Auslegung und Grenzen am Beispiel des frühzeitigen Unternehmertestamentes
Buch, Deutsch, 193 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 380 g
ISBN: 978-3-8288-3007-3
Verlag: Tectum
Das Erbrecht stellt an die Wirksamkeit der letztwilligen Verf?gung zahlreiche Voraussetzungen. Unter anderem erfordert der Grundsatz der materiellen H?chstpers?nlichkeit eine eigene Willensentscheidung des Erblassers, und der Wortlaut des ? 2065 Abs. 2 BGB formuliert in scheinbar eindeutiger Weise: ?Der Erblasser kann die Person, die eine Zuwendung erhalten soll, sowie die Bestimmung des Gegenstandes der Zuwendung nicht einem anderen ?berlassen?. W?hrend die allgemeine Meinung zun?chst die Auffassung vertrat, dass ein Dritter nie Hilfsperson sein k?nne und seinem Willen unter keinen Umst?nden irgendeine Bedeutung zuzubilligen sei, so wurde dieser Standpunkt sp?ter von dem Reichsgericht relativiert: Unter bestimmten Voraussetzungen sollte eine Dritterbenbestimmung m?glich sein. Der Bundesgerichtshof schuf eine neuartige Terminologie und gestand dem Dritten eine ?Bezeichnung? des Erben zu. Georg Wilhelm Klein verfolgt das Anliegen, die Ausgestaltung des Grundsatzes der materiellen H?chstpers?nlichkeit in der heutigen Zeit durch eine materiell-rechtliche Auseinandersetzung mit der Thematik am Fall des fr?hzeitigen Unternehmertestamentes zu entwickeln und dadurch einen Beitrag zur (Weiter-)Entwicklung des Grundsatzes der materiellen H?chstpers?nlichkeit zu leisten. Hierbei wird der Frage nachgegangen, wie weit der in ? 2065 Abs. 2 BGB normierte Grundsatz ? wie es die Protokolle formulierten ? tats?chlich tr?gt und wie der Anwendungsbereich des ? 2065 Abs. 2 BGB de lege lata im Wege der Auslegung zu definieren ist.