Kolb | Vielfalt im Fernsehen | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 306 Seiten

Reihe: Forschungsfeld Kommunikation

Kolb Vielfalt im Fernsehen

Eine komparative Studie zur Entwicklung von TV-Märkten in Westeuropa

E-Book, Deutsch, 306 Seiten

Reihe: Forschungsfeld Kommunikation

ISBN: 978-3-7445-0955-8
Verlag: Herbert von Halem Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 0 - No protection



Die Einführung des privaten Rundfunks in Westeuropa war mit hohen ökonomischen Erwartungen und medienpolitischen Zielen verbunden. Neue mediale Akteure und der Wettbewerb mit den traditionellen öffentlich-rechtlichen Anbietern sollten – so die Idealvorstellung – zu einer Vervielfachung des Medienangebots führen und damit die Informationsfreiheit der Bürger vergrößern sowie die demokratische Meinungs- und Willensbildung erleichtern und befördern. Einer der zentralen Begriffe war – zu einer Zeit, die im Mediensektor durch starke ökonomische und redaktionelle Konzentrationsprozesse gekennzeichnet war – der Terminus der 'publizistischen Vielfalt'. Steffen Kolb zieht in seiner Studie eine empirische Bilanz und fragt, inwieweit diese Ziele erreicht wurden. Hierfür stellt er die vorliegenden Daten der kontinuierlichen Fernsehprogrammforschung erstmals ländervergleichend gegenüber und analysiert sie aus einer breit fundierten theoretischen Perspektive neu. Die Arbeit fasst den extrem fragmentierten und umfangreichen Forschungsstand zur publizistischen Vielfalt zusammen und entwickelt auf der Basis großer empirischer Datenbestände einen neuen theoretischen Ansatz mit einem anwendbaren und transparenten Analyseschema.
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1Historische Einleitung und Problemstellung
Für die europäische Medienentwicklung und besonders die der audiovisuellen Medien war das Ende des zweiten Weltkriegs eine erste historische Zäsur (Humphreys, 1994). Das gilt namentlich für den im Zentrum dieser Studie stehenden deutschsprachigen Raum: Nach 1945 entwickelten sich in Deutschland – je einer in Ost-1 und Westdeutschland (Stuiber, 1998, S. 184-267) – und in Österreich (Steinmaurer, 2002, S. 31-32) neue Staaten mit neuen Mediensystemen; auch in der Schweiz (Egger, 2000, S. 150) entwickelte sich das Fernsehsystem über anfängliche Testausstrahlungen hinaus erst ab den 1950er Jahren (Ehnimb-Bertini, 2000, S. 175-183). In allen drei westlichen Fällen geschah dies zunächst auf Basis eines öffentlich(-rechtlich)en Monopols wie in Europa üblich (Dahlgren, 2000a). Die Schweiz hebt sich hiervon mit der SRG SSR in der Organisationsform eines privatrechtlichen Vereins auf Grundlage des Aktienrechts (Meier W. A., 2009, S. 597-598) ab, wenngleich der österreichische Rundfunk zwischenzeitlich ebenfalls als GmbH im 99-prozentigen Besitz des Staates organisiert war (Steinmaurer, 2002, S. 33). Nach Maßgabe der spezifischen Leistungsaufträge und der im Großen und Ganzen parallel verlaufenden historischen Entwicklungen sind die Programme der SRG SSR als äquivalent zu den öffentlich-rechtlichen Programmen der anderen Länder anzusehen (Troxler, 2010, S. 66), wie in der Folge noch für jedes einzelne Land und spezifiziert für die diversen zeitlichen Etappen verdeutlicht wird. Für eine Vereinfachung der Lesbarkeit aus deutscher Perspektive wird in der Folge für alle nicht kommerziellen Programme öffentlich-rechtlich verwendet. 1.1Öffentlich-rechtliches bzw. staatliches Monopol
