Keppeler | Heil ohne Kirche? | E-Book | www2.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 1, 225 Seiten

Reihe: Theologische Studien

Keppeler Heil ohne Kirche?

Antworten von Karl Rahner, dem Zweiten Vatikanischen Konzil und der Erklärung Dominus Iesus
1. Auflage 2015
ISBN: 978-3-7380-5266-4
Verlag: neobooks
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Antworten von Karl Rahner, dem Zweiten Vatikanischen Konzil und der Erklärung Dominus Iesus

E-Book, Deutsch, Band 1, 225 Seiten

Reihe: Theologische Studien

ISBN: 978-3-7380-5266-4
Verlag: neobooks
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Die Frage nach dem Heil wirkt auf viele Zeitgenossen veraltet - und doch beschäftigt sie diese. Nicht nur in Grenzsituationen (Krankheit, Verlust, Tod etc.), sondern auch im Alltag, wo Verantwortung übernommen und Schuld gemeistert werden muss, ist jeder vor diese Frage gestellt. Wie konkurrierende Wahrheitsansprüche, rechtfertigender Glaube und christliche Identität zusammen gedacht werden können, hat den katholischen Theologen Karl Rahner zu seiner Theorie vom 'anonymen Christen' geführt. Sie ist eine wichtige Vorarbeit für das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) gewesen. Die kuriale Erklärung Dominus Iesus (2000) hat schließlich in der Rezeption des Konzils in dieser Frage einen wichtigen Akzent gesetzt.

Cornelius Keppeler, studierte Philosophie und katholische Theologie in Sankt Georgen (Frankfurt am Main) und Tübingen. 2013 wurde er an der Katholischen Universität Eichstädt-Ingolstadt mit einer Arbeit über die katholische Soziallehre zum Dr. theol. promoviert.
Keppeler Heil ohne Kirche? jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


3 Die Frage der Heilsmöglichkeit außerhalb der römisch-katholischen Kirche in den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils


Als Johannes XXIII. 1959 das Zweite Vatikanische Konzil einberief, war das Entsetzen der Kurie groß;1 zumal der Papst es unter das Motto »aggiornamento« – Heutigwerdung – stellte.2 Damit war das Ziel eindeutig vorgegeben. Die Kirche sollte sich aus ihrer Isolation befreien und wieder mit der Welt in Dialog treten. Als besonderes Anliegen lag Johannes XXIII. die Ökumene am Herzen. Dies zeigt sich zum einen in der Errichtung des (von der Kurie unabhängigen) »Sekretariats zur Förderung der Einheit der Christen« im Jahr 1960 und zum anderen in der Einladung von nicht-katholischen Beobachtern zum Konzil – ein in der Kirchengeschichte einmaliger und hoffentlich nicht letztmaliger Vorgang.

Dieses Konzil, das von 1962 bis 1965 stattfand, verstand Johannes XXIII. als Fortführung des Ersten Vatikanischen Konzils, das aufgrund der Besetzung des Vatikans 1870 abgebrochen werden musste. Es stellt sich zudem in Bezug auf die Heilsmöglichkeit außerhalb der katholischen Kirche in Kontinuität zur Entwicklung in den ihm vorausgehenden lehramtlichen Schreiben und Entscheidungen. So folgt es der Enzyklika Mystici corporis3 Pius‘ XII. und bestätigt in seinen Dokumenten inhaltlich die Verurteilung der Lehre Leonard Feeneys4, der den Satz »Extra Ecclesiam nulla salus« rigoristisch auslegte.

