Köhler | Beteiligung und Unterlassen beim erfolgsqualifizierten Delikt am Beispiel der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 2271 StGB) | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 9, 177 Seiten, eBook

Reihe: Potsdamer Rechtswissenschaftliche Reihe

Köhler Beteiligung und Unterlassen beim erfolgsqualifizierten Delikt am Beispiel der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 2271 StGB)


2000
ISBN: 978-3-642-57025-4
Verlag: Springer
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

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Reihe: Potsdamer Rechtswissenschaftliche Reihe

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0.- Einführung.- A. Das Wesen der erfolgsqualifizierten Delikte.- I. Einleitung.- II. Überblick über die Historie der erfolgsqualifizierten Delikte.- III. Zur Kritik an den erfolgsqualifizierten Delikten.- IV. Lösungsansätze zur Rechtsnatur der erfolgsqualifizierten Delikte.- V. Zusammenfassung der Erkenntnisse des Abschnittes A.- B. Restriktionsbemühungen und Beteiligungsprobleme im Rahmen des §227 StGB.- I. Einleitung.- II. Das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal des besonderen Zusammenhanges zwischen Grunddelikt und schwerer Folge.- III. Die erfolgsqualifizierten Delikte im Rechtsvergleich, insbesondere im deutschsprachigen Raum.- IV. Täterschaft und Teilnahme beim erfolgsqualifizierten Delikt.- C. Beteiligungsprobleme bei den Unterlassungsdelikten.- I. Einleitung.- II. Praxisrelevanz der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Unterlassungsbereich.- III. Eingrenzung der Problematik.- IV. Die vertretenen Ansichten im einzelnen.- V. Zwischenbilanz.- VI. Ergebnis des Abschnittes C.- D. Das erfolgsqualifizierte Unterlassungsdelikt.- I. Einleitung und Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes.- II. Der bisherige Stand in Wissenschaft und Rechtsprechung zur Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen.- III. Die Einschränkung des Anwendungsbereiches von § 227 StGB im Unterlassungsbereich.- E. Fallstudien zur Strafbarkeit des Garanten nach §§ 227, 13 StGB.- I. Einleitung.- II. Die Todesgefahr wird durch Dritte herbeigeführt.- III. Der Garant führt die Todesgefahr eigenhändig herbei.- IV. Die Todesgefahr wird durch einen Zufall herbeigeführt.- V. Zusammenfassung.



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