Als ein Hauptcharakteristikum der nach der »Stunde null« (Humphreys, 1994, S. 4, Übers. d. Verf.; also nach 1945) des deutschen Rundfunks in den Westsektoren installierten Ordnung ist der Föderalismus zu sehen, der sich im Grundgesetz in Form des dort verankerten Prinzips der Kulturhoheit der Länder und in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes mit der Klassifizierung des Rundfunks als Kultur (und nicht als Telekommunikation mit Bundeskompetenz) widerspiegelt. Zusätzlich wurde der Rundfunk von der Staatsebene abgekoppelt, indem die Sender als Anstalten öffentlichen Rechts organisiert wurden (Humphreys, 1994). Der Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks findet sich außer im »alliierten Erbe« (Stuiber, 1998, S. 209) auch in der Idee der Selbstkontrolle durch sog. Rundfunkräte wieder, die mit Vertretern möglichst vieler wichtiger gesellschaftlicher Gruppen des Landes besetzt waren und immer noch sind. Als weiteres Element der Unabhängigkeit stellt sich die Mischfinanzierung der Anstalten über Werbung und Gebühren dar: Nicht der Staat entscheidet jedes Jahr neu über Höhe und Vergabe der Gebührengelder an die Anbieter, sondern letztere haben Planungssicherheit, da die Gebührenanteile auf Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) und durch Beschluss der Länder festgeschrieben werden und nicht willkürlich – und schon gar nicht vom Bund – Jahr für Jahr geändert werden können (Dreyer, 2009, S. 263). Die deutschen Rundfunkveranstalter waren somit einerseits in öffentlicher Hand, aber dennoch deutlich vom Staat getrennt. Die jeweilige Bundesregierung hat hier de jure nur geringe Einflussmöglichkeiten. In der historischen Entwicklung des Rundfunksystems haben sich diese im Laufe der Jahre de facto jedoch erweitert (Humphreys, 1994). Für die deutschen Fernsehzuschauer ergab sich bis Ende der 1970er Jahre ein Angebot von drei öffentlich-rechtlichen Sendern, allerdings mit regionalen Unterschieden (Stuiber, 1998, S. 211-230). Auch in Österreich (Segalla, 2009, S. 109) wurde nach der Besatzungszeit in den 1950er Jahren zunächst de facto – ab 1974 auch de jure – ein öffentlichrechtliches Monopol für den Rundfunk eingeführt. Im Unterschied zu Deutschland wurde der Rundfunk nach (bzw. kurz vor Ende) der Aufteilung des Landes in die vier von den Alliierten besetzten Regionen wieder zentralisiert, der Rundfunk war damit in Österreich also eine Angelegenheit des Bundes (Steinmaurer, 2002, S. 32). So stellte sich – anders als in Deutschland – bereits zu Beginn der Rundfunkentwicklung ein starker politischer Einfluss als problematisch dar, war das österreichische Fernsehen doch direkt der Bundesregierung unterstellt. Vor dem Hintergrund dieser Besitzverhältnisse und der Proporzbesetzung der wichtigsten Posten (Steinmaurer, 2002, S. 32-33) müsste also bis in die 1970er Jahre hinein streng genommen von Staatsfernsehen in Österreich gesprechen werden. Erst durch die Reformen 1974 wurden regierungsunabhängigere Aufsichtsinstanzen geschaffen, die aber Orte politischer Auseinandersetzungen blieben (Steinmaurer, 2002, S. 34). Wie in Deutschland hatten die Rundfunkgebühren den größten Anteil an der Finanzierung des Fernsehens (Brantner, 1988). Seit den 1960er Jahren waren in den grenzferneren Gebieten Österreichs lediglich die beiden Fernsehprogramme des ORF empfangbar. In die Grenzregionen strahlten die Programme der Nachbarstaaten ein. Die Schweiz stellt hier – wie gesagt – einen Sonderfall dar: Die Monopolistin SRG SSR ist rechtlich gesehen noch immer ein Verband privater Vereine, der durch die Verpflichtung auf einen »Service public« und die fehlende Gewinnorientierung allerdings eher den öffentlich-rechtlichen Anstalten der Nachbarn ähnelt als rein kommerziellen Rundfunkveranstaltern (Künzler, 2009). Eine weitere Besonderheit ist die Mehrsprachigkeit der Schweiz, die es nötig macht, (zumindest) drei Fernsehmärkte zu unterscheiden: den deutschsprachigen, den französischsprachigen und den italienischsprachigen (Trebbe, Baeva, Schwotzer, Kolb & Kust, 2008). Im rätoromanischsprachigen Teil der Schweiz hat sich wegen dessen geringer Größe kein eigener Fernsehmarkt etabliert, die deutschsprachigen Sender der SRG (Allemann, Fiechtner & Trebbe, 2010) sowie seit den 1990er Jahren hauptsächlich deutschsprachige Programme kommerzieller Veranstalter (Kolb, Baeva & Schwotzer, 2013) versorgen dieses Gebiet mit speziellen Sendungen. Am öffentlichen Rundfunkmonopol der SRG SSR wurde bis in die 1990er Jahre festgehalten (Meier W. A., 2009, S. 598). Eine Aufsicht über die SRG-Programme war – wohl auch wegen fehlender rechtlicher Grundlagen – neben der politischen Kontrolle als Selbstregulierung quasi nicht vorhanden, wie Diskussionen um die Publikumseinbindung sowie um Radio- und Fernsehrat in den 1970er Jahren zeigen (Schneider, 2006, S. 93-96). Für die Schweizer Fernsehzuschauer bedeutete dies eine Entwicklung bis in die 1980er Jahre, in der in den drei größeren Sprachregionen eine »Auswahl« zwischen zunächst einem – erst ab 1997 zwischen zwei (Troxler, 2010, S. 70) – Programm(en) in der jeweiligen Sprache und zumindest einem in den jeweils anderen beiden Sprachen (Schneider, 2006, S. 83-84) angeboten wurde. 1.2Liberalisierung bzw. Etablierung des Marktes
Zu Beginn der 1980er Jahre entstand in Deutschland die Diskussion um eine Ausweitung des Programmangebots durch privat-kommerzielle Anbieter auf dem audiovisuellen Medienmarkt verbunden mit der Diskussion um die Kabelpilotprojekte. Letztere bedeuteten eine technische Erweiterung der Empfangsmöglichkeiten, die den Empfang von einer Vielzahl von Programmen erst ermöglichte (Stuiber, 1998). In der Folge differenzierte sich das Fernsehangebot im Zuge dreier Kommerzialisierungswellen aus (Eick, 2007, S. 12): 1983-1987: RTLPLUS (heute RTL) und SAT.1 1987-1993: PROSIEBEN, VOX, KABELKANAL (heute KABEL EINS), RTL II und als erste Spartenkanäle N-TV und das Deutsche Sportfernsehen DSF (heute SPORT1) Ab 1995: SUPERRTL, TM3, ONYX etc. (Hickethier, 1998, S. 423-424), die in der Regel keine Vollprogramme sondern Sparten sind (Gonser & Baier, 2010, S. 104) Die aktuelle Zahl von generell empfangbaren Fernsehprogrammen zu bestimmen, ist wegen der Vielzahl der Übertragungswege schwierig. In Bereichen mit digital terrestrischem Empfang liegt das Programmangebot bei rund 20 Programmen, wovon acht klassische Vollprogramme (ARD DAS ERSTE, ZDF, RTL, VOX, RTL II, SAT.1, PROSIEBEN, KABEL EINS) sind. Bis zu sieben Regionalprogramme der ARD sowie 3SAT, ARTE und PHOENIX runden das Angebot ab – kommerzielle Spartenprogramme werden kaum eingespeist. Je nach Digitalisierung empfangen Kabel- und Satellitenhaushalte – letztere analog nur noch bis 2012 – zwischen 40 und einer quasi unbegrenzten Zahl von (deutschen und internationalen) Sendern. Trotzdem vereinen die acht klassischen Vollprogramme im herkömmlichen Fernsehmarkt2 noch einen Marktanteil von zusammen rund zwei Dritteln auf sich. Darunter sind – wie gesagt – zwei öffentlich-rechtliche und sechs kommerzielle Angebote (Gonser & Baier, 2010, S. 105-108). In Österreich setzten die Entwicklungen zur Liberalisierung des Rundfunks deutlich später ein, obwohl auch in den 1980er Jahren bereits die Verkabelung und etwas später die Ausstattung der Haushalte mit Satellitenempfang begannen (Steinmaurer, 2002, S. 52). Damit waren...


Prof. Dr. Steffen Kolb lehrt Wirtschaftskommunikation an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin. Mit der vorliegenden Arbeit hat er sich an der Freien Universität Berlin habilitiert.


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