König | Umsetzung der CEBS Guidelines vom 11. Dezember 2009 auf Basis der Neuregelung des §6 GroMiKV - Auswirkungen auf die Großkreditmeldung bezüglich Verbriefungen am Beispiel ausgewählter Assetklassen | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 56 Seiten

König Umsetzung der CEBS Guidelines vom 11. Dezember 2009 auf Basis der Neuregelung des §6 GroMiKV - Auswirkungen auf die Großkreditmeldung bezüglich Verbriefungen am Beispiel ausgewählter Assetklassen


1. Auflage 2011
ISBN: 978-3-8428-2144-6
Verlag: diplom.de
Format: PDF
Kopierschutz: PC/MAC/eReader/Tablet/DL/kein Kopierschutz

E-Book, Deutsch, 56 Seiten

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Inhaltsangabe:Einleitung: 1.1 Problemstellung: Die Weltwirtschaftskrise von 2008 bis 2010 hat gezeigt welche verheerenden Auswirkungen die Fehlentwicklungen in der Bankenbranche auf die gesamte Wirtschaft haben können. Da Banken das Fundament einer Wirtschaft sind, ist es umso wichtiger, dass gerade diese einer umfangreichen Aufsicht und Regulierung unterliegen und ein Marktversagen nicht ermöglicht wird. Die Weltwirtschaftskrise hat jedoch aufgezeigt, dass die bisherigen Regulierungen für Banken ein Marktversagen nicht verhindern können. Es wurde deutlich, dass hier Verbesserungsbedarf besteht. Vor allem sind es strukturierte Produkte wie Asset Backed Securities oder Mortgage Backed Securities, die bisher hinsichtlich aufsichtsrechtlicher Regulierungen zu wenig Aufmerksamkeit genossen haben. Für das Kreditinstitut stellt die Verbriefung eine Form der Finanzierung dar, ebenso hat es positiven den Effekt, dass Ausfallrisiko des Endkreditnehmers ausplatzieren zu können. Unter Risikodiversifikationsaspekten, ist dies eine sinnvolle Sache. Das Problem hierbei ist die unter Umständen auftretende asymmetrische Informationsverteilung. Bei Verbriefungen ist für den Investor meist nicht bekannt welche Kreditnehmer genau in dem verbrieften Papier enthalten sind. Hier kann das Moral – Hazard – Problem auftreten. Das heißt Banken könnten unsichere Kreditforderungen durch Verbriefungen ausplatzieren, wodurch ein ‘lemon market’, genauso wie das unter Umständen daraus resultierende Marktversagen nicht auszuschließen ist. Des Weiteren ist die Konzentration von Kreditnehmern die ein Kreditinstitut im Portfolio hat durch Verbriefungen nicht eindeutig bestimmbar, da bei Verbriefungen in der Regel nur die Konzentrationen von Kreditnehmern im zugrunde liegenden Portfolio bekannt sind, jedoch nicht der exakte Kreditnehmer. Ein Abgleich mit dem sonstigen Kreditgeschäft ist somit nicht möglich. Dadurch ist die Aufsicht nicht in der Lage bei der Prüfung von Kreditinstituten Klumpenrisiken von Kreditnehmern zu erkennen. Nach der Krise wurden daher auch mit Blick auf Verbriefungen neue Regulierungen formuliert und alte erweitert. Ziel sollte sein für eine Stabilisierung des Finanzmarktes zu sorgen. Hinsichtlich Verbriefungen wurde dabei sowohl das Problem der asymmetrischen Informationsverteilung aufgegriffen, als auch die unter Umständen entstehenden Klumpenrisiken durch die Konzentration von Kreditnehmern in Verbriefungen. Daher wurde auch im Bereich der Großkredit- und [...]

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