1 Vgl. Mattei, R. d., Das Zweite Vatikanische Konzil, 134; Alberigo, G., Die Fenster öffnen, 26-31.

2 Zum Begriff »aggiornamento« vgl. Bredeck, M., Aggiornamento.

3 Vgl. Denzinger/Hünermann 3800-3822, besonders 3821.

4 Vgl. Denzinger/Hünermann 3866-3873, besonders 3869-3870; Winter, E. K., »Extra Ecclesiam nulla salus«, 230-238.

3.1Ein kurzer geschichtlicher Rückblick


Aus dem Schriftwort „Wer glaubt und sich taufen lässt, wird gerettet werden; wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden“ (Mk 16,16) erwuchs in den ersten christlichen Jahrhunderten die Überzeugung, dass die Kirche die notwendige »Arche des Heiles« sei. War diese Ansicht bei Origenes noch inklusivistisch gedeutet, formulierten sie Cyprian, Augustinus und Hieronymus1 immer schärfer und exklusiver bis hin zu Fulgentius von Ruspe – einem Augustinus-Schüler –, der in äußerst enger Sichtweise sämtliches Heil außerhalb der Kirche ausschloss.2 Die mittelalterliche Kirche blieb diesem exklusivistischen Grundsatz treu, wie sich beispielsweise in der Bulle Unam sanctam (1302) Bonifaz’ VIII.3 oder auf dem Konzil von Florenz (1442)4 zeigte. Doch war man zu allen Zeiten bemüht, nach Möglichkeiten eines größeren Ausgreifens zu suchen. Die Formel »ecclesia ab Abel«5 war einer dieser Versuche, „trotz des relativ späten empirischen Auftretens der Kirche ihren Ursprung in den Schöpfungswillen Gottes zurückzuverlegen.“6 Dieses Argument der »geistlichen Kirche« lässt sich bei Klemens von Alexandrien, Ambrosius und sogar Augustinus belegen.7

Darüber hinaus sind drei traditionelle Versuche einer Verbindung zwischen Heilsnotwendigkeit der Kirche und Heilsmöglichkeit der Nichtchristen zu nennen: die Votum-Lehre, die Lehre vom limbus parvulorum8, und die »Endentscheidungshypothese«. Die beiden letzten sind zu vernachlässigen, entweder weil sich die Kirche nie dazu bekannt hat oder in ihm der Deus-ex-machina-Charakter unübersehbar ist.9 Es bleibt die Lehre vom votum baptismi. Das Theologumenon »Begierdetaufe«10, wie es aus der Heiligen Schrift erschlossen werden kann und seit Ambrosius überliefert ist, geht davon aus, dass die rechtfertigende Gnade dem Sakrament vorausgeht, sie demnach bereits mit dem Verlangen nach der Taufe gegeben ist. Das Konzil von Trient (1545-1563) bestätigt dies lehramtlich, indem es die Rechtfertigung nicht allein an die Taufe bindet, sondern das ausdrückliche Votum für sie als ausreichend bewertet.11 Solch ein Votum, das nach der Taufe verlangt, impliziert zugleich ein votum Ecclesiae, also den Wunsch nach Kirchenzugehörigkeit. Diese Lehre stellt demnach die Heilsnotwendigkeit der Kirche nicht in Frage, sondern hält daran fest, dass alles Heil per ecclesiam erreicht wird.12

1 Vgl. Döring, H., Der universale Anspruch der Kirche, 79.

2 „Aufs gewisseste halte fest und zweifle in keiner Weise: nicht nur alle Heiden, sondern auch alle Juden, alle Häretiker und Schismatiker, die außerhalb der gegenwärtigen katholischen Kirche sterben, werden ins ewige Feuer gehen, ›welches dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist‹“, Fulgentius, De fide, ad Petrum 38,79, zitiert nach: Kern, W., Außerhalb der Kirche kein Heil?, 13.

3 Vgl. Denzinger/Hünermann 870-875.

4 Vgl. Denzinger/Hünermann 1351.

5 Vgl. Löser, W., Art. Ecclesia ab Abel, 100.

6 Döring, H., Der universale Anspruch der Kirche, 80.

7 Vgl. ebd.

8 Vgl. Internationale Theologische Kommission, Die Hoffnung auf Rettung für ungetauft sterbende Kinder.

9 Vgl. ebd., 81f.

10 „Begierdetaufe ist ein theologischer Begriff, der auf die Frage zurückgeht, ob ein Mensch, der nicht zu der sich in den Sakramenten vollziehenden Kirche im vollen Sinn und amtlich-greifbaren Bereich gehört, nicht ausdrücklich an Jesus Christus glaubt und das Sakrament der Taufe nicht empfangen hat, das Heil finden könne, wobei diese Frage einerseits wegen des Heilswillens Gottes für alle Menschen bejaht werden muß (da früher und heute das Evangelium nicht zu allen und nicht zu allen in der richtigen Weise gelangte) und wobei die Antwort anderseits die kirchliche Lehre von der Heilsnotwendigkeit der Kirchengliedschaft (…) nicht antasten darf. (…) Die Begierdetaufe ist heilsgeschichtlich zu verstehen als die Weise des Anfangs, die nach Vollendung in der vollen Kirchengliedschaft und im Empfang der Taufe drängt, die aber bei einer konkreten Hemmung dieser vollen Entfaltung nach der Weise des echten Anfangs das Ganze (Heil) in sich birgt“, Rahner, K./Vorgrimler, H., Kleines Theologisches Wörterbuch, 500. Vgl. Koch, G., Art. Begierdetaufe, 41f.

