurückzuführen und wieviel auf mangelnde Glaubwürdigkeit und fehlende Professionalität der Politiker? Wieviel basiert auf den konstruktiven Mängeln des politischen Systems, die im Mittelpunkt des Buches stehen?

Das Kap. 2 befasst sich in seinem analytischen Kern insbesondere mit der mangelnden Gewaltenteilung ( Kap. 2.5 und  Kap. 2.6), die ein Grundproblem einer Parlamentarischen Demokratie ist. Dies resultiert in einer verminderten Funktionsfähigkeit sowohl des Parlaments als auch der Regierung ( Kap. 3.1 und  Kap. 3.2). Außerdem fördert sie noch weitergehende Einschränkungen der funktionalen Gewaltenteilung, indem sie den jeweils dominierenden Parteien einen sehr weitreichenden Einfluss auf zahlreiche Fachinstitutionen des Staates ermöglicht. Dies führt tendenziell zu einer Zentralisierung der Entscheidungsstrukturen im Staat, sodass die Vorteile von Spezialisierungen und dezentralen Verantwortlichkeiten geringere Wirkungen erzeugen.1 Die Reformüberlegungen richten sich unter anderem darauf ( Kap. 2.6), das Legitimationsmonopol der Parteien zu überwinden und mit dem Bürgersenat ein Verfassungsorgan zu schaffen, das direkt demokratisch legitimiert und dennoch nicht von den Parteien abhängig ist.

2.2       Staatliche Institutionen


2.2.1     Einleitung


Unter »Institutionen« werden im Folgenden staatliche Einheiten verstanden, die Entscheidungen treffen,2 und zwar unabhängig davon, ob dies Einzelpersonen, kleine oder große Gremien (z. B. Parlamente) oder spezielle staatliche Organisationseinheiten sind. Seit der Aufklärung und dem epochalen Werk De l’esprit des lois von Montesquieu 1748 ist eine fundamentale Unterscheidung in Legislative, Exekutive und Judikative üblich (Montesquieu, 1994) üblich, die dort als die drei »Gewalten« bezeichnet werden ( Kap. 2.5.1). Bezüglich der Exekutive ist diese mehr als zweieinhalb Jahrhunderte alte Dreiteilung jedoch in Anbetracht der institutionellen Strukturen eines modernen Staates zu grob gestrickt. Sie ist für heutige Zwecke analytisch nicht gut geeignet, weil sie wichtige funktionale Unterschiede verwischt.

Der große institutionelle Komplex dessen, was im herkömmlichen Verständnis unter »Exekutive« fällt, umfasst heute neben der eigentlichen Regierung zahlreiche weitere staatliche Institutionen mit ebenso unterschiedlichen wie ausdifferenzierten Aufgaben, Arbeitsweisen und institutionellen Strukturen. Die meisten dieser Institutionen haben gemeinsam, dass sie im Laufe der Zeit unter dem Einfluss der einschlägigen Fachleute nach rationalen Gesichtspunkten arbeitsteilig weiterentwickelt worden sind, ohne dass dazu explizite Verfassungsänderungen erforderlich waren. Die Institutionen der Exekutive beinhalten zwei verschiedene Sphären, nämlich:

(a)  das Normative, Demokratische, Ideologische, Weltanschauliche, Interessengeleitete, vereinfacht das »Politische«; und

(b)  das Rationale, Fachkundliche, Technokratische, Expertenbestimmte, vereinfacht das »Fachliche« oder das »Nichtpolitische«.

Letzteres hat eine instrumentelle Funktion für die Ziele von (a), über die vom Parlament demokratisch entschieden wird. Gleichzeitig kann das »Politische« von (a) unter bestimmten Bedingungen das »Rationale« von (b) in seiner Leistungsfähigkeit schwächen. Dies wird im Folgenden noch genauer erörtert. In diesem Buch werden alle staatlichen Institutionen in Politische Institutionen (Parlament und Regierung) und Nichtpolitische Institutionen (Judikative und Fachinstitutionen) unterschieden. Die klassische Exekutive wird dabei in »Regierung« und »Fachinstitutionen« unterteilt. Sie gehört zu einem Teil (nämlich in Gestalt der Regierung) zu den Politischen Institutionen und zu einem anderen (in Gestalt der Fachinstitutionen) zu den Nichtpolitischen Institutionen.

Die Politischen Institutionen korrespondieren mit der oben genannten Sphäre (a). Sie werden direkt oder indirekt von den Bürgern gewählt und haben für ihre Aufgaben eine umfassende demokratische Legitimation. Nichtpolitische Institutionen sind fachlich spezialisiert. Sie haben keine eigene normative Autonomie, sondern funktionieren auf der Basis der normativen Vorgaben der Politischen Institutionen. Die Fachinstitutionen werden an den rationalen Kategorien der Dimension (b) gemessen. Sie erhalten ihre Zieldimensionen durch Gesetze, Verordnungen etc. und ihre demokratische Legitimation durch die einschlägigen personellen Delegationen ( Kap. 2.2.4), die bisher im Parlament ihren Ausgang nehmen ( Kap. 4.1.1).

Die Abb. 3 zeigt in der oberen Zeile die drei klassischen Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative und in der mittleren Zeile die vier Kategorien von staatlichen Institutionen (Parlament, Regierung, Fachinstitutionen und Gerichte), die die primären Analyseobjekte des vorliegenden Buches sind. Deren Einordnung in (a) Politische Institutionen und (b) Nichtpolitische Institutionen prägt die nachfolgende Analyse und die institutionellen Reformvorschläge.

Abb. 3: Staatliche Institutionen.

2.2.2     Politische Institutionen: Parlament und Regierung


Die Politischen Institutionen treffen die normativen Gestaltungs- und Richtungsentscheidungen der Gesellschaft und zahlreiche...


Prof. Dr. Jörn Kruse lehrte bis 2013 Wirtschaftspolitik an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.



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