11 Vgl. Denzinger/Hünermann 1524.

12 Vgl. Kraus, G., Art. Allgemeiner Heilswille Gottes, 11.

3.2Die Thematisierung der Frage in den Konzilstexten1


Nachdem schon auf dem Konzil von Trient mit der Möglichkeit der Erlangung der Rechtfertigungsgnade vor der Taufe gerechnet wird, werden im Folgenden die Konzilstexte des II. Vatikanums mit Blick auf die Heilsmöglichkeit der Nichtchristen betrachtet. Diese Beobachtungen beziehen sich hauptsächlich auf die Kirchenkonstitution Lumen gentium. Die Dokumente Unitatis redintegratio, Nostra aetate und Gaudium et spes beinhalten lediglich weiterführende und spezifizierende Gedanken, die im Anschluss ins Blickfeld rücken werden.

1 Vgl. Tück, J.-H., Extra ecclesiam nulla salus.

3.2.1Die Texte der Kirchenkonstitution Lumen gentium


Das Konzil hat eine grundlegende Veränderung im Kirchenverständnis vollzogen, wie es sich dann in Lumen gentium auch ausgedrückt findet.1 Die Konzilsväter haben zum einen „die enge Auffassung einer Kirche als ›societas inaequalis‹ und ›societas perfecta‹ verlassen zugunsten einer Schau der Kirche als Communio.“2 Damit wird sie nicht mehr nur als vorgegebene Institution charakterisiert, die durch Strukturen und Normen statisch geprägt wird, sondern auch in ihrer dynamischen Dimension verstanden. Sie wird werdend und sich entwickelnd innerhalb des Geschichtsprozesses „als Ergebnis des voll engagierten Christen in der Welt, als ein im Kampf für Gerechtigkeit und Befreiung Dargelebtes“3 gesehen. Dies schließt ein zweites, für unsere Betrachtung wichtiges Moment ein. Die Abkehr von einer primär institutionellen Sicht lässt die Grenzen im Begriff der Kirchenzugehörigkeit und -zugeordnetheit fließend werden.4 Kirche im weiten Sinn umfasst daher auch die Menschen, die dem „Anruf des Gewissens“5 folgen und dadurch das ewige Heil erlangen können. Neben den Aspekt der Rechtgläubigkeit und der juridischen Gliedschaft tritt damit die Orthopraxie als für das Heil konstitutiv hinzu bzw. rückt wieder in das Bewusstsein. Das Konzil greift hierbei Aussagen der Kirchenväter wieder auf, die die Ekklesiologie in einem anthropologischen Kontext verorteten.

1 Vgl. Hünermann, P., Schlusswort. Eine »kalligraphische Skizze« des Konzils, 456-458.

2 Congar, Y., Veränderung des Begriffs »Zugehörigkeit zur Kirche«, 210.

3 Ebd., 215.

4 Hierin folgt das Konzil der Enzyklika Mystici corporis.

5 Lumen gentium, Nr. 16.

Die Kirche als universales Heilssakrament

„Die Kirche ist ja in Christus gleichsam das Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit. Deshalb möchte sie das Thema der vorausgehenden Konzilien fortführen, ihr Wesen und ihre universale Sendung ihren Gläubigen und aller Welt eingehender erklären. Die gegenwärtigen Zeitverhältnisse geben dieser Aufgabe der Kirche eine besondere Dringlichkeit, daß nämlich alle Menschen, die heute durch vielfältige soziale, technische und kulturelle Bande enger miteinander verbunden sind, auch die volle Einheit in Christus erlangen.“1 Bereits unter der ersten Nummer der Kirchenkonstitution wird das Verständnis von Kirche neu formuliert und damit eine veränderte Orts- und Verhältnisbestimmung vorgenommen. Die Kirche blickt in einer „Selbstbetrachtung...


Keppeler, Cornelius
Cornelius Keppeler, studierte Philosophie und katholische Theologie in Sankt Georgen (Frankfurt am Main) und Tübingen. 2013 wurde er an der Katholischen Universität Eichstädt-Ingolstadt mit einer Arbeit über die katholische Soziallehre zum Dr. theol. promoviert.



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.